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Niederlage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen das Kartellamt


Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Klage der DFL gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Frage der Bundesliga-Verwertungsrechte ab der Saison 2009/2010 als unzulässig abgewiesen. Nach Informationen der Sprecherin des OLG gegenüber SPIEGEL ONLINE habe sich das Gericht mit der Sache selbst, materiellrechtlich nicht befasst, weil die Zulässigkeitsvoraussetzungen der von der DFL beim OLG Düsseldorf eingereichten Klage nicht vorgelegen hätten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die DFL der Entscheidung beugen oder aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen wird.

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