Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt

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Deutsche Geherin Krantz fährt zur WM


Das ist tatsächlich kaum vorstellbar – jedenfalls nicht, wenn man dem Leistungssport verbunden ist: Die Deutschen Meisterschaften in der Leichtathletik sind durch den Deutschen Leichtathletik Verband bei der IAAF nicht als Qualifikationswettkampf für die Weltmeisterschaften in Daegu (Südkorea) angemeldet gewesen. Das hatte zur Folge, dass sämtliche von den Athleten erzielten Qualifikationsnormen keine internationale Anerkennung erhielten, was für die beste deutsche Geherin Sabine Krantz beinahe fatale Folgen gehabt hätte, wenn nicht die IAAF unter “Würdigung der gesamten Umstände eine Entscheidung im Sinne der Athletin getroffen” hätte. Unglaublich! Da arbeitet ein Athlet Jahre – möglicherweise sein ganzes bisheriges Sportlerleben – auf ein derartiges Ereignis hin, und dann dieses Funktionärsversagen! Die Athleten sollten in Zukunft nachdem sie ihrerseits die Ehrerklärungen unterzeichnet haben, sich vom DLV schriftlich den Nachweis über international notwendige Anmeldungen erbringen lassen.

Dr. Steffen Lask

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