Eskalation bei EM-Quali-Spiel in Belgrad

Während die UEFA in der Regel darauf bedacht ist, politische Kontrahenten auf unterschiedliche Qualifikationsgruppen zu verteilen, fand der Zwist zwischen Albanien und Serbien offensichtlich keine Berücksichtigung. Beide Länder konkurrieren in der Gruppe I im Kampf um die begehrten EM-Startplätze 2016. Dementsprechend fand am Dienstagabend das erste von zwei angesetzten Begegnungen zwischen den Balkanstaaten statt. Und es kam, wie es hätte kaum schlimmer kommen können. Nach zahlreichen kürzeren Unterbrechungen fand die Partie ihren Höhepunkt, als in der 42. Minute eine Drohne samt einer sog. „Großalbanien“-Fahne ins Stadion in Belgrad schwebte. Daraufhin brach ein Chaos aus, Spieler schlugen aufeinander ein, gewaltbereite Fans stürmten das Spielfeld, die albanische Elf weigerte sich weiterzuspielen. Spielabbruch.

Die UEFA hat sowohl gegen den serbischen als auch gegen den albanischen Fußballverband umfangreiche Disziplinarverfahren eingeleitet. Ermittelt wird mitunter in Sachen Platzsturm, Zuschauerausschreitungen, mangelhafter Ordnungsdienst, Einsatz von Feuerwerksraketen, Weigerung weiterzuspielen und Zeigen der Flagge als „unerlaubtes Banner“. Die Verhandlungen vor der Disziplinarkammer wurden auf den 23. Oktober anberaumt.

Brisanterweise soll der Bruder des albanischen Regierungschefs die Drohne gesteuert haben. Laut Medienberichten sei er inzwischen festgenommen worden.

„Fußball sollte niemals für politische Botschaften benutzt werden. Ich missbillige zutiefst, was letzten Abend in Belgrad geschehen ist“, so FIFA-Boss Joseph Blatter via Twitter. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov

Hertha BSC vereinbart nunmehr dritte Vertragsauflösung

Team III

Nachdem bereits Peer Kluge und Maik Franz arbeitsrechtliche Verhandlungen gegen Hertha BSC ins Rollen brachten und sich schließlich außergerichtlich vereinbaren konnten, zieht nun auch Felix Bastians mit seinen Ex-Kollegen gleich. Sein Vertrag wird aufgelöst. Anfang September klagte er auf Wiedereingliederung in den Trainingsbetrieb des Profikaders. Medienberichten zufolge zahlt die „Alte Dame“ als Abfindung rund eine Million € an den 26-Jährigen. Bastians absolvierte ligaübergreifend lediglich 24 Partien für Berlin.

Damit dürfte die Klagewelle zumindest vorerst ein Ende nehmen. Ob Bastians tatsächlich einen Anspruch auf die Trainingsbeteiligung im Lizenzteam hatte, wird vom Arbeitsvertrag abhängig gewesen sein. Bei Profiverträgen ist es üblich, konkrete Zuteilungsgrenzen festzulegen. Und auf die Verträge kommt es an. Kluges Vertrag beispielsweise enthielt laut Pressemitteilung Nr. 05/14 vom 18.02.2014 des Arbeitsgerichts Berlin die Verpflichtung, auch am Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Dass solch ein Passus in Bastians‘ Vertrag fehlte, könnte in Anbetracht des Entgegenkommens Herthas naheliegen, bleibt aber nur eine Mutmaßung.

Dennis Cukurov

US-Schwimmstar Phelps suspendiert

Schwimmen

Eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung unter Alkoholeinfluss kommt Michael Phelps doppelt teuer zu stehen. Neben drohenden strafrechtlichen Konsequenzen hat nunmehr der US-Schwimmverband hart durchgegriffen. Den 18-maligen Olympiasieger treffen eine sechs monatige Suspendierung, damit einhergehende finanzielle Einbußen und die Streichung aus dem 2015er WM-Kader. Begründet wird dies mit Abschnitt 304.3.19 des Regelstatuts und einer Verletzung des Code of Conduct.

