Radsport

Sinkewitz – Schweizer Bundesgericht bestätigt CAS-Urteil

Patrik Sinkewitz, Anfang 2011 positiv getestet auf das Dopingmittel HGH (Wachstumshormon), unterliegt letztinstanzlich vor dem Schweizer Bundesgericht, welches die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt. Sinkewitz war als Wiederholungstäter – er war bereits im Jahr 2007 des Testosteron-Dopings überführt worden –  für 8 Jahre gesperrt worden. Zunächst hatte das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) die Sperre aufgehoben. Das Urteil hatte über den Fall Sinkewitz hinaus Bedeutung, weil nunmehr das Testverfahren zum Nachweis des Hormons HGH (Isoformentest) seine rechtliche Bestätigung gefunden hat. Kritik hatten umstrittene Grenzwerte ausgelöst, die in einem früheren Verfahren des estnischen Langläufers Veerpula von den Richtern des CAS bemängelt worden waren.  Das CAS hatte seinerzeit die WADA aufgefordert, die Grenzwerte zu überprüfen. Eine Überprüfung hatte bereits stattgefunden, weshalb zum Zeitpunkt der CAS Entscheidung gegen Sinkewitz dieses Problem aus der Welt geschafft war und sich Sinkewitz schon vor dem CAS hierauf nicht erfolgreich berufen konnte, um eine Aufhebung der Sperrfrist zu erlangen. Aus diesem Grund sah das Bundesgericht keine rechtliche Veranlassung, die Entscheidung des CAS aufzuheben. Ein weiteren Punkt in der Argumentation von Sinkewitz war, dass er darauf verwies, nicht der Isoformentest, sondern der neuere Biomarkertest hätte zur Anwendung gebracht werden müssen. Dazu verweist Prof. Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung darauf, dass beide Testverfahren sich ergänzen, aber nicht das eine Verfahren das andere ersetze, etwa weil es das bessere Verfahren sei. Das sah nun auch das Schweizer Bundesgericht so.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Radprofi Daryl Impey – Positiver Dopingtest

Der südafrikanische Meister im Einzelzeitfahren von 2011, 2013 und 2014 wurde des Dopings überführt. Bei ihm wurde das verbotene Maskierungsmittel Probenecid nachgewiesen. Dies ergab sowohl die A- als auch die B-Probe. Die Dopingprobe stammt vom 6. Februar 2014, wurde direkt nach Impeys letztem Einzelzeitfahrtriumph der Südafrikameisterschaft entnommen. Nun drohen dem Athleten eine 2-jährige Sperre und die Annullierung seines Meistertitels. Es gilt der strict-liability-Grundsatz: Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Körper gelangt. Für eine Sanktionierung reicht demnach bereits Fahrlässigkeit, wissentliches Handeln wird nicht vorausgesetzt.

Ins internationale Rampenlicht fuhr Daryl Impey vor einem knappen Jahr. Nach der 6. Etappe der Tour de France 2013 übernahm der Zeitfahrspezialist die Führung in der Gesamtwertung und durfte sich als erster Afrikaner überhaupt das begehrte gelbe Trikot überziehen. Diesen Erfolg wird er bei der Tour de France 2014, welche am kommenden Samstag startet, nicht wiederholen können. Sein Team Orica GreenEgde hat ihn bei der Nominierung des diesjährigen Kaders nicht berücksichtigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

BGH-Urteil zum Schutzhelm – Radfahrer nicht gleich Radfahrer

Kürzlich sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Aufsehen. Entschieden wurde, dass ein Radfahrer, der ohne Helm fährt, bei einem unverschuldeten Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen trägt. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führe nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens, so der BGH.

Das Tragen eines Schutzhelms sei für (Freizeit-)Radfahrer nicht vorgeschrieben. Zwar könne ein haftungsrechtliches Mitverschulden auch ohne Verstoß gegen eine Vorschrift vorliegen. Dafür müsse allerdings diejenige Sorgfalt außer acht gelassen werden, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflege. Dazu gehöre nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht das Tragen eines Schutzhelms. Zumindest nicht in der Rubrik der Freizeitradfahrer.

