Fußball

Neues in Sachen „Sommermärchen 2006“

Es gibt zwei Neuigkeiten, die es wert sind, zusammengefasst und hier veröffentlicht zu werden.

Erstens Sepp Blatter hat der Süddeutschen Zeitung ein Interview gegeben, in welchem er u. a. mit den Worten zitiert wird: „Ich bin mit mir im Reinen.“ Das überrascht nicht sonderlich. Interessanter ist eine Äußerung von Blatter, der bis 2015 FIFA Präsident war, die er im Zusammenhang mit dem Sommermärchen 2006 – der Fußball WM in Deutschland – und den Kosten für eine Gala machte. Blatter erklärte: „Die FIFA hätte die Gala nicht veranstaltet.“ Warum war dann diese Gala von der Bundesregierung in die Zuständigkeit der FIFA übertragen worden, hatten die Journalisten gefragt. Wozu dieses Manöver? Nach der Übertragung waren 6,7 Mio Euro an die FIFA geleistet worden vom Organisationskomitee und von dort sind die Millionen sofort an Dreyfus, den ehemaligen Adidasgroßaktionär gezahlt worden. Dreyfus hatte nämlich Jahre zuvor an seinen guten Bekannten Franz Beckenbauer ein Darlehen von 10 Mio Euro gewährt, Geld das schließlich an den FIFA Funktionär Mohamed Bin Hammam/Katar geflossen sein soll. Hierzu wird durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. und die zuständigen Finanzämter ermittelt.

Die Äußerung von Blatter ist Öl in das Feuer der Ermittler.

Zweitens ist dem DFB e.V. durch die Finanzverwaltung Frankfurt/M. im Zusammenhang mit dem Sommermärchen 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt worden, was zu einer Nachforderung von 22 Mio Euro Steuern geführt haben soll, wie berichtet wird. In diesem Zusammenhang wird der DFB-Schatzmeister Osnabrügge zitiert, der den Finanzbericht 2017 des DFB vorgestellt hat. Osnabrügge wird weiterhin zitiert, dass der DFB nunmehr verpflichtet sei, die Beteiligten, die zu dieser Nachforderung der Finanzverwaltung Veranlassung gegeben haben, persönlich in Anspruch zu nehmen im Rahmen einer Schadensersatzklage.

Die Schadensersatzklage müsste sich folgerichtig gegen die Verantwortlichen des Präsidiums des DFB richten.

 

Es bleibt spannend.

 

Steffen Lask

Oberverwaltungsgericht Bremen – Kostenbeteiligung der DFL bei Polizeieinsätzen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen sieht die DFL in der Pflicht, sich an den Mehrkosten für sog. Risikospiele zu beteiligen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hatte noch im vergangenen Jahr im Mai einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen aufgehoben und die DFL aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für Mehrkosten, die dem Land durch Polizeieinsätze entstehen, wenn sog. Risikospiele gesichert werden müssen, entlassen. Die DFL hatte argumentiert, das Sichern solcher Spiele, sei Aufgabe des Staates und entsprechende Kosten könne der Staat nicht abwälzen. Im Konkreten geht es in dem Rechtsstreit, der wegweisend ist, um ein Spiel dieser Höchst-Riskoklasse, nämlich um das Spiel Bremen gegen den Hamburger SV. Anlässlich des Spiels im April 2015 kam es zu einer Massenschlägerei zwischen den Fans der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Polizei war überobligatorisch im Einsatz. Die ansonsten regelmäßig anfallenden Einsatzstunden für die Beamten des Polizeidienstes von 200 bis 250 waren um ein Vielfaches auf 9.537 überschritten worden.

Auch das OVG sieht die Sorge für Ordnung und Sicherheit als eine Kernaufgabe des Staates an. Das entbinde aber nicht reflexartig die DFL bzw. den DFB e.V. von einer Kostenbeteiligung. Immerhin sei das Geschäft „Fußball“ wirtschaftlich für die Vereine, aber auch die DFL und den DFB e.V. so lukrativ, weil der Schutz in dem Maße gewährt werde, wie es der Staat tut.

Der Verband hat Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekündigt und argumentiert, dass nicht der Fußball „Schuld“ sei. Die Gewalt gehe originär nicht vom Sport aus, so u.a. der DFL-Präsident Dr. Rauball, der zitiert wird, dass der Fußball „nicht Verursacher von Gewalt“ sei.

Wir werden abwarten, wie das BVerwG  entscheidet.

Steffen Lask

Befristung von Arbeitsverträgen im Profifußball – OK! sagt das Bundesarbeitsgericht

Der frühere Profi-Torwart Heinz Müller vom FSV Mainz 05 hatte bereits im Jahr 2015 mit einer Klage beim Arbeitsgericht Mainz gegen seinen Verein und Arbeitgeber für Aufsehen gesorgt und die Fußballwelt in Unruhe versetzt. Die Richter des Arbeitsgerichts in der ersten Instanz hatten nämlich entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen im Profi-Fußball, nicht so recht einzusehen ist und ein Verstoß gegen das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) vorläge – genauer gesagt § 14 TzBfG sei verletzt.

