DSV-Trainer wegen sexuellen Mißbrauchs vor Gericht

(15.08.2012)

Das Amtsgericht Kiel verhandelt vor dem Schöffengericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Trainer des Deutschen Schwimmverbandes wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 Strafgesetzbuch), so heißt es in einer Meldung. Der am gestrigen Tage begonnene Prozess wird in dieser Woche fortgesetzt. Die angeklagten Vorwürfe sollen bereits einige Jahre zurückliegen.

In einigen Meldungen ist die Rede davon, dass die Öffentlichkeit wegen der Errörterung der persönlichen Verhältnisse und Lebensberreiche des Angeklagten ausgeschlossen sei, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Die Erörterung der persönlichen Lebensberreiche des Angeklagten sind grundsätzlich nicht geeignet, die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Es geht hier wohl vordergründig um die Schutzbedürftigkeit der Zeugen. Sind nämlich Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten, so soll die Staatsanwaltschaft die Anklage bei einem Jugendgericht erheben, wenn zu erwarten ist, dass die Jugendlichen in der Hauptverhandlung als Zeugen gehört werden. Es handelt sich dann nämlich um eine sogenannte Jugendschutzsache, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahrenm. Die Verteidigung hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der weitere Prozessverlauf bleibt abzuwarten.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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