Erste Ermittlungsergebnisse im Dopingfall Sachenbacher-Stehle

(07.03.2014)

Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte, dass ein von der Staatsanwaltschaft München I analysiertes und von der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle verwendetes Präparat einen positiven Test ergeben habe. Ungeklärt ist bisweilen, ob das suspekte Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel einzustufen ist.

Zudem wurden die Ermittlungen konkretisiert. Ermittelt wird nicht weiter gegen Unbekannt, sondern nunmehr gegen konkrete Beschuldigte. Insbesondere sollen ein Privattrainer der Athletin und mit dem fragwürdigen Produkt Handeltreibende in den Fokus der Ermittlungen geraten sein. Sachenbacher-Stehle selbst und ihr Ehemann und Manager Johannes Stehle werden hingegen weiterhin als Zeugen behandelt.

Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar. Das wirft die Fragen auf: Handelt es sich bei dem Nahrungsergänzungsmittel um ein Arzneimittel im Sinne des AMG? Und ist es von Sachenbacher-Stehle zu Dopingzwecken eingenommen worden bzw. von den vorgenannten Personen zu Dopingzwecken in Verkehr gebracht worden? Letzteres wird wohl schwer zu beweisen sein, weshalb eine Strafbarkeit letztendlich wohl ausscheidet. Das ändert jedoch nichts an einer sportrechtlichen Sanktionsmöglichkeit. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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