Heinz Müller unterliegt vor LAG Rheinland-Pfalz

Fußball IV

Das LAG Rheinland-Pfalz hat das erstinstanzliche Urteil im Rechtsstreit zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und Heinz Müller, das im März 2015 noch für Diskussionen sorgte, zurecht aufgehoben. „Der Vorsitzende Richter hat in überzeugender Weise begründet, warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports ein sachlicher Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen nach Paragraph 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge darstellt“, so die DFL. Eine Feststellung des Fortbestandes des Vertrages als unbefristetes Arbeitsverhältnis, das der ehemalige Bundesligatorwart anstrebte, blieb aus. Demnach dürfen Spielerverträge weiterhin befristet werden. Ein Umdenken bleibt dem Profisport in Deutschland (vorerst) erspart.

Das LAG kündigte allerdings schon an, dass die Revision zugelassen werde. So kann Heinz Müller ggf. eine Entscheidung des BAG herbeiführen. Ob dies überhaupt zur Debatte steht, ist derzeit unklar; zumal eine gütliche Einigung der Parteien im Raum steht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask