Bundesregierung für schärfere Vorschriften beim Doping

(13.04.2013)

Nachdem es bereits ein Besitzverbot für leistungssteigernde Mittel gibt, soll dieses nun um ein Erwerbsverbot erweitert werden. Dies beschloss das Bundeskabinett durch einen Gesetzentwurf. Der Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr steht noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag zur Verabschiedung an. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und könnte daher bereits im Juli 2013 in Kraft treten.

Außerdem gibt es Planungen, den Straftatbestand des Dopingbetruges im Gesetz verankern zu wollen. Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg Rainer Stickelberger erklärte, dass „ein dopender Profisportler massiv seine Mitbewerber, Sponsoren und im Falle staatlicher Förderung die öffentliche Hand schädige.“ Außerdem sei seiner Meinung nach eine Kronzeugenregelung notwendig.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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