Sportmediziner – angeklagt! „Operation Aderlass“

(20.12.2019)

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Sportmediziner Mark Schmidt und weitere Beschuldigte abgeschlossen und Anklage erhoben. Die Ermittlungen hatten öffentliche Aufmerksamkeit erlangt, weil während der Nordischen Ski-Weltmeisterschaften im österreichischen Seefeld im Februar diesen Jahres u.a. Max Hauke – ein Skilangläufer des Nationalteams Österreich – mit einer Kanüle im Arm beim Blutdoping auf frischer Tat erwischt wurde. Hauke gehörte offenbar zum Kundenkreis des Erfurter Sportmediziners, der bereits seit vielen Jahren immer wieder namentlich in Nachrichten um das Thema Doping auftaucht. Schmidt war vormals beim vom Manager Holczer geführten Radsportteam „Gerolsteiner“ unter Vertrag und hat als Zeuge  im Prozess gegen den ehemaligen Radprofi und heutigen Triathlonprofi Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart ausgesagt. Schmidt ist kein unbeschriebenes Blatt.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München – wie sie sich nennt – hat im Zuge der Ermittlungen mehrere Haftbefehle erlassen, die heute noch gegen Schmidt und einen weiteren Beschuldigten vollstreckt werden. Es wurden eine ganze Reihe von Zeugen vernommen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismitteln haben stattgefunden. Angeklagt werden Schmidt und die in sein Netzwerk eingebundenen Mitbeschuldigten wegen der Strafvorschriften des § 4 des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) und wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB).

Na endlich, mögen die Schwerpunktstaatsanwälte aus München und alle Befürworter der Strafvorschriften des AntiDopG. Endlich kann belegt werden, wozu das Gesetz – geschaffen und im Dezember 2015 in Kraft getreten – herangezogen werden kann. Der Bekämpfungsplan geht – noch dazu medial bestens aufbereitet – auf. Wenigstens in diesem Fall. Dass Schmidt sich auch umfänglich nach alter Gesetzeslage – wie sie vor Dezember 2015 im Arzneimittelrecht und allgemeinen Strafrecht existierte – strafbar gemacht hat, das muss deutlich gemacht werden. Es ist also mitnichten eine Errungenschaft des AntiDopG; dieses Strafverfahren.

Das zuständige Gericht wird nun entscheiden müssen, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Es sollen nach Medienangabe durch die Staatsanwaltschaft mehr als 30 Zeugen vor Gericht aussagen.  Wir werden sehen, was da kommt.

Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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