„Ich werde mir ein wenig Zeit nehmen und an einem Programm teilnehmen, das mir hilft, mich besser zu verstehen“, so der 29-Jährige via Twitter. Bereits vor zehn Jahren war der Ausnahmeathlet wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen und verurteilt worden. Spannend wird, ob Phelps nach dem erneuten Aussetzer ein erfolgreiches Comeback gelingen und ob er seine Olympia-Medaillensammlung in Rio 2016 weiter aufstocken kann.

Dennis Cukurov

Slomka zieht vor Arbeitsgericht

Verhandlung

Ex-HSV-Trainer Mirko Slomka geht gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in die Offensive. Nachdem der Fußball-Lehrer vom Bundesligisten Hamburger SV im September trotz Vertrags bis zum 30. Juni 2016 freigestellt wurde, reichte er kürzlich laut Medienberichten Klage ein. Zugleich soll beantragt worden sein, vorerst keinen Gütetermin anzuberaumen. Parallel werde nämlich ein Schlichtungsverfahren beim DFB angestrebt.

Die HSV Fußball AG wird darüber hinaus vom ehemaligen Co-Trainer Slomkas, Nikola Vidovic, verklagt. Dem Athletik-Assistenten wurde ebenfalls im September zum 31. Oktober gekündigt. Ein Gütetermin wurde für den 7. November anberaumt.

Bleibt abzuwarten, ob die Herren Slomka und Vidovic gleichlaufend zu Oliver Kreuzer, dem Ex-Sportdirektor des sportlich krisengeschüttelten Fußballklubs, eine Abfindung erstreiten können. Kreuzer einigte sich Anfang September nach Klageeinreichung auf eine Abfindung in Höhe von 800.000 € plus Dienstwagen, Tankkarte und Diensthandy.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Anti-Doping-Gesetz nimmt Gestalt an

Doping II

„Der Gesetzentwurf gefällt mir“, so das Statement von Dagmar Freitag, der Vorsitzenden des Bundestags-Sportausschusses, zur jüngsten Ausarbeitung des Bundesinnen- und Justizministeriums in Sachen Dopingstrafbarkeit. Der Entwurf soll laut Medienberichten der Bundesregierung vorliegen. Beinhalten soll das kommende Anti-Doping-Gesetz u.a. eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, eine Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für Doper und Preisgeldentzug bei Dopingverdacht. Doping wird zum Straftatbestand. Reformen zur stark diskutierten Sportgerichtsbarkeit sollen ebenso wie etwaige Kronzeugenregelungen fehlen.

„Wenn das alles so umgesetzt wird wie nun offenbar angedacht, wäre das ein großer Schritt für die Zukunft der Dopingbekämpfung und im Interesse eines sauberen Sports und unserer Spitzensportler“, erklärte Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) äußerte sich bislang nicht. Im Mai betonte DOSB-Präsident Alfons Hörmann: „Was gut ist, wird mit einem Häkchen versehen. Wenn etwas aus unserer Sicht problembehaftet ist oder gar nicht geht, werden wir es begründen und dann darüber sachlich diskutieren.“

Fraglich bleibt, ob ein Anti-Doping-Gesetz notwendig ist und inwieweit ein solches Gesetz tatsächlich Dopingpraktiken reduzieren kann. Ins Licht dürften alsbald strafprozessuale Feinheiten rücken. Anders als die staatlichen Gerichte wird das Sportgericht vom strict-liability-Grundsatz geleitet. Der Sportler hat nachzuweisen, wie eine verbotene Substanz in dessen Organismus gelangen konnte. Nachteil Sportler. In einem Strafprozess hingegen muss – andersherum – jeder vernünftige Zweifel ausgeräumt werden. Vorteil Sportler.

Es stellt sich darüber hinaus die Frage der Verwertbarkeit von Dopingproben. Die Verwertbarkeit kann mit guten Gründen bezweifelt werden, denn das aktive Mitwirken des Athleten bei der Probeentnahme dürfte zu einem Befund führen, der wegen des verfassungsrechtlichen Verbots des Zwangs zur Selbstbelastung entwertet wird.

Wir sind gespannt, was die nahe Zukunft bringt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask