Strafrecht & Sport

Boateng vom Landgericht München I verurteilt

Jérôme Boateng wurde durch das Landgericht München I wegen der zweifachen Körperverletzung gegenüber seiner ehemaligen Freundin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibikurlaub mehrfach geschlagen habe. Daher verhängte das Landgericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro, also 1,2 Millionen Euro. Es reduzierte damit die ursprüngliche Geldstrafe des Amtsgerichts München, um 600.000 Euro.
Die Reduzierung der Geldstrafe hängt vor allem damit zusammen, dass Boateng seit Beginn des Prozesses alle seine Werbe- und Medienpartner verloren habe und nur noch über das Gehalt von Olympique Lyon verfüge, so seine Anwälte.

Nachdem Boateng und seine Anwälte nicht dem Vorschlag des Gerichts gefolgt waren, den Schuldspruch des Amtsgerichts anzuerkennen und das Landgericht nur über den Rechtsfolgenausspruch entscheiden zu lassen, sah das Landgericht den Fußball-Weltmeister von 2014 in der Berufungsinstanz nun erneut als schuldig an.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil sowohl Boateng als auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Entscheidung eingelegt haben. Das Bayerische Oberste Landgericht überprüft das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler.

Severin Lask / Steffen Lask

 

 

Boateng erneut vor Gericht – Berufungsverfahren

Jérôme Boateng lehnt den vom Landgericht München I unterbreiteten Vorschlag, die Berufung gegen das gegen ihn ergangene Urteil des Amtsgerichts München, auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken, ab.

Der Fußballweltmeister von 2014 ist am 9. September 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro vom Amtsgericht München verurteilt worden. Laut Anklage soll Boateng seine ehemalige Lebensgefährtin, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, im Juli 2018 bei einem Urlaub geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei beleidigt haben. Das Amtsgericht München sah hingegen nur den Faustschlag ins Gesicht als erwiesen an.

Gegen das Urteil hat Boateng Berufung eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage. Die Berufungshauptverhandlung hat das Landgericht München I zunächst auf den 20. und 21. Oktober 2022 terminiert. Bereits zu Beginn der Hauptverhandlung zogen sich die Kammer, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sowie die Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück. Strafprozessual sind solche Rechtsgespräche außerhalb der Haupthandlung nicht unüblich, wenn sie die Möglichkeit einer Verständigung zum Gegenstand haben oder zumindest als Vorbereitung einer Verständigung verstanden werden.

Am Ende des Rechtsgesprächs unterbreitete der Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten den Vorschlag, die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Dies hätte zur Folge, dass der Schuldspruch des angefochtenen Urteiles – die Verurteilung Boatengs wegen Körperverletzung – in Rechtskraft erwachse. Das Berufungsgericht wäre sowohl an die tatsächlichen Feststellungen als auch an die rechtliche Bewertung der Tat durch das erstinstanzliche Gericht gebunden. Das Landgericht hätte daher lediglich Feststellungen, zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Boatengs zu treffen sowie eigene Erwägungen, zur Strafzumessung anzustellen. In der Folge könnte das Berufungsgericht das Strafmaß zugunsten oder zulasten Boatengs abändern.

Sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft würden dem Vorschlag des Vorsitzenden zustimmen, jedoch lehnte die Verteidigung diesen nach Rücksprache mit Boateng ab. Das Gericht trat daher in die Beweisaufnahme ein, u.a. durch Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin Boatengs. Zu einer Urteilsverkündung ist es nach den zwei anberaumten Terminen nicht gekommen. Der Prozess soll am 2. November 2022 fortgesetzt werden.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Laura Schindler / Steffen Lask

Strafverfahren gegen Ex-Funktionäre des DFB eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen den ehemaligen DFB Präsidenten Reinhard Grindel und den früheren Generalsekretär Friedrich Curtius, jeweils gegen die Zahlung einer „fünfstelligen Geldauflage“, eingestellt. Eine derartige Einstellung des Verfahrens – gemäß § 153a StPO – ist möglich, wenn die Beteiligten ebenso wie das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständige Gericht dem zustimmen und wenn die Erfüllung der Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt „und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht„, wie es im Gesetz heißt.

