LG Köln verdonnert Bayer 04 zu Rückzahlung

Armdrücken

Laut Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 22.10.2014 muss Bayer 04 Leverkusen insgesamt ca. 15.9 Millionen € an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe zurückzahlen. Dies habe die 26. Zivilkammer des Landgerichts entschieden.

Der nunmehr insolvente Partner der Werkself habe in den Jahren 2009 bis einschließlich Juni 2011 aufgrund eines Sponsoringvertrags Zahlungen geleistet. Erst am 1. September 2011 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht kam jedoch zur Überzeugung, dass der ehemalige Sponsor bereits vorher zahlungsunfähig gewesen sei und dass die Verantwortlichen des Bundesligisten spätestens ab Oktober 2009 Kenntnis davon gehabt und dennoch auf Zahlung bestanden hätten. „Wir sind enttäuscht und überrascht, dass die Vielzahl unserer Argumente und Tatsachen nicht berücksichtigt worden sind. Uns liegen derzeit noch keine weiteren Details vor. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob wir gegen diese Urteile in der nächsten Instanz Berufung einlegen werden“, verdeutlichte der Leverkusener Geschäftsführer Michael Schade.

Juristischer Hintergrund der Rückzahlungsverpflichtung ist die Insolvenzanfechtung. Schutzzweck ist die Gleichstellung aller Insolvenzgläubiger. Insoweit kann eine Benachteiligung ebenjener vorliegen, soweit Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit bei Kenntnis des Zahlungsempfängers von der Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Bleibt abzuwarten, ob Bayer 04 Leverkusen Berufung einlegen oder sich dem landgerichtlichen Urteil beugen wird.

Dennis Cukurov

Fünf Jahre Haft für Pistorius!

Leichtathletik II

Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem befand ihn die Richterin wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe für schuldig und verurteilte ihn zu einer zusätzlichen dreijährigen Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der „Blade Runner“ wurde sofort abgeführt.

Pistorius akzeptiere das Urteil, so sein Onkel Arnold Pistorius. Der einstige Nationalheld darf laut südafrikanischen Experten bei guter Führung bereits nach zehn Monaten auf eine Umwandlung in einen Hausarrest hoffen.

Die Staatsanwaltschaft will die Möglichkeit einer Berufung prüfen.

Dennis Cukurov

Hausarrest oder zehn Jahre Haft?

Seil

Der aufsehenerregende Prozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius neigt sich dem Ende zu. Die Schlussplädoyers wurden verlesen. Der Strafverteidiger des beinamputierten Sprinters, Barry Roux, sieht Pistorius als Opfer, forderte Hausarrest. Roux hielt vor, die Gefängnisse seien nicht genügend ausgestattet, um der Behinderung des Angeklagten Rechnung zu tragen. Gerrie Nel, der Staatsanwalt, sieht die Sache anders. Er bestritt nochmals das Vorliegen wahrer Reue beim Täter und forderte eine zehnjährige Haftstrafe. Im Übrigen sei Pistorius kein Opfer: „Wir haben Opfer in dem Fall, aber Pistorius ist es nicht.“ Hinsichtlich der Ausstattung der Haftanstalten rief Nel bereits gestern den Chef des Strafvollzugs in den Zeugenstand. Dieser versicherte, dass Pretorias Haftanstalt auf Häftlinge wie Oscar Pistorius vorbereitet sei. Kritischen Fragen seitens Roux musste er allerdings ausweichen.

Es bleibt spannend. Das Strafmaß will die Richterin am Dienstag, den 21. Oktober um 9.30 Uhr bekanntgeben.

Dennis Cukurov

Breno steht vor Haftentlassung

Das ehemalige Abwehrtalent des FC Bayern München steht wohl kurz vor dessen Haftentlassung. Der Brasilianer, der 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, darf nach Angaben seines Rechtsanwalts, Sewarion Kirkitadse, bereits am 18. Dezember „nach Hause“. Er hat dann zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe abgesessen. Dem habe die Strafvollstreckungskammer München zugestimmt.

Danach hat der nunmehr 25-Jährige „einen Monat Zeit, selbständig als freier Mann und ohne Abschiebung in seine Heimat zurückzukehren“, so Kirkitadse. Derzeit arbeitet Breno als Freigänger beim Rekordmeister und unterstützt den Trainerstab der Jugendabteilung. Bleibt abzuwarten, ob sich die einstige Nachwuchshoffnung um ein zweites Kapitel als Fußballprofi bemühen wird.

Dennis Cukurov

Hertha BSC vereinbart nunmehr dritte Vertragsauflösung

Team III

Nachdem bereits Peer Kluge und Maik Franz arbeitsrechtliche Verhandlungen gegen Hertha BSC ins Rollen brachten und sich schließlich außergerichtlich vereinbaren konnten, zieht nun auch Felix Bastians mit seinen Ex-Kollegen gleich. Sein Vertrag wird aufgelöst. Anfang September klagte er auf Wiedereingliederung in den Trainingsbetrieb des Profikaders. Medienberichten zufolge zahlt die „Alte Dame“ als Abfindung rund eine Million € an den 26-Jährigen. Bastians absolvierte ligaübergreifend lediglich 24 Partien für Berlin.

Damit dürfte die Klagewelle zumindest vorerst ein Ende nehmen. Ob Bastians tatsächlich einen Anspruch auf die Trainingsbeteiligung im Lizenzteam hatte, wird vom Arbeitsvertrag abhängig gewesen sein. Bei Profiverträgen ist es üblich, konkrete Zuteilungsgrenzen festzulegen. Und auf die Verträge kommt es an. Kluges Vertrag beispielsweise enthielt laut Pressemitteilung Nr. 05/14 vom 18.02.2014 des Arbeitsgerichts Berlin die Verpflichtung, auch am Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Dass solch ein Passus in Bastians‘ Vertrag fehlte, könnte in Anbetracht des Entgegenkommens Herthas naheliegen, bleibt aber nur eine Mutmaßung.

Dennis Cukurov