Boxen

Der Fall des Felix Sturm – vom Boxstar zur Gefängnisstrafe

Felix Sturm wurde am Freitag, den 30.04.2020, zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Landgericht in Köln sprach den 41-Jährigen wegen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung, wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung schuldig.

Ursprünglich war Felix Sturm vorgeworfen worden, dass er zwischen 2008 und 2015 Steuern in Höhe von 5,8 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust habe. Während des Prozesses schrumpfte der ihm vorgeworfene Betrag auf 1 Million Euro. Außerdem beschränkten sich die Vorwürfe auf die Jahre 2008 bis 2010 und das Jahr 2013. Die weitergehenden Vorwürfe andere Festsetzungszeiträume betreffend wurden vom Gericht eingestellt. 

Aus sportrechtlicher Sicht durchaus bemerkenswerter ist die Verurteilung nach den Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes. Denn Felix Sturm ist durch diese Verurteilung der erste Spitzensportler, der wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz ins Gefängnis muss. Dieses Urteil könnte der Beginn einer durchaus härteren Rechtssprechung gegenüber Dopern sein. Sturm hatte zwar während des Verfahrens immer wieder betont, nicht vorsätzlich das verbotene Mittel Stanozolol zu sich genommen zu haben. Der Richter schenkte diesen Bekundungen keinen Glauben, da Felix Sturm behauptete, dass die Substanz durch starken Fleischkonsum in seinen Blutkreislauf gekommen sei. Diese Verteidigungsstrategie ist durchaus bekannt und war bislang teilweise auch schon erfolgreich, aber in diesem Fall hätte sich die Verteidigung besser informieren sollen, da Stanozolol nicht in der Tierhaltung von Rindern, Schweinen oder Hühnern eingesetzt wird. 

Sturm wurde ferner wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung verurteilt. Das Gericht nahm nämlich an, dass durch sein Dopingvergehen keine rechtfertigende Einwilligung des Kontrahenten Fjodor Tschudinov in die wechselseitigen Körperverletzungen vorlag und Sturm somit den Tatbestand der Körperverletzung, § 223 StGB rechtswidrig und schuldhaft erfüllt hatte.

In seiner Urteilsbegründung machte der Richter auf die Schwierigkeiten, die der Boxsport mit dem Doping habe, aufmerksam. Denn nicht nur der Umgang des BDB (Bund Deutscher Berufsboxer) mit Dopern ist ungewöhnlich, sondern auch die verschiedenen Weltverbände des Boxens haben keine einheitlichen Regularien, die Dopingkontrollen betreffen. Dies ist ein Grund warum die NADA (Nationale Anti Doping Agentur) keine Dopingproben mehr vom BDB entgegennimmt. Dazu kommt, dass der BDB nie den WADA-Code zur Dopingbekämpfung unterzeichnet hat. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass Felix Sturm trotz positiver A- und B-Probe nie vom Verband sportrechtlich gesperrt wurde. Der Verband begründete dies eher fadenscheinig mit einem Nicht-Kämpfen-Können aufgrund einer Verletzung von Felix Sturm nach dem besagten Fight. Thomas Pütz, der Präsident des Verbands, zeigte sich über die Verurteilung von Felix Sturm „schockiert“.  

Die NADA dagegen begrüßte das Urteil. Es sei wegweisend und diene als Abschreckung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche ab Verkündung mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden. Man wird sehen, ob das umstrittene Anti-Doping-Gesetz fünf Jahre nach seiner Einführung nach und nach in den Gerichtsalltag Einzug halten wird.

Severin Lask / Steffen Lask 

Felix Sturm B-Probe (auch) positiv

Auch die B-Probe ist positiv. Felix Sturm war nach seinem Sieg im WM-Kampf gegen den Russen Tschudinow am 20.02.2016 positiv auf das Dopingmittel Stanozolol getestet worden. Nach dem Ergebnis der A-Probe hatte die Staatsanwaltschaft mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen Felix Sturm begonnen. Grundlage der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln bildet das (neue) Anti-Doping-Gesetz, wonach auch gegen die Sportler direkt ermittelt werden kann, soweit konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dopingvergehen vorliegen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Anfangsverdacht bestätigt und setzt die strafrechtlichen Ermittlungen fort. Sturm hatte seinen Titel im Zuge der Ermittlungen als WBA-Champion niedergelegt. Sturm ist der erste namhafte Athlet gegen den wegen des am 10.12.2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz tatsächlich ermittelt wird.

 

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Felix Sturm

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Gegen den früheren Boxweltmeister Felix Sturm ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Das berichten Medien unter Berufung auf eine Bestätigung des zuständigen Oberstaatsanwalts Vollmert. Felix Sturm war im Februar 2016 nach seinem Sieg im WM-Revanche-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow positiv auf das Anabolikum Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Die B-Probe ist angeblich noch nicht geöffnet, was sehr merkwürdig erscheint und kein gutes Licht auf den zuständigen Verband wirft.

