Strafrecht & Sport

Sir Bradley Wiggins erhebt Missbrauchsvorwürfe gegen einen ehemaligen Jugendtrainer

Der frühere Tour-de-France Sieger und fünfmalige Olympiasieger Sir Bradley Wiggins soll von einem seiner ehemaligen Jugendtrainer im Alter von 13 Jahren sexuell missbraucht worden sein.
In einem Interview mit der Mens Health berichtet Wiggins erstmalig über diese Vorkommnisse.
Er gibt an, in seiner Jugend niemanden gehabt zu haben, mit dem er über solche Probleme reden konnte. Der frühere Radprofi hat bis heute die ihm damals zugefügten Taten in sich „vergraben“ und probiert, mit ihnen fertig zu werden.
Wiggins machte schon früher öffentlich, dass er unter Depressionen gelitten habe.
Diese sexuelle Gewalt könnte dafür ein Auslöser gewesen sein. Die Taten haben ihn bis ins Erwachsenenalter verfolgt und er könnte sie immer noch nicht richtig verarbeiten.

Wiggins machte außerdem klar, dass er Angst davor gehabt hatte mit seinem Stiefvater über die sexuelle Gewalt zu sprechen. Der Stiefvater war gewalttätig und habe ihn wegen dem Tragen von enger Radkleidung mehrmals als „Schwuchtel“ bezeichnet, so Wiggins.

Bradley Wiggins ist einer der erfolgreichsten Radfahrer aller Zeiten er gewann zwischen 2004 und 2016 fünfmal Olympiagold und gewann 2012 als erster Brite die Tour-de-France. Im selben Jahr schlug Königin Elisabeth II. ihn zum Ritter.

Sowohl der britische Radsportverband als auch eine eigens für Prävention von sexuelle Gewalt gegründete Organisation bezogen nachdem Interview von Wiggins Stellung und boten ihm Hilfe an. Sie machten ebenso deutlich, was für ein schwieriger Schritt es für Betroffene sei, sich nach so vielen Jahren gegenüber der Öffentlichkeit zu öffnen.

Es bleibt festzuhalten, dass sexuelle Gewalt im Sport leider ein Thema ist. 
Die Verbände müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Kinder und Jugendlichen vor solchen Taten zu schützen. Wir werden sehen, inwieweit die Taten aufgearbeitet werden.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Die einst mächtigsten Männer im internationalen Fußball vor Gericht

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat eine Anklage gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und gegen den ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini zugelassen.

Nun wird es zwischen dem 8. bis 22. Juni 2022 in Bellinzona zur Klärung der langjährigen Merkwürdigkeit um den FIFA Vorsitz kommen.
Die beiden stehen nach Medienberichten wegen des „Verdachts auf Betrug, Untreue, unlautere Geschäftsführung und Titelfälschung“ vor Gericht.

Schon seit 2015 ermittelt die schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Platini und Blatter. Damals erhielt sie durch einen bis jetzt nicht bekannten Zeugen, einen Hinweis zu der in Frage stehenden Zahlung, die von der FIFA an Platini in Höhe von 2 Millionen Schweizer Franken im Jahr 2011 geflossen sein soll.
Die beiden Angeklagten erklärten den Vorgang damit, dass es sich bei der Zahlung um ein ausstehendes Beraterhonorar für Platini für die Zeit zwischen 1998 und 2002 handle.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft sieht dafür jedoch keine Hinweise.

Einige Brisanz erlangt der ganze Prozess dadurch, dass bis heute nicht bekannt ist, wie die Schweizer Bundesanwaltschaft überhaupt von der Zahlung erfuhr.
Es besteht die Möglichkeit, dass der unbekannte Hinweisgeber aus dem Umfeld des damaligen Generalsekretärs und des heutigen FIFA-Präsidenten und Blatter-Nachfolger Gianni Infantino stammen könnte. 
Dies könnte dazu führen, dass verfahrensrechtliche Schwierigkeiten auftreten. Denn auch Gianni Infantino und der frühere Bundesanwaltschef Michael Lauber sind an anderer Stelle ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil spätere geheime Treffen zwischen beiden nicht offengelegt wurden.
Wenn nun die Hinweise aus dem Umfeld des jetzigen FIFA-Chefs stammen, dürften Fragen über die enge Zusammenarbeit zwischen ihm und der Schweizer Bundesanwaltschaft laut werden.

Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren dieses Jahr einen aufklärenden Abschluss findet. Bei dem Sumpf an Verstrickungen, im Funktionärsbereich des Weltfußballs ist dies leider nicht zu erwarten.

Severin Lask / Steffen Lask

Sexualisierte Gewalt im Turnsport: Verurteilter Trainer legt erneut Revision ein

Der aus Weimar stammende Turntrainer hat nach dem Urteil im März erneut Revision eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte ihn zu einer Haftstrafe verurteilt, die diesmal eine Dauer von drei Jahren und zwei Monaten umfasste.
Nach seiner ersten Verurteilung im Jahre 2018 hatte der Verurteilte erfolgreich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hob damals das Urteil wegen Verfahrensfehlern auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Erfurt.
Nun, vier Jahre nach dem ersten Urteil und bereits sechs Jahre nach der Anklageerhebung, sah es das Landgericht wieder als erwiesen an, dass der Trainer „seine“ damaligen Schützlinge sexuell missbraucht habe.
Schon im Jahre 2018 hatte der Trainer ein Teilgeständnis abgelegt.
Von den Sportlerinnen war zu vernehmen, dass sie trotz der erneuten Revision, nicht aufhören würden, zu kämpfen, um auch selbst mit den Taten abschließen zu können.

