Radsport

CAS bestätigt Kreuzigers Suspendierung

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat den Einspruch von Roman Kreuziger abgelehnt. Der tschechische Radsportler vom dänischen Profiteam Tinkoff-Saxo hatte den CAS angerufen, um seine seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung aufzuheben und damit eine Startberechtigung für die diesjährige Vuelta a España zu erwirken. Eine Entscheidung über die exakte Dauer der Sperrfrist soll erst „in einigen Wochen“ fallen.

Die UCI suspendierte den 28-Jährigen am 2. August wegen auffälliger Werte im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorläufig und eröffnete zugleich ein Dopingverfahren gegen ihn. Daraufhin wurde Kreuziger von seinem Arbeitgeber aus dem Kader für die diesjährige Tour De France gestrichen. Zudem verpasste Polen-Rundfahrt.

Selbst die UCI-Straßen-Weltmeisterschaft vom 21. bis 28. September dürfte damit ohne den Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 stattfinden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Lance Armstrong – Ein neues Kapitel

Laufband III

„Wenn es diese Ermittlungen nicht gegeben hätte, würde ich wahrscheinlich immer noch ‚Nein‘ sagen – im gleichen Ton und mit der gleichen Überzeugung wie vorher“, lauten die Worte von Lance Armstrong.

Es scheint, als hätte der nunmehr 42-Jährige eine Kehrtwende durchlebt – Armstrong, derjenige der über Jahre hinweg jedwede Dopinggerüchte um seine Person leugnete, selbst dann noch, als ihn ehemalige Kollegen schwer belasteten. Armstrong hat ein Buch über sein Leben als Radsportler – eins „mit dem richtigen Tonfall“ und „komplett ohne Bullshit“ – angekündigt.

Ob nun Marketingstrategie oder Charakterumschwung, letztlich eröffnet seine Geschichte einen breiten Einblick in den modernen kommerziellen Sport: teilweises Streben nach Höchstleistungen um jeden Preis, eiserne Disziplin, Vorbildfunktion und das Geschäft mit unterstützenden verbotenen Methoden und Substanzen.

Schließlich macht der Fall auf eine Dopingverfolgung aufmerksam, die notwendig ist, um den Sport sauber zu halten, wo er sauber ist und sauberer zu machen, wo er verseucht wird. Denn wie Armstrong selbst gesteht, hätten die Lügen ohne das Bemühen der US-Anti-Doping-Agentur (USADA) und das Zusammentragen von erdrückendem Beweismaterial wohl kein Ende gefunden. Man darf gespannt sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freistaat Thüringen unterliegt vor Gericht

Kristina Vogel, Bahnradsportlerin, hat eigenen Angaben zufolge einen Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Thüringen gewonnen. Demnach sollen ihr 100 000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen worden sein.

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist ein Verkehrsunfall, bei dem Vogel schwerste Verletzungen davontrug. Die fünffache Weltmeisterin und Olympiasiegerin absolvierte zum Unfallzeitpunkt im Jahr 2009 eine Trainingseinheit, als ihr ein Zivilfahrzeug der Landespolizei des Freistaats die Vorfahrt nahm. Der Halter des Unfallfahrzeugs, Thüringen, war nicht bereit, die von Vogel geforderte Schmerzensgeldsumme zu zahlen, so dass das Landgericht Erfurt zur Entscheidung berufen wurde. Ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

„Das ist für mich endlich Licht am Ende des Tunnels. Der Unfall war im Mai 2009, und jetzt kann ich endlich einen Schlussstrich ziehen, einen Haken an die Geschichte machen“, so die Athletin.

Aus rechtlicher Sicht ist der Sachverhalt einfach strukturiert. Der Unfallverursacher hat für die entstanden Schäden aufzukommen. Dies beinhaltet einerseits die Erstattung von Sachschäden. Andererseits steht dem Geschädigten bei Verletzung von Körper, Gesundheit, ein Schmerzensgeldanspruch zu. Für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es keinen festen Katalog. Vielmehr richtet sie sich nach dem Einzelfall und hängt von individuellen Faktoren ab. Vergleichbare Gerichtsurteile können dabei eine Groborientierung geben. Angesichts der Schwere der Unfallfolgen – u.a. Brustwirbel-, Kiefer-, Handwurzelknochenfrakturen, Schnittwunden im Gesicht, zweitägiges künstliches Koma, Gefahr einer Querschnittslähmung – erscheint der in diesem Fall zugesprochene Schmerzensgeldbetrag angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Freistaat Thüringen kann Berufung zum Oberlandesgericht einlegen und hat hierfür einen Monat Zeit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Erneut Dopingsperren!