Dem 37-Jährigen droht damit wegen des Inkrafttretens des Anti-Doping-Gesetzes im Dezember vergangenen Jahres eine strafrechtliche Verurteilung. Seit dem letzten Jahr ist Doping strafbar; auch der dopende Sportler macht sich ggf. strafbar. Das ist das Novum des Anti-Doping-Gesetzes.

Darüber hinaus ist offenbar der frühere Gegner Tschudinow gewillt, einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gegen Felix Sturm anzustrengen wegen der entgangenen Verdienstmöglichkeiten, u.a. durch Titelkämpfe.

Bleibt abzuwarten, wie sich das Ermittlungsverfahren gestaltet und ob Felix Sturm als derjenige in die Sportrechtsgeschichte eingehen wird, der als erster eine strafrechtliche Verurteilung auf der Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes kassiert.

„Und täglich grüßt das Murmeltier…“

Doping II

Zwei weitere Spitzensportler stehen unter Dopingverdacht. Dieses Mal: Boxweltmeister Tyson Fury und NFL-Champion Peyton Manning.

Fury soll noch vor dem Kampf gegen Wladimir Klitschko, bei dem er den gebürtigen Ukrainer entthronte, positiv auf das anabole Steroid Nandrolon getestet worden sein. Dies wurde erst jetzt bekannt. Den Rückkampf mit Klitschko musste Fury verletzungsbedingt absagen. Klitschko könnte seine Titel dennoch sehr bald zurückerhalten, und zwar – soweit der Dopingvorwurf bestätigt wird und zu einer Suspendierung führt – kampflos. Klitschko-Manager Bernd Bönte erklärte: „Wir erwarten von der britischen Anti-Doping-Agentur UKAD lückenlose Aufklärung. Der Fall darf nicht so versanden.“

Peyton Manning hingegen ist zwar nicht mehr aktiv. Der US-Amerikaner beendete seine äußerst erfolgreiche Karriere erst in diesem Jahr mit dem Super-Bowl-Triumph mit den Denver Broncos. Allerdings soll der Quarterback im Jahr 2011 in einer Anti-Aging-Klinik mit menschlichen Wachstumshormonen behandelt worden sein. Er bestreitet dies vehement: „Es ist nie passiert. Nie.“, so Manning: „Wer so etwas sagt, denkt sich Sachen aus.“ Es wäre nicht das erste Mal, dass ein US-Sportler in einer Anti-Aging-Klinik nachgeholfen hätte.

Bleibt in beiden Angelegenheiten abzuwarten, ob sich die Vorwürfe erhärten oder wie so oft alsbald kommentarlos wieder aus dem medialen Fokus entschwinden.

Ganz nebenbei: Es handelt sich in beiden Fällen um Sportsysteme – Profiboxen und American Football – die mit Gewissheit nicht gerade Vorreiter in Sachen Anti-Doping-Kampf sind.

Positive A-Probe bei Felix Sturm

Doping II

Um Felix Sturm machten kürzlich negative Schlagzeilen die Runde. Der amtierende Box-Superweltmeister im Supermittelgewicht (WBA) soll gedopt haben. Dies legt zumindest eine positive A-Probe nahe. Im Organismus des 37-Jährigen wurde laut Medienberichten die anabole Substanz Hydro-XY-Stanozolol gefunden, und zwar nach dem WM-Rückkampf gegen Fjodor Tschudinow. Sturm streitet die Dopingvorwürfe ab, will im Zuge dessen eine umfassende Auflistung über die zwölf Wochen vor dem besagten Kampf aufgenommenen Substanzen anfertigen lassen. Es wäre „nichts dabei, was den Befund erklären könnte“, so der Athlet.

Felix Sturm ist wie andere Profiboxer Mitglied im Bund Deutscher Berufsboxer (BDB). Damit unterliegt er dessen Regeln, die Dopingkontrollen lediglich nach Titelkämpfen vorsehen. Im Gegensatz zu Sportlern, die den NADA-Testpools zugehörig sind, unterliegen BDB-Mitglieder keinen Trainingskontrollen. Aus finanziellen Gründen, heißt es. Allein dieser Umstand, der die Fairness in Frage stellt, löst Bedenken aus.

Der Sachverhalt hat eine strafrechtliche Komponente. Das Anti-Doping-Gesetz gilt seit dem 18.12.2015. Danach ist das Selbstdoping im Spitzensport unter Strafe gestellt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Im Fall Sturm bleibt zunächst die B-Probe abzuwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask