Biathlon

Erneut Dopingsperren!

Doping ist allgegenwärtig, wird betrieben und bekämpft. Hier Neuigkeiten aus dem Radsport und wiederholt aus dem Biathlon:

Nachdem Unregelmäßigkeiten im biologischen Pass von Jonathan Tiernan-Locke, einem britischen Radrennfahrer des Sky-Teams, entdeckt wurden, wies der Weltradsportverband (UCI) den britischen Radsportverband (BC) an, ein Disziplinarverfahren gegen den Sieger der Tour of Britain 2012 zu eröffnen. Im Ergebnis wurde ein Dopingverstoß festgestellt. Der Sky-Profi wurde von der UCI für 2 Jahre – bis zum 31.12.2015 – gesperrt, sein der Triumph bei der Rundfahrt um Großbritannien annulliert. Obendrein hat sein Arbeitgeber den bestehenden Vertrag umgehend aufgelöst. Besonders ärgerlich, da Tiernan-Locke erst zur Saison 2013 vom Profiteam der letztjährigen Tour-de-France-Sieger verpflichtet wurde. Im Zeitraum, welcher letztlich zum Dopingverstoß führte, fuhr der 29-Jährige unterklassig.

Nachdem Ekaterina Jurjeva, ehemalige Biathlon-Weltmeisterin, bereits im Jahr 2008 des EPO-Dopings überführt und für 2 Jahre gesperrt worden war, ergaben Ende letzten Jahres gleich 2 Trainingsproben positive Befunde. Nunmehr wurde sie vom Weltbiathlonverband (IBU) als Wiederholungstäterin für 8 Jahre gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 23.12.2013 an. Die 31-jährige Russin soll ihre Karriere allerdings bereits für beendet erklärt haben. Bei der gleichen Trainingskontrolle in Slowenien wurde zudem Jurjevas Landsfrau Irina Starych positiv getestet. Da sie hingegen zum ersten Mal des Dopings überführt wurde, erhielt die Europameisterin von 2013 eine 2-jährige Sperre. Sie galt vor den Olympischen Winterspielen in Sotchi als aussichtsreichste Medaillenanwärterin in ihrer Disziplin des Gastgeberlandes.

Nach Evi Sachenbacher-Stehle sind Jurjeva und Starych Biathletinnen Nr. 2 und 3, die die IBU innerhalb kürzester Zeit aus dem Verkehr zieht. Es drängt sich die Frage auf, ob die Fälle Sachenbacher-Stehle, bei dem fahrlässiger Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln zur 2-jährigen Sperre führte, und Starych, bei dem Blutdoping den Hintergrund zeichnet, vergleichbar sind, was mir guten Argumenten bezweifelt werden kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Maximalsperre für Sachenbacher-Stehle

Evi Sachenbacher-Stehle, deutsche Biathletin, wurde vom Weltbiathlonverband (IBU) mit einer 2-jährigen Dopingsperre belegt. Damit findet das seit den Olympischen Winterspielen in Sotchi andauernde Verfahren sein vorläufiges Ende. Die 33-Jährige hat nun 21 Tage Zeit, um die ausgesprochene Sanktion vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anzufechten. Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 17. Februar 2014 und umfasst das Maximalmaß für Erstvergehen.

„Das nun endlich vorliegende Urteil ist natürlich heftig. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Dopingsünder gestellt wird“, so Sachenbacher-Stehle in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll. Wir werden nun die Urteilsbegründung in aller Ruhe analysieren und uns dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen äußern.“

Sachenbacher-Stehle wurde die verbotene Substanz Methylhexanamin nachgewiesen. Sie bestritt wissentliches Doping. Ihre Verteidigung sprach von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“, welcher letztlich zu den positiven Befunden geführt haben soll.

Nichtsdestotrotz ist jeder Athlet selbst dafür verantwortlich, dass keine Dopingmittel in seinen Organismus gelangen, denn es gilt der strict-liability-Grundsatz. Demnach ist es unerheblich, ob der Sportler wissentlich oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Dennoch sind prinzipiell Milderungsmöglichkeiten gegeben, welche die IBU wohl nicht heranziehen wollte. Bleibt abzuwarten, ob Sachenbacher-Stehle ggf. vor dem CAS erfolgreich gegen die Zweijahressperre wird vorgehen können.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sachenbacher-Stehle – Anhörung vor IBU

Am morgigen Samstag wird sich die unter Dopingverdacht stehende Evi Sachenbacher-Stehle vor dem Anti-Doping-Panel der Internationalen Biathlon-Union (IBU) verantworten müssen. Die Anhörung ist nicht öffentlich. Eine Entscheidung sei erst in ein paar Wochen zu erwarten, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch.

Sachenbacher-Stehle bestreitet vorsätzliches Doping. Ihre Verteidigung spricht von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“.

Die positiven Dopingbefunde sind ein Beleg für einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Sachenbacher-Stehle hat gegen den Grundsatz strict liability verstoßen, wonach der Sportler dafür verantwortlich ist, dass sich in seinem Körper keine verbotenen Substanzen befinden. Strafminderung oder Freispruch sind dennoch nicht von vornherein ausgeschlossen.

Sollte die Verteidigung nachweisen können, dass die Athletin kein grobes Verschulden trifft, könnte eine etwaige Sperre gemindert werden. Sollte gar nachgewiesen werden können, dass Sachenbacher-Stehle gänzlich ohne Verschulden gehandelt hat, wäre sogar ein Freispruch möglich.

Die Staatsanwaltschaft München I soll ermittelt haben, dass tatsächlich in einem der Nahrungsergänzungsmittel das im Wettkampf verbotene Methylhexanamin enthalten gewesen sei. So jedenfalls die Verteidigung von Sachenbacher-Stehle.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Vertuschungsvorwürfe gegen Jacques Rogge

Die Olympischen Winterspiele von 2002 geraten immer mehr in Misskredit. Nunmehr soll selbst der damals amtierende Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Dopinggerüchte involviert sein. Laut Medienberichten behauptet dies zumindest Don Catlin, Chef des Dopingtestlabors bei den Salt-Lake-City-Spielen.

Bei den Tests der Biathleten sollen jedenfalls zwei Proben auf ein positives EPO-Resultat hinausgelaufen sein. Dennoch habe Rogge im Zusammenspiel mit Catlin entschieden, die Analysen nicht fortzusetzen. Es soll ihnen diesbezüglich zu riskant erschienen sein, neben drei weiteren zu diesem Zeitpunkt frisch aufgedeckten Dopingfällen, vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) zu ziehen. Rogge und Catlin hätten befürchtet, eine Niederlage vor dem Schiedsgericht hätte einen Glaubwürdigkeitsverlust nach sich gezogen.

Eine Klarstellung des IOC ist zu erwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Erste Ermittlungsergebnisse im Dopingfall Sachenbacher-Stehle

Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte, dass ein von der Staatsanwaltschaft München I analysiertes und von der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle verwendetes Präparat einen positiven Test ergeben habe. Ungeklärt ist bisweilen, ob das suspekte Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel einzustufen ist.

Zudem wurden die Ermittlungen konkretisiert. Ermittelt wird nicht weiter gegen Unbekannt, sondern nunmehr gegen konkrete Beschuldigte. Insbesondere sollen ein Privattrainer der Athletin und mit dem fragwürdigen Produkt Handeltreibende in den Fokus der Ermittlungen geraten sein. Sachenbacher-Stehle selbst und ihr Ehemann und Manager Johannes Stehle werden hingegen weiterhin als Zeugen behandelt.

Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar. Das wirft die Fragen auf: Handelt es sich bei dem Nahrungsergänzungsmittel um ein Arzneimittel im Sinne des AMG? Und ist es von Sachenbacher-Stehle zu Dopingzwecken eingenommen worden bzw. von den vorgenannten Personen zu Dopingzwecken in Verkehr gebracht worden? Letzteres wird wohl schwer zu beweisen sein, weshalb eine Strafbarkeit letztendlich wohl ausscheidet. Das ändert jedoch nichts an einer sportrechtlichen Sanktionsmöglichkeit. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask