Eishockey

McKim vs. Miller in der Overtime entschieden

Ein Gericht in Michigan, USA hat Kevin Miller, einen ehemaligen Eishockeyprofi, zu einer Schadensersatzleistung von 1.1 Millionen USD an Andrew McKims Versicherung verurteilt. Hintergrund des Urteilsspruchs ist ein dramatisches Ereignis mit anschließender jahrelanger juritischer Auseinandersetzung.

Am 31. Oktober 2000 streckte Miller seinen Gegenspieler McKim, welcher unter anderem für die Eisbären Berlin auflief, während eines Spiels der höchsten Eishockeyliga der Schweiz (NLA) mit einem Ellenbogenschlag von hinten in den Nacken zu Boden. Dieser brach bewusstlos zusammen und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Dieses zwang ihn letztlich zum Karriereende. Miller wurde damals von der Liga mit einer 8-Spiele-Sperre belegt und zudem von einem Züricher Bezirksgericht wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die causa ging die Instanzen hoch bis zum Bundesgericht und endete mit einem endgültigen Schuldspruch. Der Täter jedoch kehrte in die USA zurück und verweigerte jegliche Anerkenntnis der schweizerischen Gerichtsentscheide. Ohne Erfolg. Miller muss nun, ca. 14 Jahre nach Tathandlung, zahlen.

Dennis Cukurov

Folgenreicher Wutausbruch von Eishockey-Star David Wolf

Dem Hamburger Eishockeyspieler David Wolf drohen nach einem brutalen Ausraster üble Folgen. Zum Ende einer Playoff-Halbfinal-Partie brannten dem Nationalspieler wohl alle Sicherungen durch. Der 102-Kilo-Mann provozierte erst einen Streit, schlug sodann Gegenspieler Jakub Ficenec zu Boden und knüpfte sich schlussendlich Benedikt Schopper mit bloßen Fäusten vor. Letzterem prügelte Wolf 6 Zähne aus dem Mund.

Diese Agressionsexplosion lässt eine Teilnahme des 24-jährigen an der Weltmeisterschaft in Minsk vom 9. bis 25. Mai in weite Ferne rücken. Die Deutsche Eishockey Liga (DEL) sperrte den Stürmer für 7 Meisterschaftsspiele. Dabei erstreckt sich diese Sanktion, anders als beispielsweise im Fußball, laut Regel 17 der Statuten der Internationalen Eishockey-Föderation (IIHF) auch auf Länderspiele. „Ein in der Liga gesperrter Spieler darf nicht nominiert werden“, so Bundestrainer Pat Cortina.

Mittels einer Antragstellung durch den Deutschen Eishockey-Bund (DEB) auf Einzelfallentscheidung könnte die Erstreckung auf Spiele der Nationalmannschaft zwar abgewendet werden. Jedoch müsste der deutsche Dachverband hierfür seine „eigenen Regeln brechen“, vervollständigte Cortina. Insoweit wird Wolf dem deutschen Team voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen.

Es kommt noch schlimmer: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Es besteht der Anfangsverdacht der gefährlichen Körperverletzung“, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walter. In Anbetracht der Prügelattacken seitens David Wolf ist dies gut nachvollziehbar. Von einer sportspezifischen Einwilligung kann nicht die Rede sein. Bei den Tathandlungen ist keinerlei Zusammenhang zum Sport zu sehen. Ob die Opfer zivilrechtliche Schritte einlegen möchten, ist bisher nicht bekannt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Klage gegen Nordamerikanische Profiliga NHL

Laut der Nachrichtenagentur AFP haben am Donnerstag erneut ehemalige Eishockeyprofis Klage gegen die National Hockey League eingereicht. Erste juristische Schritte erfolgten im November letzten Jahres.

Die Ex-Profis werfen der Liga mangelhafte Aufklärung über die Risiken von Kopfverletzungen – namentlich Gehirnerschütterungen – vor. Schutzmaßnahmen, welche im Jahr 2011 ergriffen wurden, seien nicht ausreichend. Spätfolgen der erlittenen Kopfverletzungen seien schwere Kopfschmerzen, Reizbarkeit, extreme Lichtempfindlichkeit sowie Depressionen. Zudem wird behauptet, die NHL würde ein „extrem körperliches Spiel bewusst fördern“.

Für die National Football League endete eine vergleichbare Klage im Spätsommer 2013 mit einer Entschädigungszahlung von umgerechnet rund 570 Millionen Euro an insgesamt über 4500 ehemalige Spieler.

Der Erfolg der vorgebrachten Klage gegen die NHL erscheint allerdings zweifelhaft. Grund hierfür ist die angebliche Fehlerhaftigkeit der Klageschrift. So sei die Behauptung, der noch lebende Eishockeystar Gordie Howe sei 2009 an einer degenerativen Gehirnerkrankung gestorben unzutreffend, da tatsächlich dessen Ehefrau an einer derartigen Krankheit starb. Ferner sei der Name von Pittsburgh-Pinguins-Star Sidney Crosby falsch geschrieben worden (Sydney).

Es bleibt demnach abzuwarten, wohin die Klage führen wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Vor Gericht: Zweitligisten ./. Deutschen Eishockey Bund

Die Auseinandersetzung zwischen einer Reihe von Zweitligisten und dem Deutschen Eishockey Bund (DEB) geht in die nächste Runde. Der DEB hat ein Ultimatum verstreichen lassen. Die Zweitligisten Crimmitschau, Heilbronn, Bremerhaven, Rodsenheim, Ravensburg, Weißwasser, Dresden und Bad Nauheim wollen sich der Deutschen Eishockey Liga (DEL) anschließen und als DEL II firmieren.
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Die Kassel Huskies sind raus !

Die kommende Eishockeysaison beginnt am 03.09.2010 wohl ohne die Kassel Huskies. Die Huskies haben ihren Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln, mit dem sie sich gegen die Lizenzkündigung gewandt hatten, zurückgenommen. Das Gericht hatte wohl durchblicken lassen, dass es zugunsten der DEL entscheiden werde. Die Kölner Richter schlossen sich in ihrem Votum dem OLG in München an. Die Münchner Richter hatten Anfang der Woche über die Ordnungsgemäßheit des Schiedsgerichtes zu entscheiden, das den Lizenzentzug der Kassel Huskies wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestätigt hatte.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Westhelle lässt sich großspurig zitieren, dass er den Gang zum Bundesgerichtshof antreten werde. Er sei zuversichtlich, dass man vor dem BGH Recht bekomme.

Die Vertreter der DEL verweisen darauf, dass die Huskies ihre Insolvenz hätten abwenden können. Wenn das so wäre, dann hätte vornehmlich beim Insolvenzverwalter Westhelle diese Aufgabe gelegen. Er muss sich also die Frage gefallen lassen, ob seine Strategie sportlich gesehen die richtige war. Aber auch rechtlich, scheint er sich verrannt zu haben. Man wird abwarten, ob und ggf. wie der BGH in dieser Sache entscheiden wird. Mehr als ein Scheingefecht wird es vor dem BGH nicht sein. Das weiß auch Westhelle.

Sportlich wird es die Huskies dann wohl nicht mehr geben. Jedenfalls nicht in dieser Kostellation. Schade.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt