Strafverfahren Uli Hoeneß – Dritter Verhandlungstag

(12.03.2014)

Das Verfahren scheint sein viertägiges Programm einhalten zu können. An einem kurzen Prozesstag wurde seitens der Verteidigung die Steuerschuld in Höhe von 27.2 Millionen EUR anerkannt. Die Verteidigung halte die berechnete Summe für „sachgerecht“. Zudem sagten ein EDV-Experte von der Steuerfahndung Rosenheim und ein Betriebsprüfer vom Finanzamt Miesbach als Zeugen aus.

Ersterer entlastete den Angeklagten insoweit, als dass er die Vorwürfe der Steuerfahnderin vom zweiten Verhandlungstag, Hoeneß habe Unterlagen zu seinen zwei Schweizer Konten über ein Jahr vor den Finanzbehörden zurückgehalten, widerlegte. Er erklärte, dass jedenfalls elf Dateien vom zu prüfenden USB-Stick erst am 20. Februar 2014 kreiert worden seien. Sollten keine Beweisanträge mehr gestellt werden, könnten wie geplant morgen die Plädoyers und schließlich die Urteilsverkündung folgen.

Die Verteidigung geht davon aus, dass in der Selbstanzeige bereits die Informationen für die Finanzverwaltung enthalten waren, um eine Steuer in der nunmehr bekanntgewordenen Größenordnung festzusetzen. Das hat die Verteidigung bereits am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht. Dort hatte Hoeneß über seine Verteidiger weit mehr eingeräumt, als ihm bislang vorgeworfen wurde. Das wiederum stellt die Staatsanwaltschaft in Abrede, ansonsten ließe sich nicht erklären, warum sie lediglich von 3.5 Millionen EUR hinterzogenen Steuern in der Anklageschrift spricht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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