Strafrecht & Sport

Kehrtwende in „Operación Puerto“

Schwimmen II

Die Dopingaffäre um Eufemiano Fuentes, der seit Anfang der 2000er Jahre verbotene Substanzen an Spitzenathleten des Radsports verkauft haben soll, hat sich gewendet. Ein Madrider Gericht hat den nunmehr 61-Jährigen kürzlich freigesprochen, nachdem er im April 2013 noch zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt wurde. Das Blut, das Fuentes seinerzeit für Transfusionen benutzt habe, sei keine Medizin im Sinne des Gesetzes, welches der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde gelegt wurde, heißt es in der Begründung des Berufungsgerichts. Zudem hob das Berufungsgericht die richterliche Verfügung auf, wonach die 211 beschlagnahmten Blutbeutel teilweise zerstört werden müssten. Vielmehr wurde seitens des Berufungsgerichts angeordnet, das Beweismaterial an die WADA und weitere sportliche Spitzenorganisationen zu übermitteln.

Ob die Aushändigung der Blutbeutel tatsächlich zu spürbaren Konsequenzen für die betroffenen (ehemaligen) Athleten führen wird, ist äußerst fraglich. Allein die Zuordnung dürfte große Probleme bereiten. In jedem Fall sollte „der Sport“ die Gelegenheit zur Aufklärung und Aufarbeitung nutzen. Im Übrigen besteht ein hohes mediales Interesse. Auch der Sportinteressierte verdient es, umfassend informiert zu werden, wenngleich die aufzudeckenden Taten längst Geschichte sind.

Wir werden sehen, ob und wie die WADA mit dieser Situation umgehen wird.

Blatter & Co. eine kriminelle Bande?

Spiegel-Online berichtet über „Unglaubliches“, nämlich über „unglaubliche Zahlen“. Es ist die Rede von 71 Millionen Euro! Ist das unglaublich?

Nein. Aus unserer Sicht, nach dem, was in den letzten Wochen und Monaten über das kurruptive Verhalten von FIFA-Funktionären bekannt wurde, ist diese Zahl von 71 Millionen Euro durchaus nachvollziehbar und glaubhaft. Der Fußballweltverband hatte die Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan mit internen Ermittlungen beauftragt und die Rechtsanwälte legen nunmehr erste Ergebnisse ihrer Prüfungen öffentlich vor, nachdem zuletzt die Schweizer Bundesanwaltschaft erneut Räumlichkeiten bei der FIFA durchsucht hatte. Die Rechtsanwälte substantiieren ihre Ermittlungsergebnisse durch Unterlagen, nach denen sich ein regelrechter „krimineller Selbstbedienungsladen“, so Spiegel-Online, darstellt, in welchem sich die Führungsriege der FIFA Zahlungen untereinander zugestanden und ausgezahlt hat, ohne dabei die eigenen Gremien einzubeziehen. So kassierte Blatter – offenbar ohne vorherige Vertragsgrundlage – nach der Weltmeisterschaft in Südafrika eine Prämie von 11 Millionen Franken, Jérome Valcke als Generalsekretär der FIFA 9 Millionen Franken und der zuletzt entlassene Markus Kattner als Finanzchef 3 Millionen Franken. Ähnliche Zahlungen haben sich die „Drei“ wohl nach der WM in Brasilien 2014 ebenfalls genehmigt.

Da fällt mir als Strafrechtler nur ein: Untreue. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an bzw. – wie es heißt – beginnen erst. Man mag nur hoffen, dass der eine oder andere noch das Ende dieser Ermittlungen erlebt.

„Sportwettbetrug“ als neuer Straftatbestand 

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Wie schon im Zuge der Verwirklichung des Anti-Doping-Gesetzes heißt die Devise: Mehr Fairness und Schutz der Integrität des Sports. Dieses Mal: „Sportwettbetrug“.