Doping ist allgegenwärtig, wird betrieben und bekämpft. Hier Neuigkeiten aus dem Radsport und wiederholt aus dem Biathlon:

Nachdem Unregelmäßigkeiten im biologischen Pass von Jonathan Tiernan-Locke, einem britischen Radrennfahrer des Sky-Teams, entdeckt wurden, wies der Weltradsportverband (UCI) den britischen Radsportverband (BC) an, ein Disziplinarverfahren gegen den Sieger der Tour of Britain 2012 zu eröffnen. Im Ergebnis wurde ein Dopingverstoß festgestellt. Der Sky-Profi wurde von der UCI für 2 Jahre – bis zum 31.12.2015 – gesperrt, sein der Triumph bei der Rundfahrt um Großbritannien annulliert. Obendrein hat sein Arbeitgeber den bestehenden Vertrag umgehend aufgelöst. Besonders ärgerlich, da Tiernan-Locke erst zur Saison 2013 vom Profiteam der letztjährigen Tour-de-France-Sieger verpflichtet wurde. Im Zeitraum, welcher letztlich zum Dopingverstoß führte, fuhr der 29-Jährige unterklassig.

Nachdem Ekaterina Jurjeva, ehemalige Biathlon-Weltmeisterin, bereits im Jahr 2008 des EPO-Dopings überführt und für 2 Jahre gesperrt worden war, ergaben Ende letzten Jahres gleich 2 Trainingsproben positive Befunde. Nunmehr wurde sie vom Weltbiathlonverband (IBU) als Wiederholungstäterin für 8 Jahre gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 23.12.2013 an. Die 31-jährige Russin soll ihre Karriere allerdings bereits für beendet erklärt haben. Bei der gleichen Trainingskontrolle in Slowenien wurde zudem Jurjevas Landsfrau Irina Starych positiv getestet. Da sie hingegen zum ersten Mal des Dopings überführt wurde, erhielt die Europameisterin von 2013 eine 2-jährige Sperre. Sie galt vor den Olympischen Winterspielen in Sotchi als aussichtsreichste Medaillenanwärterin in ihrer Disziplin des Gastgeberlandes.

Nach Evi Sachenbacher-Stehle sind Jurjeva und Starych Biathletinnen Nr. 2 und 3, die die IBU innerhalb kürzester Zeit aus dem Verkehr zieht. Es drängt sich die Frage auf, ob die Fälle Sachenbacher-Stehle, bei dem fahrlässiger Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln zur 2-jährigen Sperre führte, und Starych, bei dem Blutdoping den Hintergrund zeichnet, vergleichbar sind, was mir guten Argumenten bezweifelt werden kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre nach Karriereende für Menchov

Denis Menchov, zweifacher Sieger der Vuelta a Espana und Triumphator des Giro d’Italia 2009, wurde vom Radsportweltverband (UCI) mit einer 2-jährigen Dopingsperre bis zum 09. April 2015 belegt. Ungewöhnlich an dieser Sperre sind insbesondere die Umstände, dass einerseits seitens der UCI keinerlei Pressemitteilung zur Sanktionierung veröffentlicht wurde und andererseits Menchov seine Karriere wegen anhaltender Kniebeschwerden bereits im Mai 2013 beendet hat. Lediglich eine kurze Mitteilung auf der Verbandshomepage erläutert, dass Menchovs Biologischer Pass Auffälligkeiten aufwies und deshalb neben der Sperrfrist jegliche Tour-de-France-Resultate des Russen aus den Jahren 2009, 2010, 2012 gestrichen worden seien.

Eine Kommunikation via Pressemitteilung sei nicht erfolgt, weil der nunmehr 36-Jährige vor Verfahrensbeginn seinen Rücktritt erklärte. Auch künftig sollen lediglich spektakuläre Fälle einer Pressemitteilung wert sein. Menchov wird ordnungsgemäß auf der offiziellen Sperrliste, auf der sämtliche Dopingsünder der letzten Jahre gelistet werden, geführt. Im Übrigen entspricht das Vorgehen der UCI den formalen Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Interessant ist dennoch, inwieweit sich Menchovs Knieleiden mit der Sperrfrist überschneiden. Menchovs Verkündung, seine Karriere zu beenden, kam seinerzeit überraschend. Weiterhin liegt der Verkündungszeitpunkt unmittelbar im Zeitraum des Sperrbeginns, nämlich im Mai 2013. Die Strategie einer Transparenzoffensive, mit der UCI-Präsident Brian Cookson die Reputation des Radsports verbessern möchte, scheint angesichts der Causa Menchov verfehlt. Ad hoc twitterte Cookson bereits: „Wir werden nichts unter den Teppich kehren.“  Ein umfassenderer Kommentar soll folgen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask