Stefan Schumacher – Freispruch ist rechtskräftig!

(25.03.2014)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen. Damit ist der Freispruch des wegen Betruges zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers angeklagten Radprofis Schumacher rechtskräftig. Schumacher war in einem über mehrere Verhandlungstage andauernden Strafprozess vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart hatte Zweifel daran, ob der frühere Arbeitgeber (Team Gerolsteiner) – in Person des als Zeugen im Prozess gehörten Teammanagers Holczer – nicht doch Kenntnis von den Dopingpraktiken im Team Gerolsteiner hatte. Insoweit habe Schumacher keinen für den Betrug notwendigen Irrtum erregt. Schumacher hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt, insoweit er eingeräumt hatte, in seiner sportlichen Laufbahn Dopingmittel eingenommen zu haben.

Damit ist das aufsehenerregende Kapitel – Strafprozess gegen Stefan Schumacher wegen Betruges mit einem Freispruch abgeschlossen.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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