Landgericht Hamburg – Keine Olympiateilnahme für Lutz und Beucke

(25.04.2012)

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der 470er Seglerinnen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die Athletinnen Lutz und Beucke hatten das Gericht bemüht, weil sie die Nominierung der beiden Hamburgerinnen Kadelbach und Belcher für rechtswidrig erachteten. Sie hatten ihren Antrag bei Gericht damit begründet, dass sie durch die Art und Weise des Segelns ihrer Kontrahenten bei der Weltmeisterschaft in Australien im vergangenen Jahre benachteiligt worden seien und aus diesem Grunde der Vorschlag des Deutschen Segler-Verbandes an den DOSB, das 470er Duo Kadelbach und Belcher für die Olympiamannschaft zu nominieren, rückgängig gemacht werden müsse.

Es bleibt abzuwarten, ob die Damen Tina Lutz und Susann Beucke gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen oder das Urteil rechtkräftig wird. Der Deutsche Segler-Verband hat zunächst einmal eine Bestätigung seiner Nominierungspraxis erhalten und zeigte sich erleichtert.

Dr. Steffen Lask.

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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