Die Bundesregierung hat bereits vor knapp zwei Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. „Die bisherige Rechtslage hat Spiel- und Wettmanipulationen nur unzureichend erfasst. Das werden wir nun mit den neu zu schaffenden Straftatbeständen ändern“, erklärte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

So soll nach der Pönalisierung des Selbstdopings ein weiterer gezielter staatlicher Eingriff in den Sport erfolgen. Allerdings dürfte die Strafbarkeit des Wettbetruges im Gegensatz zum Selbstdoping kein Novum sein. Immerhin kommt der BGH auch ohne Sondervorschrift zur Strafbarkeit der Wettbetrüger. Zwar bereiten die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB im Einzelnen Probleme, indes überzeugt die Argumentation der Rechtsprechung.

Die Glaubwürdigkeit des Sports ist sicherlich ein hohes Gut, welches des staatlichen Schutzes bedarf. Hingewiesen sei jedoch an dieser Stelle auf die Gefahr der Überreizung der legislativen Macht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Manipulationen im Tennis?

Tennis

Derzeit steht der Sport in keinem guten Licht. Nach der tiefgreifenden Bestechungsaffäre bei der FIFA und dem Doping- und Korruptionsskandal der IAAF scheint nun auch das sonst als „weißer Sport“ bezeichnete Tennis dunkle Abgründe zu offenbaren. Mehrere Elitespieler sollen absichtlich verloren haben. BBC berichtet von 16 Athleten, die geheimen Dokumenten zufolge in den vergangenen zehn Jahren Summen von 50.000 US-Dollar und mehr kassierten, um im Gegenzug Partien zu verschieben. Drahtzieher sollen russische und italienische Wettsyndikate gewesen sein. Die Vorwürfe spitzen sich derart zu, als dass die TIU, eine Kommission, die von den Grand-Slam-Veranstaltern gegründet wurde, um Manipulationen vorzubeugen, trotz Kenntnis von den Vorfällen um die betroffenen Spieler bisher untätig geblieben sein soll.

Bereits vor einigen Jahren machte der Weltranglistenerste, Novak Djokovic, publik, unlautere Angebote erhalten zu haben. Konkret seien ihm 200.000 US-Dollar angeboten worden, um ein Match in St. Petersburg zu verlieren. Er lehnte ab und gewann stattdessen. „Es hat solche Versuche gegeben, Leute die herumliefen und Angebote machten. Aber dagegen ist eingeschritten worden. In den vergangenen sechs, sieben Jahren habe ich davon nichts mehr gehört“, so der Serbe.

Ex-Profi Daniel Köllerer scheint über solche „Versuche“ ebenfalls im Bilde zu sein: „Als ich auf der Tour war, hätte ich locker fünf bis sechs Spieler nennen können, von denen ich zu 100 Prozent wusste, dass sie Spiele absichtlich verloren.“ Der heute 32-jährige Österreicher wurde im Mai 2011 wegen des Verdachts des Wettbetruges in drei Fällen lebenslang gesperrt.

Es bleibt zu hoffen, dass jedenfalls die Untätigkeit seitens der Tennis-Großveranstalter nicht bestätigt wird.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Weitere Ermittlungen gegen FIFA-Funktionäre

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz über den Stand der Ermittlungen in der Korruptionsaffäre, haben US-Justizministerin Loretta Lynch und der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber in Zürich die Ausweitung der Ermittlungen bekannt gegeben.

Ob nun gegen den FIFA-Präsidenten Joseph Blatter ermittelt wird, wurde von den Ermittlern vorerst offen gelassen. Anlass für solche Ermittlungen könnte ein Bericht des Schweizer Fernsehens geben. Danach soll der FIFA-Chef vor zehn Jahren Fernsehrechte zu auffällig niedrigen Preisen an den früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, verkauft haben, die Warner wiederum für ein Vielfaches weiterverkauft haben soll. Im Gegenzug soll Warner dem Schweizer bei mehreren Wahlen Stimmen verschafft haben. Medienberichten zufolge forderte der Basler Rechtsprofessor und ehemalige FIFA-Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth, dass ein Verfahren eröffnet werden müsse, da der Anscheinsbeweis für ungetreue Geschäftsbesorgung vorliege. Es könnte also eng werden für Blatter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohte Blatter im Falle einer Verurteilung nach schweizerischem Strafrecht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir bleiben „am Ball“ und werden berichten.

 

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask