Handball

DHB berät über Kraus-Sperre

Das Anti-Doping-Gremium des Deutschen Handballbunds (DHB) fand sich kürzlich zusammen, um nicht-öffentlich über eine etwaige Sperre des vorläufig suspendierten Michael Kraus zu verhandeln. Kraus wurde angehört, seine Freundin als Zeugin vernommen. Ein Urteil über das Strafmaß und die Zukunft des ehemaligen Handballweltmeisters ist allerdings noch nicht gefallen. „Wir haben im Zuge der Beweisaufnahme sowohl Michael Kraus zur Sache als auch weitere Zeugen gehört“, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Sachverhalt, Stellungnahmen und weitere Informationen müssten nun in einer weiteren Sitzung ausgewertet werden.

Nachdem Kraus binnen 18 Monaten 3 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen haben soll, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 2 Jahren. Weder der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) noch der Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geben konkrete Sanktionen für das dem 30-jährigen Rückraumspieler vorgeworfene Fehlverhalten vor. Die Entscheidungsgewalt liegt vorläufig in den Händen des verbandsinternen Disziplinarausschusses. Etwaige Sanktionsmaßnahmen dürften davon abhängen, ob die besagten 3 Verstöße tatsächlich als Verstöße eingestuft werden. Sollte nur ein Verstoß nicht als Übertretung der geltenden Regularien gewertet werden, könnte der ehemalige Weltmeister ungeschoren davonkommen.

Kraus verpasste inzwischen bereits den Großteil der Saisonvorbereitung. Neben der kommenden Bundesliga-Spielzeit für seinen Verein Frisch Auf Göppingen steht für den 118-maligen Nationalspieler die Handball-Weltmeisterschaft vom 11. bis 27. Januar 2015 in Katar auf dem Spiel.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Vorläufige Sperre gegen Handball-Nationalspieler Kraus

Michael Kraus – Weltmeister 2007 –  ist wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln des Deutschen Handballbundes vorläufig suspendiert worden. Der Nationalspieler hatte in der Vergangenheit mehrmals seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit nicht – wie in den Regularien vorgeschrieben – in das Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) eingetragen, wozu er als Nationalspieler verpflichtet gewesen ist. Als Mitglied des sog. A-Kaders gehört Kraus zu Nationalen Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA). Ihm werden damit Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse in den letzten 18 Monaten vorgeworfen, die zu seiner Suspendierung geführt haben. Fraglich ist, welche Sperrfrist durch die Anti-Doping-Kommission im Rahmen des nun anhängigen Disziplinarverfahrens verhängt wird und wann er ggf. seinem Club zur Vorbereitung auf die kommende Bundesliga-Saison wieder zur Verfügung steht.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

HSV Hamburg erfüllt Auflagen

Der Handball Sport Verein (HSV) Hamburg bleibt der Handball-Bundesliga (HBL) erhalten. Der norddeutsche Sportverein erfüllte die Auflagen, welche dem Champions-League-Sieger von 2013 in der vergangenen Woche durch ein unabhängiges Schiedsgericht auferlegt wurden. „Die unabhängige Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga hat heute entschieden, dass der HSV Handball die Bedingung nach Vorgabe des Schiedsgerichtes fristgerecht am heutigen Tag um 16.56 Uhr durch entsprechende Nachweise erfüllt hat“, teilte die Liga am 1. Juli auf ihrer offiziellen Homepage mit. „Damit ist der HSV Handball sportlich und wirtschaftlich qualifiziert zur Teilnahme an der Saison 2014/15 der Handball-Bundesliga.“, hieß es weiterhin.

Damit ist das Hin und Her um die Zukunft des Hamburger Handballclubs beendet. Erst in dritter und letzter Instanz erhielt er die Lizenz „nach intensiven 8-stündigen Verhandlungen“ und „unter schwerwiegenden Bedingungen und Auflagen“. So sollten in wenigen Tagen verbindliche Zusagen über eine Summe von ca. 5 Millionen EUR aufgetrieben und vorgelegt werden. Offensichtlich mit Erfolg.

Kuriose Konsequenzen hat die Geschichte dennoch. Der sportlich abgestiegene HBW Balingen-Weilstetten plante nach der zweimaligen Lizenzverweigerung für den HSV Hamburg für die höchste Spielklasse, erwirkte vor dem Landgericht (LG) Dortmund die Zulassung für den Spielbetrieb der HBL. Demnach könnten in der kommenden Spielzeit 19 statt 18 Teams in der ersten Liga konkurrieren. „Denkbar ist das“, so HBL-Pressesprecher Oliver Lücke. Eine diesbezügliche Entscheidung wird „in Kürze“ erwartet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Zukunft des HSV-Handball ungewiss

Der Champions-League-Sieger HSV Hamburg hat für die kommende Saison in der Handball-Bundesliga keine Lizenz erhalten. Die Verweigerung wurde damit begründet, dass der Klub seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht nachweisen konnte. Nun legen die Hamburger offiziell Beschwerde gegen die Versagung ein. Als Folge muss der finanziell schwer angeschlagene Verein erklären, wie die drohende Insolvenz abgewendet und vor allem die neue Saison finanziert werden soll. Im Etat der aktuellen Spielzeit fehlen allein etwa 2,7 Millionen Euro.

Drei unabhängige Wirtschafsprüfer werden zunächst die neu vorgelegten Unterlagen prüfen. Über eine etwaige Vergabe der Lizenz für die Spielzeit 2014/15 entscheidet kommende Woche das siebenköpfige HBL-Präsidium. HSV-Geschäftsführer Holger Liekefett äußerte sich wie folgt: „Wir haben den Brief eingereicht. Diesen möchte ich inhaltlich nicht kommentieren. (…) Aber ich bleibe zuversichtlich. Wir sind im engen Kontakt mit der HBL.“ Allerdings kann der deutsche Meister von 2011 auch in zweiter Instanz scheitern. Dem HSV bliebe sodann nur noch der Gang vor das HBL-Schiedsgericht, welches erst am 30. Juni eine endgültige Entscheidung fallen würde.

Prof. Dr. Steffen Lask

Abstellgebühr für Nationalspieler

Deutsche Handballvereine müssen ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen. Das entscheid das Dortmunder Landgericht am Mittwoch, den 14.05.2014, in einer Art Grundsatzurteil. Insgesamt klagten 16 deutsche Vereine. Auch schlossen sich zahlreiche europäische Vereine in einer Interessenvereinigung zusammen. Die Richter halten in ihrem Urteil Kompensationszahlungen für die Zeitdauer der Abstellung für unabdingbar. Zudem müssen künftige Abstellvereinbarungen zwischen den Vereinen und den Verbänden im Detail ausgehandelt werden. Hierzu zählt ebenfalls eine konkrete Absprache der Länderspiel- und Tuniertermine. Eine weitere Verpflichtung der Vereine, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auf eigene Kosten zu versichern, wurde außerdem abgelehnt. Vielmehr müsste hierfür der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband (IHF) aufkommen.

Eine Sympathie der Richter für das Vorbringen der Klage wurde schon am Anfang der Verhandlung deutlich. So hatte Richter Ulrich Harbort wörtlich erklärt: „Es gibt den schönen Spruch: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch“. Indessen negierte der Weltverband IHF bis heute vehement die Forderung der Vereine nach mehr Mitspracherecht sowie auf Zahlung von finanziellen Entschädigungen. Das Urteil des Dortmunder Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es sieht ganz danach aus, dass die Handballverbände dieses auch nicht akzeptieren und demnach wahrscheinlich Berufung einlegen werden. Folge wäre eine erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz. Es bleibt somit abzuwarten, wie und ob die Verbände weiter vorgehen werden.

Prof. Dr. Steffen Lask