Gesundheit hat Priorität.

Nochmals: Das Thema Corona und Sport. Angesichts der Absage einer Vielzahl von Sportgroßveranstaltungen und der Aussetzung des Ligaspielbetriebs in vielen Sportarten weltweit, fragen wir uns:

Was wird aus den Olympischen Spielen (geplant vom 24. Juli bis 9. August) im Sommer in Tokio/Japan ?

Es scheint, als wolle Japan ungeachtet der Corona-Pandemie die Olympischen Sommerspiele stattfinden lassen. Das IOC – namentlich der Präsident Thomas Bach – hatte dies zuletzt bekräftigt.

Ist das tatsächlich sinnvoll? Auf diese Frage gibt es scheinbar keine einfache allgemeingültige Antwort. Aber welche Frage, die sich im Zusammenhang mit dem Virus stellt, lässt sich im Moment allgemeingültig und richtig beantworten?

Es bedarf wie in jedem Bereich einer Abwägung, sind die Olympischen Spiele in diesem Jahr so wichtig; sind sie nicht verschiebbar? Bei einer Abwägung spielen viele Faktoren eine Rolle. An erster Stelle steht die Gesundheit der Sportler und der Fans und der anderen Menschen an den Wettkampforten. Aber auch andere Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden, wie der logistische Aufwand, solch ein Großereignis zu verschieben, die negativen wirtschaftlichen Folgen, die eine Verschiebung der Spiele oder gar ein ersatzloser Ausfall mit sich bringt und nicht zuletzt (wenn auch von untergeordneter Bedeutung), die individuelle Trainingsplanung, die Qualifikationswettkämpfe der einzelnen Athleten.

Stand heute – scheint die einzige vernünftige Entscheidung, die Sommerspiele abzusagen oder zu verschieben. Denn bei den Olympischen Spielen kommen nicht nur Sportler aus aller Welt, sondern  Fernseh-Teams, Kommentatoren und Zuschauer und Fans zusammen. Die Völker der Welt kommen zum größten Sportereignis zusammen. Selbst wenn man die Fans aus den Stadien ausschließen würde, wäre die Ansteckungsgefahr und die Gefahr einer Neuausbreitung des Virus unkalkulierbar. 

Wir haben in der Champions League gesehen, welche Auswirkungen von einem einzelnen Fußballspiel ausgehen. Nachdem der FC Valencia bei Atlanta Bergamo im Achtelfinal-Hinspiel gespielt hatte, erkrankten rund 35 % der Spieler und ihr jeweiliges Umfeld an Covid-19. Solche Ereignisse sind gigantische Multiplikatoren bei der Verbreitung und Übertragung des Virus.

Selbst der sonst so finanzstarke Fußball stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll. Die Fußball-Clubs in den Top 5 Ligen müssen bei einem endgültigen Abbruch ihrer Ligen auf ca. 4 Milliarden Euro verzichten. Der Liga-Betrieb und die Internationalen Wettkämpfe sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Ausfälle sind für einige Fußball-Clubs, als Wirtschaftsunternehmen nicht zu verkraften. Daher geht es im Fußball um die Abwägung zwischen gesundheitlichen Risiken und wirtschaftlichen Bedenken. Eigentlich sollte per se klar sein, welches Rechtsgut überwiegt. Im Sport scheint es, dass manchen Protagonisten die Abwägung nicht gelingt.

So wie dem Japanische Premierminister bezogen auf die Olympischen Spiele, halten es im Fußball manche Manager für unmöglich, die Saison abzubrechen. Ob dies der richtige Weg ist, wird sich zeigen.

Möglicherweise werden noch andere Lösungen gefunden, wie man mit der Situation umgehen kann. Die Fußball-Europameisterschaft wurde verschoben, damit die Fußball-Clubs in diesem Sommer mehr Zeit haben, die Ligen zu Ende zu spielen.

In so einer Zeit, die allen Bereichen der Gesellschaft große Schwierigkeiten  bringt, ist es wichtig, auf Expertenrat einzugehen und den Empfehlungen von Virologen und Infektionsforschern zu folgen. Die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Bedenken und der Gesundheit von Sportlern, Fans und allen im und am Sport Beteiligten scheint für Einige, nicht leicht zu sein. Warum eigentlich nicht? Was ist daran so schwer? Bei all den berechtigten wirtschaftlichen Sorgen die Gesundheit und das Leben sind weitaus wichtiger, als der Profit, der aus dem Geschäft mit dem Sport stammt. Und damit ist die Antwort letztlich doch einfach und allgemeingültig.

Severin Lask / Steffen Lask

Dietmar Hopp – von der „Hassfigur“ zum starken Mann gegenüber Donald Trump

In einer Zeit, in der Sport ebenso wie der Rest des öffentlichen Lebens in Europa durch das Corona-Virus größtenteils stillgelegt wurde, rücken andere Themen in den Vordergrund. 

Noch vor zwei Wochen wurde von einem Teil der Fußballfans eine Hetz-Kampagne gegen Dietmar Hopp gefahren. Er wurde lautstark beschimpft und auf etlichen Plakaten und Bannern verunglimpft und beleidigt. Er stehe für das, was im modernen Fußball falsch laufe, so Teile der Fans. Der DFB stellte sich mit einer vorher noch nie dagewesene Konsequenz gegen die Fußballkurven in Deutschland und drohte u.a. mit Spielabbruch. Das erzeugte nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik, da bis zu diesem Wochenende der DFB weder in den Profiligen noch in den Amateurligen jemals von dem sog. Drei-Stufen-Plan Gebrauch gemacht hatte. Die Kritik bezog sich vor allen Dingen darauf, dass es vorher schon genügend „Chancen“ gegeben hatte, ein Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung zu setzen. Es schien so, als bräuchte es erst, eines in der Tat strafwürdigen Verhaltens gegenüber einem Milliadär, um den DFB dazu zu bringen, konsequent gegen jegliche Art von Diskriminierung vorzugehen – so die Kritiker.

Doch diese Diskussion soll hier nicht geführt werden.

Es wirkt wie ein gut geschriebenes Buch, dass genau dieser Milliardär als Hauptanteilseigner an dem Unternehmen CureVac, führend in der Forschung für einen Impfstoff gegen das Corona-Virus, sich Donald Trump in den Weg stellte. Denn die US-Regierung wollte die Wissenschaftler des Unternehmens davon überzeugen, dass sie exklusiv für die USA forschen und einen Impfstoff ausschließlich für den amerikanischen Markt herstellen. Dass dies in einer globalisierten und offenen Welt und Gesellschaft moralisch äußerst verwerflich scheint, ist nicht weiter zu begründen. Dennoch stand die Frage, ob sich das Unternehmen mit genügend Geld umstimmen lassen würde.

Doch genau dieser Milliardär, der vor zwei Wochen noch auf Plakaten in einem Fadenkreuz in den Stadien hing, sprach ein Machtwort. Sein Unternehmen werde weiter an einem Impfstoff für alle forschen, auch für die Bürger der USA, aber nicht exklusiv für die USA. 

Dass mit der Entwicklung eines Impfstoffes nicht nur eine Vielzahl von Leben gerettet werden, sondern auch – ein Nebeneffekt – die Bundesliga „gerettet“ wird bzw. ihre Fortsetzung findet, erscheint wie eine Pointe eines Märchens.

So eine Wendung nimmt nur das echte Leben. Vom „Hurensohn“ zum „Verteidiger der Forschung und Entwicklung eines Impfstoffes für ALLE“.

Severin Lask

Vergleich zwischen München und AC Milan

Fußball V

In der Champions-League-Saison 2006/2007 begegneten sich der FC Bayern München und der AC Milan im Viertelfinale – mit negativem Ausgang für den deutschen Rekordmeister. Nachdem die Münchener den Norditalienern im altehrwürdigen Giuseppe-Meazza-Stadion noch ein 2:2 abringen konnten, verloren sie das Rückspiel in München 0:2. Längst vergessen scheint dieses Aufeinandertreffen angesichts der darauffolgenden Erfolge. Tatsächlich aber war das Rückspiel Thema einer kürzlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Der Hintergrund: Seinerzeit warb der AC Milan auf den Spieltrikots für einen privaten Wettanbieter. Die Münchener Ordnungsbehörde vertrat die Ansicht, eine solche Werbung sei illegal – weil für verbotenes und strafbares Glücksspiel geworben werde – und drohte 100.000 € Zwangsgeld an. Der Champions-League-Sieger von 2007 lief dennoch mit eben jenen Hemden auf und kam schließlich später seiner vermeintlichen Zahlungspflicht nach. Nun klagt der italienische Traditionsverein gegen die Stadt München auf Rückzahlung. Zu klären sind zahlreiche juristische Streitpunkte.

Die Rechtslage hat sich nach einer Reihe von EuGH-Urteilen zum Sportwettenmonopol in Deutschland entscheidend geändert. Der EuGH hatte nämlich im September 2010 die deutschen Regelungen bezüglich des bestehenden Glücksspielmonopols für unanwendbar erklärt. Die deutschen Regeln beeinträchtigten die Europäischen Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 und 56 AEUV). Die Beeinträchtigungen müssen aber – und das war entscheidend für den EuGH – bestimmten Anforderungen genügen, die der EuGH bei den deutschen Regelungen des GlüStV nicht erfüllt sah.

Laut Medienberichten haben die Parteien des Prozesses einen Vergleich geschlossen, der bis zum 19.05.2016 widerrufbar sein soll. Demnach soll die bayerische Hauptstadt 50.000 € zurückzahlen. Ein Unentschieden also? Es bleibt abzuwarten, ob ein Widerruf erfolgen und ggf. wie der VGH daraufhin entscheiden wird.

Dennis Cukurov / Steffen Lask