DOSB und Bundesinnenministerium wehren sich weiter gegen Veröffentlichung der „Zielvereinbarung“

(22.08.2012)

Der Streit um die Veröffentlichung der Zielvereinbarung von Medaillenvorgaben bei Olympischen Spielen geht in die nächste Runde. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch der DOSB verfolgen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ihre Rechtsansicht weiter und wehren sich vehement gegen die Veröffentlichung der Zielvereinbarung, die von Journalisten der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ erstritten worden war und noch während der Olympischen Spiele in London für Aufsehen gesorgt hatte. Wenn der Innenminister Friedrich zutreffend zitiert wird, dann hätte das Gericht alle Sportverbände fragen müssen, ob das jeweilige Medaillenziel veröffentlicht werden dürfe.

Diese Argumentation erschließt sich nicht ohne weiteres. Warum sollten sämtliche Verbände miteinbezogen werden ? Es handelt sich doch wohl um eine Vereinbarung zwischen dem DOSB und dem Bundesinnenministerium. Der DOSB nimmt für sich in Anspruch – was auch gut so ist – dass er die Fachverbände in der Vereinbarung u.a. über die Finanzierung des Sports mit dem Bund vertritt. Was spricht tatsächlich gegen eine Veröffentlichung ? Mal abwarten, ob das OVG Gründe erkennt, die gegen eine Offenlegung sprechen.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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