Armstrong-Geständnis unter Eid

(12.04.2014)

Lance Armstrong soll laut US-Medienberichten in einem Zivilgerichtsverfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen, welche die amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) im Jahr 2012 im Rahmen ihrer Ermittlungen angestellt hatte, unter Eid bestätigt haben. Zudem soll er konkrete Namen der Hintermänner genannt und pikante Details seiner Doping-Vergangenheit preisgegeben haben. So habe es unter anderem Figuren wie den „Motoman“ gegeben. Ein solcher soll während der Tour de France auf einem Motorrad kühl gehaltene Epo-Kanülen zu den Etappenzielen transportiert haben.

Die Aussagen des ehemaligen Radprofis sollen im Schadensersatzprozess, bei dem der Versicherungskonzern Acceptance Insurance Company von Armstrong wegen Verschleierung der Einnahme unerlaubter Substanzen 3 Millionen EUR forderte, gefallen sein. Die Parteien einigten sich zwar außergerichtlich und vereinbarten Stillschweigen in Bezug auf die Offenbarung des 42-jährigen. Dennoch wurde das umfassende Geständnis des einstigen Dauerchampions nunmehr aufgrund dessen Erwähnung durch den Anwalt von Floyd Landis in einem anderen Verfahren publik.

Mit einer Aufhebung seiner lebenslangen Sperre kann Lance Armstrong wohl trotz der hilfreichen Aufklärungsstatements nicht rechnen. Brian Cookson, Präsident des Internationalen Radsportverbands (UCI), gab bereits einen entsprechenden Hinweis am Rande eines Sportkongresses.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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