Sinkewitz verweigert Zahlung der Gerichtskosten

(12.05.2015)

Laufband III

Der ehemalige Radprofi Patrik Sinkewitz soll Medienberichten zufolge die Gerichtskosten des CAS nicht zahlen wollen, die ihm in Höhe von 100.000 € im Rahmen seines Dopingverfahrens im Jahr 2014 auferlegt wurden. Nachdem ihn ein deutsches Sportschiedsgericht – ein DIS-Gremium – zunächst freisprach, zog die NADA vor den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne. Letzterer hob den Freispruch auf und sperrte Sinkewitz für acht Jahre. Damit war seine Karriere (wohl) beendet. Allerdings war die CAS-Entscheidung umstritten, da die HGH-Nachweismethode, die den heute 34-Jährigen belastet(e), zumindest teilweise zweifelhaft sein soll. Der Gang zum Schweizer Bundesgericht brachte indes keine Abhilfe; das oberste Gericht bestätigte den Schiedsspruch.

80.000 € soll die NADA an Gerichtskosten vorgeleistet haben. Wie sie an diesen Betrag nunmehr gelangen soll, prüft sie derzeit. Bleibt abzuwarten, ob die NADA gerichtliche Hilfe vor einem ordentlichen Gericht in Anspruch nehmen wird. Gerichte der „normalen“ Zivilgerichtsbarkeit hatten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt, weil sie den Sport in die Schranken wiesen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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