Alemannia Aachen muss Trainerstab weiter beschäftigen

(26.02.2013)

Nachdem Alemannia Aachen in der Hinrunde der 3. Liga eine bittere 1:3 Niederlage gegen die Stuttgarter Kickers erlitten hatte, kündigte Manager Uwe Scherr den drei Trainern Aussem, Burlet und Spillmann am 03.09.2012. Das Aachener Arbeitsgericht hielt die Kündigungen für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als Alemannia Aachen in der vergangenen Saison aus der 2. Bundesliga abstieg, hatte der Verein mit Aussem und Burlet eine Klausel vereinbart, die es vorsah, im Kündigungsfall jeweils drei Bruttomonatsgehälter zu zahlen. Im Gegenzug sollten die Trainer auf das Erheben von Kündigungsschutzklagen verzichten. Das Arbeitsgericht hielt diese Klausel für unwirksam: „Dem Arbeitnehmer wird in unzulässiger Weise das gesetzlich verbriefte Recht entzogen, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu Wehr zu setzen.“ Auch die Gründe für die verhaltensbedingte Kündigung seien nach Ansicht des Arbeitsgerichts zu pauschal. Der beklagte Verein hatte „taktische Fehler und Erfolglosigkeit“ vorgetragen und ausgeführt, dass sich zwei Drittel der Mannschaft gegen den Trainer ausgesprochen hätten.

Sofern das Urteil rechtskräftig wird, könnte der klagende Trainerstab aus dem Urteil die Weiterbeschäftigung bis zum 30. Juni 2014 durchsetzen. Der insolvente Verein müsste sie dann wieder einstellen, ohne sie bezahlen zu können. Und das obwohl Trainer Aussem mit Viktoria Köln längst einen neuen Arbeitgeber gefunden hat.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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