Fußball

Windhorst-Anteile an Hertha BSC vor Zwangsversteigerung?

Nach Informationen des „Business Insider“ soll der Investor Lars Windhorst im Jahr 2020 seine Anteile an Hertha BSC verpfändet haben, da er zu dieser Zeit Geld benötigte.

Noch bevor Lars Windhorst 2019 bei der Hertha eingestiegen war, wurde Kritik gegen seine Beteiligung laut. Eine vorangegangene Insolvenz – sowohl als Privatperson als auch mit einer seiner Firmen – gaben dem Investment des 45-Jährigen einen faden Beigeschmack. Nichts desto trotz verkaufte Hertha 64,7% seiner Anteile an der Hertha KGaA für 374 Millionen Euro an Peil Investment B.V., eine Tochter der Unternehmensgruppe Tennor Holding B.V., die von Windhorst geleitet wird.

Nun soll, nach Angaben des „Business Insider„, Windhorst im Jahre 2020 ein Darlehen von einer Firma mit Sitz auf den Isle of Man in Höhe von 25 Millionen Euro aufgenommen haben.
Als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehensbetrags soll Tennor ein Pfandrecht gewährt haben, dies sei aus den niederländischen Gerichtsakten zu entnehmen. 
Ein niederländisches Gericht entschied letztes Jahr im April, dass die Peil Investment B.V. versteigert werden sollte, da offenbar nicht ordnungsgemäß  die Raten des Darlehens gezahlt wurden.
Im März diesen Jahres meldete sich nun ein niederländischer Rechtsanwalt/Notar bei Hertha, um zu erfragen, wie viel die Anteile der Peil Investment B.V. wert seien. 

Die Hertha kommentierte den ganzen Vorgang nicht, soll aber durchaus von der e-Mail des niederländischen Anwalts überrascht worden seien.
Windhorst dementierte sowohl eine Zwangsversteigerung der Anteile an der Hertha KGaA, als auch eine Verpfändung derselben.
Unklar ist, ob der Windhorst Hertha über die Vorgänge unterrichtet hatte oder ob eine mögliche Verpfändung treuwidrig geschehen sei.
Es bleibt nicht nur sportlich spannend bei der Hertha. Der Verein kämpft um den Klassenerhalt in der Fußball-Bundesliga.

Severin Lask / Steffen Lask

Staatsanwaltschaft – Anklage gegen Jatta

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Bakery Jatta, einen Fußballer des HSV, erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es sich bei dem Fußballspieler nicht um Bakery Jatta, sondern um dessen zweieinhalb Jahre älteren Bruder Bakary Daffeh.
Jatta wird vorgeworfen, 2015 unter falscher Identität über Italien aus Gambia nach Deutschland eingereist zu sein und sich dabei als sein jüngerer, zu dem Zeitpunkt minderjähriger Bruder ausgegeben zu haben, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen.

Probleme für den HSV

Diese Anklage bringt auch Probleme für den HSV mit sich. Soll der Fußball-Club Jatta weiter einsetzen oder ihn vorerst auf die Tribüne verbannen?
Wenn Jatta verurteilt werden sollte, müsste der DFB ihm seine Spielerlizenz entziehen, da er nie eine Spielberechtigung hatte. Das würde dazu führen, dass der HSV einen Spieler ohne Berechtigung eingesetzt hat.
Bei vorliegenden Protesten der gegnerischen Clubs könnte dies zu einer nachträglichen Änderung des Spielergebnisses zu Ungunsten des HSV führen. 

Vorerst hat Tim Walter, Trainer des HSV, in einem Interview Jatta volle Rückendeckung durch den Verein zugesagt. Es bleibt abzuwarten, ob das Amtsgericht Hamburg-Altona die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Severin Lask / Steffen Lask

 

DFB: Vorwurf der Steuerhinterziehung – Klappe die nächste

Es kehrt keine Ruhe ein beim DFB – ob es Streitigkeiten und Machtkämpfe innerhalb der Führungsetage sind, Enthüllungen über horrende und nicht verständlich deklarierte Beraterhonorare oder ob es erneut um Ärger mit dem Finanzamt geht. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht erneut im Raum.

