Hopp steht TSG-Übernahme nichts mehr im Weg

Team IV

Nachdem bereits im Dezember letzten Jahres die DFL grünes Licht gab, hat nunmehr die Mitgliederversammlung des TSG 1899 Hoffenheim die Machtübernahme Hopps bestätigt. Erstmals in der Geschichte der Bundesliga – jedenfalls seit Bestehen der ’50+1′-Regel – wird also eine Privatperson die Stimmenmehrheit eines Klubs auf sich vereinen. „Die DFL-Erlaubnis hat eine große Bedeutung. Das ist für die TSG, für mich und für meine Nachfahren eine wichtige Angelegenheit. Die Übernahme schützt den Kapitalgeber vor Entmündigung, das gilt auch für meine Erben“, erklärte der SAP-Mitbegründer: „Durch die Übernahme ist sichergestellt, dass nicht eines Tages ein anderer Präsident gegen meinen Willen über das von mir investierte Kapital verfügt. Das würde niemand wollen. Zudem haben die Nachfahren aus meiner Familie Rechtssicherheit.“

Die seitens der DFL erteilte Genehmigung gilt ab dem 1. Juli diesen Jahres. Dass sich bis dahin und danach in der Vereinsriege (wohl) kaum etwas ändern wird, dürfte naheliegen, denn Hopp hält bereits seit Jahren 96 % der Anteile der vom Sportverein ausgegliederten Kapitalgesellschaft; lediglich die formelle Stimmenmehrheit blieb ihm bis hierher verwehrt. Für den morgigen Freitag ist eine Pressekonferenz geplant, bei der Dietmar Hopp sich zum geschichtsträchtigen Ereignis äußern will.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Fußballprofis im Visier der Strafjustiz

Fußball V

Dass Fußballer von Verkehrsregeln nicht befreit sind, sah man bereits am Fall Marco Reus. Wieder steht ein Fußballprofi, Marco Russ, Abwehrspezialist der Eintracht Frankfurt, vor einem Strafrichter. Medienberichten zufolge soll er deutlich zu schnell gefahren sein und obendrein eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Einer Gerichtsladung aufgrund des Tempoverstoßes soll er nicht gefolgt sein, sondern nebst Einreichung eines ärztlichen Attestes eidesstattlich versichert haben, dass er verhandlungsunfähig sei. Blöd nur, dass er am Tag der vorgesehenen Gerichtsverhandlung in einem Testspiel auflief. Dies blieb der Justiz nicht verborgen, sodass ein Strafbefehl über 160.000 € erging. Dagegen soll Russ bereits Einspruch eingelegt haben. Nun wird über den Einspruch mündlich verhandelt, es sei denn, Russ nimmt den Einspruch zurück und zahlt.

Einem weiteren Profi wird ein durchaus gewichtiger Strafvorwurf gemacht. Timo Gebhardt, Mittelfeldspieler des 1. FC Nürnberg, soll in zwei Disko-Schlägereien verwickelt worden sein. Zum einen wird ihm vorgeworfen, eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Zum anderen soll er einen am Boden liegenden Türsteher getreten haben. Bei der gestrigen Hauptverhandlung lehnte Gebhardt einen Verständigungsvorschlag der Staatsanwaltschaft, wonach die Türsteher-Sache fallengelassen würde, soweit er in der Würgegeschichte umfassend aussage, ab. Dem 25-Jährigen droht eine Haftstrafe. Ein Urteil soll am 13. Januar fallen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

„Hopp“enheim: Hopp trotzt ‚50+1‘-Regel

Dietmar Hopp darf zum 1. Juli 2015 die Stimmrechtsmehrheit beim TSG Hoffenheim übernehmen. Die DFL gab dem Antrag des SAP-Mitgründers statt. Im Grundsatz gilt zwar die ‚50+1‘-Regel, wonach bei Kapitalgesellschaften die Stimmenmehrheit immer beim Mutterverein (und nicht bei etwaigen Investoren) liegen muss, allerdings „erfüllt [Hopp] beispielhaft die Kriterien, die in den Satzungen und Ordnungen von Ligaverband und DFL für die Erteilung einer Ausnahmeregelung zur 50+1-Regel aufgestellt sind“, so jedenfalls TSG-Präsident Peter Hofmann. Die Genehmigung bedarf einer noch ausstehenden Bestätigung durch das DFB-Präsidium.

Die Ausnahmeregelung zur ‚50+1‘-Regel erwirkte Hannover-96-Präsident Martin Kind im Jahr 2011. Danach sind Investoren, die ihren Klub mehr als 20 Jahre erheblich und ohne Unterbrechung unterstützt haben, ausgenommen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

BVB-Star Reus: Schnelles Auto, kein Führerschein

Rennsport

Der Dortmunder Marco Reus muss Medienberichten zufolge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG 540 000 € (90 Tagessätze) zahlen. Bei einer Polizeikontrolle im März diesen Jahres konnte der Fußballprofi keinen Führerschein vorzeigen. Was damals noch nicht klar war: Reus besitzt gar keinen. Zusätzliche Beweise, dass Reus nicht nur einmal gefahren sei, lieferten fünf Strafzettel, die er in den letzten drei Jahren gesammelt habe.

Immerhin zeigt sich der 25-Jährige einsichtig: „Ich habe meine Lehren daraus gezogen. So etwas passiert mir nie wieder.“ Den fälligen Betrag will er zahlen und sich alsbald eine Fahrschule suchen. In jedem Fall war’s eine teure Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass die Führerscheinausbildung auch im schlimmsten Fall garantiert keine halbe Million kosten dürfte.

Dennis Cukurov/ Prof. Dr. Steffen Lask

LG Köln verdonnert Bayer 04 zu Rückzahlung

Armdrücken

Laut Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 22.10.2014 muss Bayer 04 Leverkusen insgesamt ca. 15.9 Millionen € an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe zurückzahlen. Dies habe die 26. Zivilkammer des Landgerichts entschieden.

Der nunmehr insolvente Partner der Werkself habe in den Jahren 2009 bis einschließlich Juni 2011 aufgrund eines Sponsoringvertrags Zahlungen geleistet. Erst am 1. September 2011 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht kam jedoch zur Überzeugung, dass der ehemalige Sponsor bereits vorher zahlungsunfähig gewesen sei und dass die Verantwortlichen des Bundesligisten spätestens ab Oktober 2009 Kenntnis davon gehabt und dennoch auf Zahlung bestanden hätten. „Wir sind enttäuscht und überrascht, dass die Vielzahl unserer Argumente und Tatsachen nicht berücksichtigt worden sind. Uns liegen derzeit noch keine weiteren Details vor. Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob wir gegen diese Urteile in der nächsten Instanz Berufung einlegen werden“, verdeutlichte der Leverkusener Geschäftsführer Michael Schade.

Juristischer Hintergrund der Rückzahlungsverpflichtung ist die Insolvenzanfechtung. Schutzzweck ist die Gleichstellung aller Insolvenzgläubiger. Insoweit kann eine Benachteiligung ebenjener vorliegen, soweit Zahlungen trotz Zahlungsunfähigkeit bei Kenntnis des Zahlungsempfängers von der Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Bleibt abzuwarten, ob Bayer 04 Leverkusen Berufung einlegen oder sich dem landgerichtlichen Urteil beugen wird.

Dennis Cukurov