Manuel Machata legt Einspruch ein

(12.03.2014)

Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung hat Machata wie erwartet Einspruch gegen das Urteil des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) eingelegt. Sein Anwalt erklärte, dass die auferlegte Sperre in ein Grundrecht des Bobathleten eingreife und hierfür keine Rechtsgrundlage erkennbar sei. Weiterhin soll der BSD keine Rechtsgrundlagen mitgeteilt haben.

Eine Einspruchsbegründung soll dem BSD-Rechtsausschuss in Kürze vorgelegt werden. Dieser will im April tagen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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