Letzteres ist in dieser Woche wieder Thema geworden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am Mittwoch, den 17.11.2021, einen Durchsuchungsbeschluss beim Sportartikelhersteller und Sponsor des DFB, Adidas, vollstrecken wollte. Adidas konnte die Vollstreckung dieses Beschlusses durch die freiwillige Herausgabe der entsprechenden Unterlagen, welche die Vertragsbeziehung zum DFB zum Inhalt hatten, abwenden. Weiter bestätigte Adidas, dass das Steuerverfahren gegen einen Dritten geführt und Adidas vollumfänglich kooperieren werde.

Explizit geht es in den Ermittlungen, die laut SZ bereits Ende 2020 eingeleitet wurden, um den Verdacht, dass der DFB in Lohnsteuer-Anmeldungen sowie in Körperschaft- und Gewerbesteuerklärungen von 2015 bis November 2020 unkorrekte Angaben gemacht habe. Insbesondere geht es um falsche Verbuchungen von Sachleistungen gewährt durch Adidas an den DFB. Denn Adidas unterstützt den DFB im Rahmen der Sponsorentätigkeit nicht nur mit Geldzahlungen im Millionen Bereich, sondern auch mit Sachleistungen, wie Trikots, Schuhen und Bällen.

Vor gut einem Jahr soll der DFB selbst bei der Umstellung in ein neues System Unstimmigkeiten festgestellt und beim zuständigen Finanzamt angezeigt haben. Noch im Frühjahr diesen Jahres war der DFB überzeugt, dass keine Anhaltspunkte für ein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten bestünden. Eine damals „rein vorsorgliche“ Steuernachzahlung in Höhe von 3,5 Millionen Euro und die jetzigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt lassen in einer Gesamtschau eine andere Ansicht zu.
Weiter brisant, dass dieses Thema wohl intern zu Diskussionen geführt habe, so soll sich unter anderem der damalige DFB-Präsident Fritz Keller erkundigt haben, ob in dieser Thematik eine Selbstanzeige rechtlich nötig sei, was verneint wurde.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Thema entwickelt.
Jedoch ist weiter nicht davon auszugehen, dass dem DFB leichtere und ruhigere Zeiten bevorstehen. Die Präsidentschaftswahlen bergen jede Menge Zündstoff für neue Diskussionen und Streitpunkte. Dabei wäre es enorm wichtig, dass der größte deutsche Sportverband endlich wieder seriös geführt wird und so Vertrauen in seine Arbeit bei Sportlern, Trainern und Zuschauern zurückgewinnt.

Severin Lask / Steffen Lask

Verdacht der Steuerhinterziehung – Durchsuchungen beim DFB

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist erneut auf Ungereimtheiten beim DFB gestoßen. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung in Stadien bei Länderspielen der Nationalmannschaft. Daher wurden am Mittwoch, den 07.10.2020 die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von DFB Verantwortlichen in mehreren Bundesländern durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilte mit, dass der Grund für die Durchsuchungen ein Verdacht wegen der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen sei und sich die Ermittlungen gegen sechs ehemalige bzw. gegenwärtige Verantwortliche des DFB richten würden.

Genau gehe es dabei um die bewusst falsche Besteuerung von Bandenwerbung aus den Jahren 2014, 2015. Der DFB soll in dieser Zeit die Bandenwerbung als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung deklariert haben und damit einer Besteuerung in Höhe von 4,7 Millionen Euro entgangen sein.

Konkret erklärt die Staatsanwaltschaft, dass der DFB mit einem Vertrag von 2013 die Rechte zur Vergabe der Werbeflächen in Stadien bei Länderspielen der Fußball-Nationalmannschaft für den Zeitraum 2014 bis 2018 an eine schweizerische Gesellschaft verpachtet habe. Jedoch habe diese Gesellschaft bei der Auswahl der Werbepartner nahezu gar keinen Handlungsspielraum gehabt, sie soll sich sogar dazu verpflichtet haben, die Exklusivität des Generalsponsors und -ausrüsters der Nationalmannschaft zu berücksichtigen und keine Rechte, an direkte Konkurrenten zu vergeben. Stattdessen wirkte der DFB aktiv über seine Sponsorenverträge bei der Vergabe der Bandenwerbung mit, trotz Verpachtung. Laut der Staatsanwaltschaft führe dieses Konstrukt dazu, dass es sich bei den Einnahmen aus der Verpachtung nicht um steuerfreie Vermögensverwaltung, sondern um Einnahmen aus steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handle.

