Freispruch für Kreuziger

Nachdem zwar der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung des tschechischen Radprofis Roman Kreuizger bestätigt hatte, hat ein Gremium des Olympischen Komitees Tschechiens (COC) den Tinkoff-Saxo-Fahrer nunmehr freigesprochen. Die vorgelegten Beweise würden eine Sperre nicht rechtfertigen, so die Begründung.

„Die UCI hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und wird nun die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen“, hieß es in einer UCI-Mitteilung. Diese Option kann auch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innerhalb einer einmonatigen Frist ziehen und die Sache ein weiteres Mal vor den CAS bringen.

Dem 28-Jährigen werden Auffälligkeiten im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorgeworfen. Das Tribunal des COC befand, die Unregelmäßigkeiten seien schlüssig klargestellt worden. Kreuziger ist ab sofort wieder startberechtigt. Aufgrund der Suspendierung zu einem zumindest für den Radsportler ungünstigen Zeitpunkt hat der Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 die mitunter wichtigsten Events des Jahres – Tour de France, Vuelta a España, UCI-Straßen-Weltmeisterschaft – verpasst.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Schuldspruch im Fall Pistorius

Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Massenklage gegen FIFA

Fußball V

Nach Sammelklagen gegen die NFL und die NHL hat die Klagewelle in Sachen Kopfverletzungen inzwischen auch den Fußball erreicht. Nunmehr klagt eine US-Eltern-Initiative gegen den Weltfußballverband (FIFA). Kopfbälle seien gesundheitsgefährdend und sollten limitiert werden. Insbesondere die Nackenmuskulatur der Nachwuchskicker sei nicht stark genug ausgebildet und daher anfälliger.

Bisher gingen die Sportgremien „nachlässig und fahrlässig“ mit dem Schutz junger Spieler um, so die Klageschrift. Gefordert werden neue Sicherheitsmaßnahmen. Delia Fischer, FIFA-Sprecherin, gab keine Stellungnahme ab, da ihr die Klage bisher nicht vorläge. Dennoch betonte sie: „Die Vermeidung und Behandlung von Kopfverletzungen genießt bei der Fifa […] hohe Priorität.“

In den ähnlich gelagerten Prozessen gegen die nationalen Football- und Eishockeyverbände kam es laut Medienberichten teilweise zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Finanzprüfer festgenommen

Canover Watson, hochrangiger Funktionär des Weltfußballverbands (FIFA), wurde Ende vergangener Woche in seiner Heimat, den Cayman Islands, wegen Korruptions- und Geldwäscheverdachts festgenommen, ist inzwischen jedoch gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Watson ist Mitglied einer achtköpfigen Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und mit der Finanzaufsicht betraut. Scheint so, als wurde die Stelle falsch besetzt.

Grund der vorübergehenden Verhaftung soll ein Vertrag über ein Kartenabrechnungssystem in öffentlichen Krankenhäusern sein. Der Verdächtige bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sowohl der Vorsitzende der Finanzkommission, Domenico Scala, als auch die Nord- und Zentralamerikanische und karibische Fußballkonföderation (CONCACAF) haben zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert und erwarten eine „vollständige Überprüfung“.

Bleibt abzuwarten, ob Watson dem Verdacht trotzen und eine schlüssige Erklärung liefern kann. Dem besonders in letzter Zeit stark gebeutelten FIFA-Image tut die neuerliche Meldung in jedem Fall nicht gut.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Kraus

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbunds (DHB) hat Michael Kraus freigesprochen. Einstimmig wurde entschieden, dass kein Anti-Doping-Verstoß begangen wurde. Jedenfalls wurde der vorgeworfene Meldeverstoß vom 20. November 2013 annuliert, sodass „es keine Grundlage für eine Sperre“ gäbe, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Der 30-Jährige ist somit ab sofort wieder spielberechtigt.

Am besagten Tag stand ein NADA-Dopingkontrolleur an der Tür des Neubaus von „Mimi“ Kraus. Niemand öffnete. Da im Nachhinein keiner der Beteiligten, weder Kontrolleur noch Kraus oder seine Freundin, einen Klingelton wahrgenommen hätten bzw. dies bezeugen könnten, sei „Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen“, erklärte Matthies. Zudem hätten die Gesamtumstände für den Handballprofi gesprochen, hieß es. So seien zum Tatzeitpunkt u.a. zahlreiche Installationsarbeiten am frisch bezogenen Reihenhaus nicht abgeschlossen gewesen.

Erleichtert reagierte Bernhard Bauer, DHB-Präsident: „Unsere Nationalspielerinnen und Nationalspieler haben im Anti-Doping-Kampf Sorgfaltspflichten, denen sie im eigenen Interesse und dem des Handballsports nachkommen müssen. Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein, allerdings wird auch deutlich, dass alle Verantwortlichen überlegen müssen, wie das Melde- und Kontrollsystem optimiert werden kann.”

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) kann Einspruch einlegen. „Die NADA wird nun die Urteilsbegründung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes abwarten, um diese in Zusammenarbeit mit der WADA eingehend zu prüfen und dann entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden“, so Lars Mortsiefer, NADA-Vorstand. Bleibt abzuwarten, ob die Sache für „Mimi“ Kraus mit dem DHB-Urteil tatsächlich abgehackt ist und er sich nunmehr ausschließlich auf seinen Sport konzentrieren kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask