Volleyballer Collin suspendiert

(25.08.2014)

Volleyball II

Nach „Mimi“ Kraus hat es nun den nächsten Spitzenathleten erwischt: Philipp Collin, Volleyball-Nationalspieler, wurde wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert. Wie Kraus wird Collin vorgeworfen, seinen Meldepflichten nicht nachgekommen zu sein. Der Mittelfeldblocker habe demnach trotz Zugehörigkeit zum nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) innerhalb von 18 Monaten 3 Versäumnisse zu verantworten. Nun ist der Anti-Doping-Ausschuss gefordert, die Dauer einer Sperre festzulegen. Überdies soll sein französischer Verein und Arbeitgeber Tours VB ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet haben.

„Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen“, so die Stellungnahme des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) in persona des Anti-Doping-Ausschuss-Vorsitzenden Erhard Rubert. Eine Teilnahme des 23-Jährigen an der diesjährigen Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September erscheint folglich unrealistisch.

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Melde- und Kontrollmaßnahmen womöglich die Grundrechte der Athleten ungerechtfertigt beschneiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

 



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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