CAS bestätigt Kreuzigers Suspendierung

(21.08.2014)

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat den Einspruch von Roman Kreuziger abgelehnt. Der tschechische Radsportler vom dänischen Profiteam Tinkoff-Saxo hatte den CAS angerufen, um seine seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung aufzuheben und damit eine Startberechtigung für die diesjährige Vuelta a España zu erwirken. Eine Entscheidung über die exakte Dauer der Sperrfrist soll erst „in einigen Wochen“ fallen.

Die UCI suspendierte den 28-Jährigen am 2. August wegen auffälliger Werte im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorläufig und eröffnete zugleich ein Dopingverfahren gegen ihn. Daraufhin wurde Kreuziger von seinem Arbeitgeber aus dem Kader für die diesjährige Tour De France gestrichen. Zudem verpasste Polen-Rundfahrt.

Selbst die UCI-Straßen-Weltmeisterschaft vom 21. bis 28. September dürfte damit ohne den Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 stattfinden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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