Auch der Turnverein, der HSV Weimar, geriet während des Verfahrens in starke Kritik.
Eine der neun Nebenklägerin machte Vorwürfe geltend, dass das manipulative Verhalten des Angeklagten, der auch offen „Dr. Love“ genannt worden sei, allgemein bekannt gewesen und im Verein dennoch nichts unternommen worden wäre.
Der HSV Weimar bedauerte jetzt in einer Stellungnahme, dass er es damals versäumt habe, nicht genügend unternommen zu haben und machte deutlich, dass sich seit dem, vieles verändert hätte.
Der Verein hat wohl eine Kinder-/Jugendschutzbeauftragte berufen. Außerdem würden mit Hilfe von externen Partnern und mit dem LSB Thüringen gemeinsam Präventionskonzepte erarbeitet, was der LSB bestätigte.
Jedoch verpasste, sowohl der Verein als auch der LSB, als Zeichen einer Wiedergutmachung, beim zweiten Prozess anwesend zu sein. Als Grund gab der Verein die kurzfristige Terminierung durch das Gericht an.

Es bleibt zu hoffen, dass durch die juristische Aufarbeitung solcher Sachverhalte Sportverbänden und Vereine Lehren ziehen und alle möglichen Präventionsmaßnahmen wirklich ergriffen werden, um solche Straftaten der sexualisierten Gewalt zu verhindern. Worthülsen und Mitleidsbekundungen nützen den Betroffenen nichts.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Boris Becker für schuldig befunden

Der 54-jährige wurde am Freitag, den 08.04.2022, vor einem Londoner Gericht von den Geschworenen für schuldig befunden. Becker soll seinem Insolvenzverwalter Vermögenswerte vorenthalten haben.
Die Geschworenen-Jury sprach Becker in vier Anklagepunkten schuldig. 
Nun könnte dem Ex-Tennisstar und jüngstem Wimbledon-Sieger eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe drohen, einige Experten des englischen Strafrechts sprechen von bis zu sieben Jahren, obwohl das übersetzt erscheint. Das Strafmaß wird am 29.04.2022 von der Richterin verkündet werden.

Die Jury entschied, dass Becker große Summen Geld auf anderen Konten versteckt haben soll. Ferner habe er nicht ordnungsgemäß angegeben, dass er Eigentümer einer Immobilie in seiner Heimatstadt in Baden-Württemberg sei. Außerdem habe er nicht einen Kredit in Höhe von ca. 800.000 Euro und ein Aktiendepot offengelegt.

Beckers Verteidiger machte deutlich, dass Becker sich nie selbst um seine finanziellen Angelegenheiten gekümmert, Verträge nicht gründlich gelesen und Rechnungen nie selbst bezahlt habe. Er habe sich in solchen Angelegenheiten immer auf seine Finanzberater verlassen.
Becker erläuterte in Ansätzen, wie sein einstiges Vermögen in Höhe von ca. 50 Millionen Euro verschwinden konnte – eine teure Scheidung, viel Geld für seine Kinder, ein Anwesen in Wimbledon, welches jährlich eine viertel Million Euro verschlinge und auch ansonsten ein sehr exzessiver Lebensstil.
Dazu kamen in seinen früheren Jahren einige Fehlinvestitionen in verschiedene Firmen.

Nun bleibt abzuwarten, ob Boris Becker am 29.04.2022 tatsächliche zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

Severin Lask / Steffen Lask

Sexuelle Nötigung einer 13-Jährigen

Der ehemalige französische Weltklasse-Schwimmer und zweimalige Olympiasieger von London, Yannick Angel, soll im Jahr 2016 eine sexuelle Beziehung zur Tochter seines damaligen Trainer geführt haben.

Das Mädchen war zu dem damaligen Zeitpunkt 13 Jahre alt  und Angel selbst 24. 
Daher erhob die Staatsanwaltschaft in Frankreich Anklage wegen „Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer minderjährigen Person unter 15 Jahren“. Yannick Angel soll wohl die wesentlichen Vorwürfe gegen ihn anerkannt haben. 
Er bereue, dass er damals nicht ausreichend über den Altersunterschied nachgedacht habe. Außerdem gab er an, keinerlei Zwang auf das Mädchen ausgeübt zu haben.

Die Staatsanwältin wird jedoch so zitiert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs in Frankreich erfüllt sei, da eine Beziehung mit einem oder einer Minderjährigen, der oder die 15 Jahre oder jünger ist, zwangsläufig unter diese Gesetz falle, wenn der Altersunterschied mehr als fünf Jahre betrage. Jedenfalls gehe das Gesetz bei einem solchen Altersunterschied von einer Nötigung aus, auch wenn kein (weiterer) Zwang vorliege.

Severin Lask / Steffen Lask