Radsport

Giro-Sieger Di Luca lebenslänglich!

Der Giro di Italia Sieger Danilo di Luca wurde nach seinem dritten Dopingvergehen – nun endlich möchte man sagen – lebenslang vom Anti-Doping Gericht des Nationalen Olympischen Komitees Italiens gesperrt. Di Luca war bereits mehrfach in der Vergangenheit als Dopingsünder aufgefallen. Der Giro Sieger des Jaheres 2007 war zuletzt in diesem Jahr anlässlich einer Kontrolle auf EPO positiv getestet worden. Di Luca war bereits im Jahre 2009 mit dem Dopingmittel Cera erwischt und zunächst für zwei Jahre gesperrt worden. Die Sperrfrist wurde später auf neun Monate reduziert, weil er mit den Behörden zusammengearbeitet habe und um Aufklärung bemüht gewesen sein soll. 2007 hatte Di Luca eine vergleichsweise harmlose Sperrfrist von drei Monaten abzusitzen, weil er mit dem mutmaßlichen Dopingmediziner Carlo Santuccione zusammengearbeitet habe. Bleibt abzuwarten, ob der 37-jährige diesen Schuldspruch einnehmen wird oder den Gang zum CAS bestreiten wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Außergerichtliche Einigung zw. Armstrong und früherem Geschäftspartner

Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Jan Ullrich – Revanche-Gerichtsverfahren

Jan Ullrich muss sich in einem neuerlichen Zivilverfahren einer Klage seines früheren Sponsors erwehren. Günther Dahms hat gegen Ullrich Klage beim Landgericht Essen eingereicht. Das hat das Landgericht nach Medienberichten bestätigt. Dahms verklagt Ullrich auf Rückzahlung eines Betrages, den zuvor Ullrich gegen Dahms erfolgreich erstritten hatte. Damals hatte Ullrich seinen einstigen Sponsor vor dem Landgericht Düsseldorf auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 300.000 in Anspruch genommen. Das Gericht verurteilte Dahms zur Zahlung an Ullrich. Dahms hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, Ullrich habe gedopt und damit gegen den Sponsorvertrag verstoßen. Ullrich wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf persönlich gehört und hatte versichert, in der Zeit zwischen 01.01.2003 und 31.03.2003 keine Dopingmittel genommen zu haben. Angesichts der aktuellen Einlassungen von Ullrich zu seiner sportlichen Vergangenheit und seinem Umgang mit Doping, sieht Dahms gute Erfolgsaussichten, sein Geld von Ullrich zurückzuerlangen.

Der Prozess soll im Februar des kommenden Jahres beginnen.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 

 

 

Freispruch im Fall Stefan Schumacher

Stefan Schumacher ist vom Vorwurf des Betruges durch die 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nach 19 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Im vielfach beachteten Betrugsprozess konnte sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass Stefan Schumacher seinen früheren Arbeitgeber, vertreten durch Herrn Holczer, betrogen habe. So aber die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die Stefan Schumacher vorwirft, über seine systematischen Dopingspraktiken getäuscht und damit Gehaltszahlungen vom Team Gerolsteiner als rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen zu haben. Schumacher stand als erster Sportler vor einem Strafgericht, vor welchem er sich in einer Hauptverhandlung wegen Betruges verantworten musste. Deshalb die öffentliche Beachtung des Prozesses.

Entscheidend für das Strafgericht war offensichtlich, dass die Richter gerade die Zeugenaussage des angebliche Betrogenen – Hans-Michael Holczer – für nicht so überzeugend hielten, um darauf eine Verurteilung wegen Betruges zu stützen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt, was Prozessbeobachter nicht überrascht hat. Die Staatsanwaltschaft wird nunmehr die Urteilsbegründung in schriftlicher Form abwarten und dann  entscheiden, ob sie die Revision tatsächlich durchführt. Sollte die Revision geführt werden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall zu urteilen. Der BGH überprüft das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler. Der Sachverhalt wird vor dem BGH nicht neu verhandelt. Im Falle einer Aufhebung des Urteils, verweist der BGH die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurück. Soweit ist es aber noch lange nicht.

Bleibt abzuwarten, was das Revisionsverfahren bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Stefan Schumacher – Strafprozess – 15. Verhandlungstag

Der Strafprozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher ist fortgesetzt worden. Ein Zeuge stützt die Einlassung des Angeklagten. Schumacher baut seine gesamte Verteidigung dahingehend auf, dass er seinen früheren Arbeitgeber nicht getäuscht habe. Er habe ihn nicht betrogen.
weiterlesen …