Armstrong in Bedrängnis

(18.06.2012)

Die USADA hat gegen Lance Armstrong ein Dopingverfahren eingeleitet. Die Dopinganklage – wie sie in den Medien genannt wird – soll „geheime Zeugen“ benennen. Armstrong kritisiert über seine Anwälte verständlicherweise das Vorgehen, die Zeugen nicht namentlich zu nennen. So ist eine sachgerechte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe nicht möglich. Das Einfordern von Transparenz ist nachvollziehbar und unerlässlich. Die Verweigerung der Veröffentlichung der Zeugen, soll diese vor Einflussnahme schützen. In das Verfahren einbezogen ist u.a. auch der Freund von Armstrong, Johann Bryneel, der Manager bei Radio-Shack-Nissan. Ob dieses Involviertsein von Bryneel Auswirkungen auf die Teilnahme seines Teams bei der am 30.06. beginnenden Tour de France hat, bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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