Curtius erklärte die Zahlung der Geldauflage gegenüber dem „Kicker“ mit „prozessökonomischen Gründen“.
Grindel führte aus, dass er der Einstellung hauptsächlich aus familiären und beruflichen Gründen zugestimmt habe. Er wolle eine langjährige Beschädigung seiner Integrität verhindern.
Ferner beteuerte er, dass alle Sachbeweise und Zeugenaussagen ergeben haben, dass er unschuldig sei.

Gegen Reinhard Rauball und den Vorgänger von Curtius, Helmut Sandrock waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Laufe des letzten Jahres eingestellt worden.

Einzig der einstige Schatzmeister des DFB Stephan Osnabrügge stimmte der Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nicht zu, da er davon überzeugt sei, keine steuerrechtlichen Pflichten verletzt zu haben.

Den ehemaligen DFB-Funktionären wurde vorgeworfen, Einnahmen aus der Bandenwerbung steuerlich nicht ordnungsgemäß, der Höhe nach deklariert zu haben.
2020 hatte es daraufhin mehrere Durchsuchungen bei den Funktionären und in den Geschäftsräumen des DFB gegeben.

Mit der Einstellung sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht mehr möglich.
Es bleibt abzuwarten, wie es im Verfahren gegen Osnabrügge weitergeht.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Ehemaliger Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 35-jährigen ehemaligen Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden vor, mehrere Minderjährige im Alter von 10-16 Jahren vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben. 
Er soll die Kinder mit perfiden Tricks in seine Wohnung gelockt haben, sie dort mit Schlafmittel versetzter Schokolade verteidigungsunfähig gemacht haben und sie dann vergewaltigt haben. Die Taten soll er mit seiner Handykamera gefilmt haben, sodass ihm auch die Herstellung jugend- und kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen wird.

Der Mann wurde schon im vergangenen Dezember festgenommen, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Seitdem sitze er in Untersuchungshaft.

Als die Vorwürfe bekannt wurden, stellte der SV Wehen Wiesbaden den Trainer sofort frei und kündigte ihn kurze Zeit später fristlos.
Der Verein sprach den Betroffenen sein Bedauern aus. 

Die Vielzahl der kürzlich bekannt gewordenen Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Vereine müssen dafür sorgen, dass die Kinder besser geschützt werden. Es muss eine bessere präventive Arbeit geleistete werden. 

 

Erneut – Sexueller Missbrauch: Handballtrainer vor Gericht

Ein 53-jähriger Handballtrainer aus Fellbach muss sich ab heute wegen sexuellen Missbrauchs in über 100 Fällen vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Es werden ihm Taten aus einem Zeitraum von 2006-2021 vorgeworfen.

Der Trainer soll in diesem Zeitraum Kinder und Jugendliche, zu denen er Kontakt als Trainer hatte, sexuell missbraucht haben.
Die Anklage umfasst mehr als 500 Anklagepunkte. Darunter befindet sich sowohl schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und, da der Mann seine Handlungen teilweise sogar auf Video aufgenommen haben soll, Besitz von kinder- und jugendpornographischem Material.
Dieses Videomaterial sei bei einer Durchsuchung der Wohnräume des Angeklagten sichergestellt worden. Bei den Opfern handelt es sich wohl ausschließlich um Jungen.

Der Verein hatte sich in einer Stellungnahme im Dezember 2021 an die Betroffenen und die Öffentlichkeit gewandt.
Er drückte tiefstes Bedauern und sein Mitgefühl für die Opfer aus, bedankte sich gleichzeitig jedoch auch für den Mut der Opfer, sich zu öffnen und so an der Aufklärung der Fälle beizutragen.

Erst seit 2019 gibt es im Verein Vertrauenspersonen, die sowohl Aus- und Fortbildungen zum Erkennen von sexualisierter Gewalt abgeschlossen haben. Dennoch will der Verein in Zusammenarbeit mit dem Verband und der Stadt, die Präventionsarbeit weiter voranbringen, um solche schrecklichen Taten zu verhindern.

Solche Taten sind grauenvoll und zeigen immer wieder, dass dies leider auch im Sport keine Einzelfälle sind. Mit immer größerer öffentlicher Aufmerksamkeit und weiterer sorgfältiger Prävention wird es hoffentlich gelingen, solche Straftaten besser zu verhindern.

Severin Lask / Steffen Lask