Biathlon

Zwei neue alte Doper

Doping III

Den Biathlon trifft die nächste Dopingaffäre. Sergej Sednev und Alexander Loginov wurden des EPO-Dopings überführt. Der skurrile Hintergrund: Beide Analysen sind auf Tests aus dem Jahr 2013 zurückzuführen, Januar und November. Scheinbar sollen die ursprünglichen Auswertungsergebnisse keine Auffälligkeiten aufgezeigt haben. Erst jetzt, wohlgemerkt nach Karriereende von Sednev, schlägt die IBU zu. Entsprechende Sperrfristen wurden noch nicht veröffentlicht, sollen jedoch zeitnah publik gemacht werden. Jedenfalls den mehrmaligen Juniorenweltmeister Loginov dürfte das nachträgliche Ertappen hart treffen.

„Die IBU steht zu ihrer Nulltoleranz gegen Doping und wird auch Fälle, die erst nach Jahren nachweisbar sind, konsequent verfolgen. Das sind wir unserem Sport schuldig“, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch. Bedenklich dürfte dennoch sein, dass zumindest in diesem Fall bis auf die Namen bisher kaum Transparenz seitens des Weltverbands ausgestrahlt wurde. Zu hoffen bleibt, dass sich die Sportart alsbald von den zahlreichen Dopingschlagzeilen erholt und vielmehr durch positive Leistungen begeistert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingmissbrauch und proaktiver Dopingkampf

 

Sprung II

Der Gebrauch unerlaubter Mittel in großem Stil im ProTeam Astana wird immer transparenter. Der fünfte positive Dopingbefund innerhalb weniger Monate lässt den kasachischen Radsportstall noch bedenklicher erscheinen, als er ohnehin war. Immerhin sagte Astana-Chef Alexandre Vinokourov diesem Treiben nun den Kampf an: „Die jungen Radsportler sind verrückt, wenn sie nicht begreifen, dass Doping keinen Platz mehr hat.“ Was für eine inhaltsschwere Aussage vor dem Hintergrund, dass Vinokourov selbst eine nicht unerhebliche Dopingvergangenheit hat. Derzeit bespricht sich die UCI in Bezug auf etwaige Konsequenzen für das Astana-Team. Noch im Dezember soll eine Stellungnahme erfolgen. Ob gar ein Lizenzentzug droht, bleibt abzuwarten.

Sportartwechsel. Die IBU hat unterdessen „positive“ Nachrichten zu vermelden. Dank einer neuen Analysemethode sei es nun möglich, in Nachtests synthetisches EPO nachzuweisen. Prompt wurden drei Doper ausfindig gemacht. Bei Irina Starych und Ekaterina Jurjeva bestätigten sich lediglich bereits nachgewiesene und geahndete Vergehen, bei Alexander Loginov hingegen handelt es sich um eine Neuentdeckung. Er wurde vorläufig suspendiert. Auffällig ist, dass in letzter Zeit eine Reihe von russischen Biathleten des Dopings überführt werden konnten. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass bei der Russischen Biathlon Union mehr gedopt wird als bei anderen Nationalverbänden. „Es gibt ja sehr viele verschiedene EPO-Sorten, die man nicht alle nachweisen kann. Was die Verfügbarkeit hoher technischer Mittel oder guter EPO-Präparate betrifft, ist Russland sicher ins Hintertreffen geraten. Russland hat auf diesem Sektor im Gegensatz zu früher einiges an Rückstand erlitten, was damit zusammenhängt, dass das Land technologisch nicht auf dem Stand ist wie die Industrieländer“, so der Dopingexperte Fritz Sörgel. Ob dies tatsächlich der Grund für die jüngsten Dopingresultate ist, kann nur gemutmaßt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sachenbacher-Stehle wieder startberechtigt

Evi Sachenbacher-Stehle ist ab sofort wieder startberechtigt und kann, soweit gewollt, nunmehr wieder ins Wettkampfgeschehen eingreifen. Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne verkürzte die ursprünglich auf Maximalhöhe von zwei Jahren festgesetzte Dopingsperre auf sechs Monate. Das Gericht hielt ein „minimale[s] Fehlverhalten der Athletin“ fest. Eine ausführliche Begründung steht noch aus. „Ich finde das Urteil gut. Das IBU-Urteil war zu hart und zu viel Gleichmacherei mit anderen Dopingvergehen wie EPO-Dopern. Evi hatte einen positiven Befund und musste bestraft werden. Aber sie hat nicht bewusst gedopt, sondern war fahrlässig und sicher auch blauäugig“, äußerte sich Bundestrainer Gerald Hönig.