Die Namen der Verdächtigen/Verantwortlichen nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Jedoch waren zu dieser Zeit Wolfgang Niersbach Präsident des DFB (stolperte über den Skandal rund um das „Sommermärchen“), Reinhard Grindel, Schatzmeister des DFB (warf wegen anderer Unstimmigkeiten hin) und Helmut Sandrock, Generalsekretär (mittlerweile ebenfalls nicht mehr beim DFB) für die Machenschaften des Fußballverbands verantwortlich.

Bei der schweizerischen Gesellschaft handelt es sich höchst wahrscheinlich um die langjährige Vermarktungs-Agentur des DFB Infront. Diese langjährige Zusammenarbeit wurde erst vor Kurzem beendet. Nachdem das Beratungsunternehmen Esecon in einer Untersuchung verschiedene Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit festgestellt hatte.
2013 bekam Infront den Zuschlag, die Bandenwerbung für den DFB zu managen, trotz eines bis zu 18 Millionen Euro höheren Angebots eines Konkurrenten.

Wer genau die Verantwortung für diese erneute Verfehlung des DFB zu tragen hat, wird sich hoffentlich bald zeigen.

Severin Lask / Steffen Lask 

 

UEFA verliert gegen Man-City vor dem CAS

Nicht einmal einen Tag nach dem Urteil des CAS, welches die Europa-Pokalsperre gegen Manchester City gänzlich aufhob und die Geldstrafe von 30 auf 10 Millionen Euro verringerte, stellt der Verein Pep Guardiola laut „The Guardian“ 165 Millionen Euro für neue Transferausgaben zur Verfügung. Das entspricht ungefähr der Summe, die Manchester City durch zwei Saison ohne Europa-Pokal eingebüßt hätte. Das alleine zeigt, wie wirkungslos die Regularien der UEFA – insbesondere die des FFP (Financial Fair Play) sind.

In unserem Artikel vom 10.06.2020 erläutern wir, wobei es in dem Verfahren gegen Manchester City geht.

Das Urteil des CAS macht nicht nur deutlich, wie wenig Macht die UEFA im Vergleich zu den Clubs hat, es verschärft diese Situation noch weiter. Aus einem Kurz-Statement des CAS wird deutlich, dass die UEFA wohl unzureichende Beweise für die behaupteten Regelverstöße von Man-City vorgebracht habe. Die wichtigsten Beweise waren demnach die Enthüllungen aus dem Football-Leaks-Datensatz, sprich öffentlich zugängliche Beweise. Die UEFA bat zwar Man-City um mithilfe bei der Aufklärung, der Verein verweigert dies aber. Allein das macht deutlich, wie abstrus dieser Fall ist. Der Spiegel schreibt dazu treffend: „Es ist eine Kuriosität der Regelhüter in Sportverbänden: Kein Staatsanwalt ist vor Gericht schließlich darauf angewiesen, dass der Beschuldigte selbst zugibt, den Banktresor aufgebrochen zu haben.“ Für die Versagung der Unterstützung muss Manchester jetzt die Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro zahlen – zum Vergleich: so viel verdient ein Spieler pro Jahr.

Ferner verurteilte die UEFA Manchester City für Vergehen, die nach den Regel des FFP (sprich ihren eigenen Regeln), verjährt seien. Erst der CAS wies auf diesen Fehler hin, der von UEFA eigenen Juristen bei der Auslegung der eigenen Regeln gemacht wurde. 

Letztlich bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten, um die genauen Gründe für das Scheitern der UEFA vor dem CAS beurteilen zu können. Eines wird aber jetzt schon deutlich: mit Ruhm bekleckert hat sich die UEFA nicht und das FFP bleibt wohl wirklich als leere Hülle ohne echte Sanktionsmöglichkeiten zurück.

Severin Lask / Steffen Lask