Abstellgebühr für Nationalspieler

(15.05.2014)

Deutsche Handballvereine müssen ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen. Das entscheid das Dortmunder Landgericht am Mittwoch, den 14.05.2014, in einer Art Grundsatzurteil. Insgesamt klagten 16 deutsche Vereine. Auch schlossen sich zahlreiche europäische Vereine in einer Interessenvereinigung zusammen. Die Richter halten in ihrem Urteil Kompensationszahlungen für die Zeitdauer der Abstellung für unabdingbar. Zudem müssen künftige Abstellvereinbarungen zwischen den Vereinen und den Verbänden im Detail ausgehandelt werden. Hierzu zählt ebenfalls eine konkrete Absprache der Länderspiel- und Tuniertermine. Eine weitere Verpflichtung der Vereine, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auf eigene Kosten zu versichern, wurde außerdem abgelehnt. Vielmehr müsste hierfür der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband (IHF) aufkommen.

Eine Sympathie der Richter für das Vorbringen der Klage wurde schon am Anfang der Verhandlung deutlich. So hatte Richter Ulrich Harbort wörtlich erklärt: „Es gibt den schönen Spruch: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch“. Indessen negierte der Weltverband IHF bis heute vehement die Forderung der Vereine nach mehr Mitspracherecht sowie auf Zahlung von finanziellen Entschädigungen. Das Urteil des Dortmunder Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es sieht ganz danach aus, dass die Handballverbände dieses auch nicht akzeptieren und demnach wahrscheinlich Berufung einlegen werden. Folge wäre eine erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz. Es bleibt somit abzuwarten, wie und ob die Verbände weiter vorgehen werden.

Prof. Dr. Steffen Lask

 



Autor:
Steffen Lask
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