Sachenbacher-Stehle bestritt stets jedwede Absicht. Da ihr dennoch unerlaubte Substanzen im Organismus nachgewiesen wurden, konnte sie nach dem strict-liability-Grundsatz aus dem Verkehr gezogen werden. Ob sie sportlich wieder angreifen möchte, ist derzeit unklar. Bisher betonte die Biathletin immer wieder, dass es ihr bei der Berufung zum CAS primär um ihr Image ging. Dies deuteten ihre Aussagen jedenfalls an.

Das höchste Sportschiedsgericht behielt durch die Entscheidung in Sachen Sachenbacher-Stehle die bereits zuvor im Fall Powell/Simpson angewandte klare Linie. Absichtliche/vorsätzliche Doper sind von fahrlässig handelnden Athleten zu unterschieden. Klingt nachvollziehbar. Bleibt nur abzuwarten, inwiefern sich dadurch Missbrauchspotenzial entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Heute: Sachenbacher-Stehle vor dem CAS

Sachenbacher-Stehle – ein Opfer oder eine Dopingsünderin? Eine Frage, die die (deutsche) Sportwelt derzeit bewegt. „So möchte ich eigentlich nicht abtreten, als Dopingsünderin, als jemand, der aus seinem Job gejagt wird“, erklärt Sachenbacher-Stehle. Die Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wehrt sich derzeit mit allen ihr rechtlich zustehenden Mitteln gegen die ihr im Zusammenhang mit der Sotchi-Affäre erteilte Sperre vor dem CAS in Lausanne. Auch wenn ein sportliches Comeback eher unwahrscheinlich erscheint, möchte die 33-Jährige ihr bis dahin sauberes Image wieder aufleben lassen und wohl keinesfalls als Dopingsünderin in Erinnerung bleiben. „Ich habe mir dann keine weiteren Gedanken gemacht. Das war mein Fehler. Das hätte ich nicht machen dürfen“, erklärte die gebürtige Bayerin zuletzt selbstkritisch.

Ein Tee sei Grund für die positive Dopingprobe. Dieser soll ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel enthalten haben und ihr von ihrem damaligen Personaltrainer, gegen den die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete, zur Einnahme gegeben worden sein. Nach dem im Sport geltenden strict-liability-Prinzip hat sie diese Konstellation zu verantworten. Entscheidend ist allein, dass ihr Organismus ein unerlaubtes Mittel aufwies. Hoffnung geben Sachenbacher-Stehle die Fälle von Asafa Powell und Sherone Simpson. Beiden Athleten fielen ähnliche Dopingvergehen zur Last. Der CAS kürzte beide Sperren von 18 auf sechs Monate. „Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel genommen, das verunreinigt war. Ich wollte niemanden betrügen. Dass ich jetzt mit kriminellen Dopern in einen Topf geworfen werde, mit Leuten zum Beispiel, die sich EPO in die Venen spritzen, belastet mich sehr. Das ist fast noch schlimmer als die zwei Jahre Sperre“, betonte Sachenbacher-Stehle.

Heute soll das einstige Wintersportvorbild vor dem CAS angehört werden und Rede und Antwort stehen. Wir werden sehen, ob ihre Bemühungen von Erfolgt gekrönt sein werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sachenbacher-Stehle geht zum CAS

Evi Sachenbacher-Stehle – zweifache Olympiasiegerin – hat erwartungsgemäß angekündigt, gegen die zweijährige Maximal-Dopingsperre – verhängt vom Biathlon-Weltverband IBU – vorgehen zu wollen. Sie strebe nach einem gerechten Urteil, so Sachenbacher-Stehle. Die Athletin war am 17.02.2014 in Sotschi positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Sie hatte den positiven Dopingtest mit der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels erklärt. Das Präparat war nicht offiziell auf „Verunreinigungen“ getestet worden. In spätere Untersuchungen haben sich die Kontaminierungen bestätigt. Die Profi-Wintersportlerin wird nunmehr den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anrufen müssen, um eine Reduzierung der Sperrfrist zu erreichen. Bleibt abzuwarten, ob sie dabei erfolgreich sein wird. Anderenfalls könnte ihre sportliche Laufbahn wohl beendet sein.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov