Sperre nach Karriereende für Menchov

(16.07.2014)

Denis Menchov, zweifacher Sieger der Vuelta a Espana und Triumphator des Giro d’Italia 2009, wurde vom Radsportweltverband (UCI) mit einer 2-jährigen Dopingsperre bis zum 09. April 2015 belegt. Ungewöhnlich an dieser Sperre sind insbesondere die Umstände, dass einerseits seitens der UCI keinerlei Pressemitteilung zur Sanktionierung veröffentlicht wurde und andererseits Menchov seine Karriere wegen anhaltender Kniebeschwerden bereits im Mai 2013 beendet hat. Lediglich eine kurze Mitteilung auf der Verbandshomepage erläutert, dass Menchovs Biologischer Pass Auffälligkeiten aufwies und deshalb neben der Sperrfrist jegliche Tour-de-France-Resultate des Russen aus den Jahren 2009, 2010, 2012 gestrichen worden seien.

Eine Kommunikation via Pressemitteilung sei nicht erfolgt, weil der nunmehr 36-Jährige vor Verfahrensbeginn seinen Rücktritt erklärte. Auch künftig sollen lediglich spektakuläre Fälle einer Pressemitteilung wert sein. Menchov wird ordnungsgemäß auf der offiziellen Sperrliste, auf der sämtliche Dopingsünder der letzten Jahre gelistet werden, geführt. Im Übrigen entspricht das Vorgehen der UCI den formalen Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Interessant ist dennoch, inwieweit sich Menchovs Knieleiden mit der Sperrfrist überschneiden. Menchovs Verkündung, seine Karriere zu beenden, kam seinerzeit überraschend. Weiterhin liegt der Verkündungszeitpunkt unmittelbar im Zeitraum des Sperrbeginns, nämlich im Mai 2013. Die Strategie einer Transparenzoffensive, mit der UCI-Präsident Brian Cookson die Reputation des Radsports verbessern möchte, scheint angesichts der Causa Menchov verfehlt. Ad hoc twitterte Cookson bereits: „Wir werden nichts unter den Teppich kehren.“  Ein umfassenderer Kommentar soll folgen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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