Anklage zugelassen gegen Ulrich H.

(07.11.2013)

Das Landgericht München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft Uli Hoeneß Einkommensteuerhinterziehung vor. Das ist tatsächlich keine Überraschung. Auch wenn Uli Hoeneß seine Überraschung kund getan hat. Wenn ich ihn richtig verstanden habe ist er überrascht, dass die Behörden seine Selbstanzeige für unwirksam erachten. Das bleibt in der Hauptverhandlung zu klären. Alle Welt spekuliert, welche Strafe Uli Hoeneß wohl erwartet. Aber möglicherweise wird er auch freigesprochen, werweiß das schon?

Vielfach wird auf die Entscheidung des 1. Strafsenates des BGH – der für Steuerstraftaten zuständig ist – abgestellt, wonach bei einem Schaden von über einer Million für den Firkus in aller regel nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung – d.h. über zwei Jahre – in Betracht zu ziehen ist. Das Ausmaß des Uli Hoeneß vorgeworfenen Steuerschadens wird in den Meien mit 3,2 Millionen Euro beziffert. Ob das zutrifft? Ich weiß es nicht. Die Akten kennen Andere. Wer letztlich mit Hilfe von Beratern eine Selbstanzeige abgibt muss – um Straffreiheit zu erlangen – strenge Voraussetzungen erfüllen. Und wenn einem dabei selbst ein gravierender Fehler unterläuft oder einem der beauftragten Berater, dann müssen Beide mit den sich daraus ergebenen rechtlichen Kosequenzen umgehen.

Die Gestaltung einer wirksamen Selbstanzeige – wie wir es in unserer täglichen Arbeit für unsere Mandanten tun – ist eben nicht ohne rechtliche Risiken, wie der Fall Hoeneß eindrucksvoll zeigt.

Eines darf aber nicht vergessen werden, Uli Hoeneß hat den Weg in die Legalität eingeschlagen, auch wenn er dort nicht angekommen sein soll, so wird dieser Umstand vom Landgericht München II zu würdigen sein.

Auch bleibt mit Spannung abzuwarten, was der Prozess bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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