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Pechstein gegen Bundespolizei
Kategorien: EisschnelllaufKommentare: 0
Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat keinen Anspruch darauf, wieder in die Spitzenförderung der Bundespolizei aufgenommen zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 28.03.2011 entschieden und einen entsprechenden Eilantrag der Eisschnellläuferin abgelehnt. Es sei bereits zweifelhaft, ob ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung bestehe, da diese vorrangig im öffentlichen Interesse liege. [...]
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