Erstes Tor im Adlerstreit

(08.08.2014)

Fußball IV

Das Landgericht München I sah in der Fanbekleidung und den Fußmatten, die die Supermarktkette Real anlässlich der Weltmeisterschaft in Brasilien vertrieb, eine Markenrechtsverletzung. Damit lehnte es den Widerspruch Reals ab und bestätigte die einstweilige Verfügung, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bereits am 30. Mai erwirkte. Die Streitigkeit zwischen dem DFB und Real ist damit nicht beendet. Kürzlich beantragte die Einzelhandelskette beim Patent-und Markenamt die Löschung des DFB-Adlers als Marke. Dadurch will es den Vertrieb eigener, an DFB-Artikel angepasster Produkte ermöglichen.

Die Untersagung, unter anderem die streitigen Trikots zu vertreiben, wirkt vorläufig. Hinsichtlich des ergangenen Urteils des Münchener Gerichts müsste Real den deutschen Fußballdachverband nunmehr auffordern, in bestimmter Frist die Hauptsacheklage zu erheben. In der Hauptsache wäre die Entscheidungsinstanz sodann gehalten, zunächst eine Entscheidung des Marken- und Patentamts abzuwarten, bevor es selbst über die Sache befindet.

Eine Vorentscheidung ist nicht gefallen. Denn das Landgericht sei an den Bestand der Markeneintragung gebunden, so die Urteilsbegründung. Es entschied letztlich nur, dass der Adler-Aufdruck der Real-Produkte den geschützten Marken des DFB zu ähnlich sei. Ob der DFB-Adler hingegen eine schützenswerte Marke darstellt und damit zu Recht eingetragen worden ist oder eine unerlaubte Nachahmung des Bundesadlers als Hoheitszeichen ist, hatte das Landgericht München I nicht zu bewerten. Der Ausgang des millionenschweren Lizenzstreits bleibt damit völlig offen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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