Aber: Sportradfahrer aufgepasst! Inwieweit das Nichttragen eines Schutzhelms bei sportlicher Betätigung des Radfahrers ein Mitverschulden begründen kann, hatte der BGH nicht zu entscheiden. Hier gilt ein anderer Sorgfaltsmaßstab und damit auch eine andere allgemeine Verkehrsauffassung. Steht beim Radfahren „die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund, so besteht die Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms“, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Also: Sollte der Sportradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und dabei keinen Schutzhelm tragen, könnte eine Mitverschuldenszurechnung naheliegen.

Ob nun Freizeit- oder Sportradfahrer: Helme auf! Denn wichtiger als ein etwaiger Schadensersatzanspruch oder dessen Höhe ist die Gesundheit eines jeden Verkehrsteilnehmers.

Dennis Cukurov
 

WADA legt in Sachen Bruyneel nach

Die durch ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) festgesetzte Sperrfrist von 10 Jahren gegen Johan Bruyneel, den ehemaligen Radsportmanager und Mentor von Lance Armstrong, wird die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anfechten. Sie soll nach Durchsicht der Urteilsbegründung mit der Höhe der Sperre nicht einverstanden sein und deshalb vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen wollen. Im AAA-Urteil hieß es im April 2014, Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen.

Die WADA fordere eine längere Sperrfrist, „um die Athleten am besten zu schützen und für einen sauberen Radsport zu sorgen“, so die offizielle Mitteilung. Unterstützung erfahre die Institution vom Radsportweltverband (UCI) und der US-Anti-Doping-Agentur (USADA). Letztere initiierte das ursprüngliche Verfahren vor der AAA.

Zusätzlich sollen die 8-Jahres-Sperren von 2 seinerzeit betreuend tätigen Personen, Dr. Pedro Celaya (Arzt) und Jose „Pepe“ Marti (Trainer), angefochten werden. Bemerkenswert, mit welchem Nachdruck – trotz nicht allzu kurz geratener Sperrfristen – der Dopingkampf seitens WADA, UCI und USADA geführt wird. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

Dennis Cukurov

Jan Ullrich verursacht alkoholisiert schweren Unfall

Jan Ullrich, Tour-de-France-Sieger von 1997, verursachte in der Schweiz einen schweren Unfall mit Personenschaden. Zwei Personen wurden verletzt und mussten in ein Krankenhaus abtransportiert werden. Ullrich selbst kam mit dem Schrecken davon. Direkt nach dem Verkehrsunfall dementierte er, alkoholisiert gefahren zu sein. Später revidierte Ullrich via Facebook: „Es ist unverzeihlich, dass ich mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe. Das war ein Riesenfehler, den ich zutiefst bereue. Ich befand mich mit meinem Auto auf dem Heimweg, als es zu diesem Verkehrsunfall mit zwei anderen Autos kam. Ich war in diesem Moment unaufmerksam und zu schnell unterwegs – ich wollte einfach schnell nach Hause. Die Konsequenzen muss und werde ich tragen.“

Im Polizeibericht heißt es: „Weil beim unverletzten Unfallverursacher ein Atemlufttest mit rund 1.4 Promille positiv ausfiel, wurden eine Blut- und Urinprobe angeordnet sowie der Führerausweis eingezogen. Der Sachschaden ist mehrere zehntausend Franken groß.“ Eigenen Angaben zufolge soll der 40-jährige Ex-Weltmeister um die 20 km/h zu schnell gewesen sein.

Nach Petter Northug ist das Radsportidol der zweite prominente Sportler, welcher innerhalb kürzester Zeit als Verkehrssünder auffällt. Nach deutschem Recht ist Trunkenheit im Verkehr strafbedroht. Wer darüber hinaus „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so das deutsche Strafgesetzbuch. Die Rechtsprechung geht bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1.1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Zu Recht. Die Fahrerlaubnis wird für mehrere Monate entzogen und der Führerschein eingezogen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask