Haftstrafe für Dopinghändler!

(29.03.2014)

Das Landgericht Konstanz hat einen Bodybuilding-Shop-Betreiber des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken und des Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil verfügt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der 46-jährige Geschäftsmann soll in nicht geringen Mengen unerlaubte Medikamente und Substanzen vertrieben haben. Dabei soll die zuständige Staatsanwaltschaft dem Dopinghändler erst durch fundierte Aussagen eines Geschäftspartners, welcher ebenfalls mehrere Geschäfte für Nahrungsergänzungsmittel betreibt, auf die Schliche gekommen sein. Von besonderer Bedeutung ist, dass auch gegen eben diesen „Kronzeugen“ derzeit ein Strafverfahren läuft. Gerade dieses Verfahren soll ihn getrieben haben, so die Verteidigung, den nunmehr Verurteilten zu Unrecht zu belasten.

Daneben konnte sich das Gericht allerdings auch auf ein Geständnis des Angeklagten in sechs Fällen, belastende E-Mails und auf die große Quantität von Ampullen, Tabletten und Pulvern, welche allesamt bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt werden konnten, stützen. Zurückzuführen ist das Strafmaß unter anderem auf die Umstände, dass die angebotenen Präparate als hoch gesundheitsgefährdend einzustufen seien und damit eine Ausnutzung des Unwissens der Abnehmer vorläge.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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