Dagegen hatte sich der FSV Mainz 05 – mit Unterstützung nahezu aller, die in der deutschen Fußballwelt etwas zu sagen – mit einer Berufung zum Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gewehrt. Das zweitinstanzliche Gericht hob das Urteil des Arbeitsgerichts auf und rückte die „Fußball-Arbeitsvertrags-Welt“ – mit den üblichen Befristungen – wieder gerade. Eine Befristung sei grundsätzlich möglich und zulässig, weil sachliche Gründe dafür sprechen. Die Eigenart des Fußballs als Arbeit im Sinne des TzBfG sei – als die geschuldete Leistung – mit vielen Besonderheiten ausgestattet, die eine mehrmalige Befristung sachlich rechtfertige.

Das Bundesarbeitsgericht folgte nun in der Revision – nicht völlig überraschend – der Argumentation des Landesarbeitsgerichts. Der Arbeitgeber – der Fußballclub – habe ein berechtigtes Interesse an einer wiederholten Befristung. Die Unsicherheit, die für den Verein bestehe, wie lange ein Spieler einsatz- und leistungsfähig sei, die Verletzungsanfälligkeit der Profis, die wiederum eine Ungewissheit bezüglich der erfolgversprechenden Einsatzfähigkeit mit sich bringe, das spieltaktische Konzept, das sich durchaus ändern kann, je nachdem, wer Trainer der Mannschaft sei, all das sei ausschlaggebend für die Besonderheit und Eigenart dieser Arbeitsverträge und damit rechtfertige sich eine Befristung. Hinzu komme das Interesse des Clubs an der Erhaltung einer konkurrenzfähigen Altersstruktur der Mannschaft. Auch das Publikum habe ein Interesse an Abwechslung, das eine Anlehnung an die Argumentation aus dem Kunst- und Kulturbereich, zu dem es bereits eine Reihe von Entscheidungen der Arbeitsgerichte gibt.

Heinz Müller war gerade dem neuen Spielkonzept bzw. dem geänderten Spielsystem des damaligen Trainers Tuchel zum Opfer gefallen.

Das BAG sieht im Profifußball eine entscheidende Besonderheit, die sich aus den vorstehenden Argumenten ergibt und das berechtigte Interesse der Arbeitsgeber, an einer Befristung der Verträge mit den Lizenzspielern sachlich rechtfertigt, weshalb im Ergebnis ein Verstoß gegen das TzBfG verneint wurde.

Damit kehrt bis auf Weiteres wieder „Ruhe“ ein; soweit man von „Ruhe“ im Profisport sprechen mag.

 

Steffen Lask

Fußball – Doping – Wer hätte das gedacht?

Die FIFA prüft nach Medienberichten (SZ) Dopingvorwürfe gegen russische Fußballer. Sämtliche Fußballer der russischen Mannschaft bei der WM 2014 in Brasilien sollen auf der Verdachtsliste des sog. McLaren-Reports der WADA stehen. Die WADA untersucht das staatlich organisierte Doping in Russland. Beauftragt war und ist der Kanadier Richard McLaren. Wie bisher üblich werden die Vorwürfe von den Verantwortlichen im russischen Sport zurückgewiesen. Gebetsmühlenartig weist namentlich der russische Sportminister Mutko die Vorwürfe und Verdächtigungen als Teil einer gegen Russland angelegten Kampange zurück.

Warum sollte im Fußball mit unerlaubten Mitteln die Leistungssteigerung gefördert werden? Warum sollten auf der Dopingliste stehende Medikamente im Fußball flächendeckend eingesetzt werden u.a. zur schnelleren Regeneration?

Im Fußball kommt es doch vielmehr auf Spielwitz und Übersicht, Strategie und Taktik an und die Technik, das Spielerische ist entscheidend. Was nützen insoweit Dopingmittel – wie ausdauerfördernde und muskelaufbauende Medikamente? Wirtschaftliche Interessen des einzelnen Spielers, der Investoren, der Sponsoren, der Fernsehrechteinhaber … Nein!

Warum sollte man das annehmen, nur weil in anderen Sportarten die Athleten geneigt sind, wegen einer weit geringeren Gage zu unterstützenden Mitteln zu greifen?

Wir werden sehen, was am Ende tatsächlich und rechtlich in der Sache rauskommt.

Steffen Lask

Fußball und Doping

Immer wieder liest man, dass Fußball und Doping nicht zusammengehen. Fußball – Doping, das bringt doch nichts. Dort käme es auf Spielwitz, Technik und Taktik an usw.

Ein Märchen! Das sich standhaft hält.

Romann Eremenko ist positiv nach dem Champions-League-Hinspiel am 14.09.2016 zwischen ZSKA Moskau und Bayer Leverkusen auf Doping getestet und nunmehr für zwei Jahre folgerichtig gesperrt worden. Am Ergebnis ändert sich nichts. Es bleibt beim 2:2. Eremenko hat immerhin ein Tor zum Ausgleich und Endstand geschoßen. Jeder, der sich mit dem Leistungs- und Profisport befasst, fragt sich, warum bleibt es bei diesem Ergebnis? Nachvollziehbar wäre doch – auch nach unserem Verständnis – ZSKA Moskau wird disqualifiziert und das Spiel wird zugunsten von Bayer Leverkusen gewertet. Was spricht dagegen? In anderen Sportarten ist das durchaus üblich. Nicht im Fußball. Dort müßten zwei Athleten einer Mannschaft positiv getestet worden sein, damit es zu einer Disqualifikation des Teams käme. Das ist eher unwahrscheinlich, wenn man berücksichtigt, dass lediglich zwei Spieler einer Mannschaft getestet werden. So ist Fußball. Von Doping will man nichts wissen, im wahrsten Sinne des Wortes.