Positive Dopingtests im Tennis – Weltranglisten Erster und Davis Cup Teilnehmer

Kurz vor dem Start der Australien Open am 20. Januar werfen zwei positive Dopingtests einen Schatten auf den Tennis-Sport. Der Weltverband ITF teilte gestern über Twitter mit, dass zwei Sportler positiv getestet wurden.

Der 31jährige Kolumbianer Robert Farah, der Weltranglisten Erster im Doppel, Wimbledon Sieger und US-Open Gewinner wurde am 17. Oktober 2019 im Training positiv auf Boldenon getestet.

Der andere Tennisspieler ist der 24jährige Chilene Nicolas Jarry, der während der Finalwoche des Davis Cups am 19. November 2019 eine positive Probe abgab. In seinem Urin wurden die verbotenen Substanzen Stanozolol und Ligandrol gefunden. Nach Art. 8.3.1 (c) wurde er vorerst suspendiert. 

Beide Spieler können gegen ihre Suspendierungen Einspruch einlegen. 

Severin Lask / Steffen Lask

Tendenziöse Berichterstattung über Konstanze Klosterhalfen

Bei Klosterhalfen läuft der Zweifel mit“ – so titelt die Rheinische Post am gestrigen Tage, 1. August in der Online-Ausgabe.

Ist das noch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung erfasst?

Diese Frage stellt sich beim Lesen des Artikels eins um´s andere Mal. Erst recht, wenn man die Zitate des sog. Anti-Dopingexperten Prof. Fritz Sörgel vom Institut für biomedizinische und pharmazeutische Forschung in Nürnberg liest. Der Artikel ist bewusst so aufgebaut, Frau Konstanze Klosterhalfen vom TSV Bayer Leverkusen in ein schlechtes, anrüchiges Licht zu zerren. Ihre sportlichen Leistungen werden nicht nur kritisch betrachtet, sie werden auch nicht nur beargwöhnt, sondern die Athletin wird bewusst – aus unserer Sicht in strafbarer Weise – angegriffen.

Es wird versucht, durch eine tendenziöse Berichterstattung über ein umstrittenes Projekt in Oregon, dem Stammsitz des Sportartikelherstellers Nike und einen der dortigen Akteure, Alberto Salazar, die junge Sportlerin in Misskredit zu bringen, weil sie vor ein paar Wochen einen neuen deutschen Rekord über 3.000 m in 8:20,07 aufgestellt hat. Noch vor zwei Jahren sei sie 10 Sekunden langsamer gewesen, heißt es u.a. in dem Artikel.

Der Artikel berichtet u.a. von chinesischen Athletinnen und einer Niederländerin, Sifan Hassan, die im Übrigen auch in dem Oregon Team mit trainiere, um festzustellen, dass die Chinesinnen angeblich in der Vergangenheit gezwungen wurden, Dopingmittel zu nehmen. Ein Brief mit diesen Vorwürfen existiere darüber.

Das ist aufgeschrieben von einer Journalistin, mag man sagen, die weiß es nicht besser.

Jedoch gilt diese Entschuldigung wohl nicht für Prof. Sörgel.

Wir gestatten uns einen Blick ins Strafrecht und fragen, ob ggf. die Strafbarkeit durch Äußerungen des zitierten Prof. Sörgel erreicht ist.

§ 186 StGB – die Üble Nachrede – schützt den guten Ruf des Verletzten. Der objektive Tatbestand setzt voraus, dass der Täter in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist.

Tatsachen sind Ereignisse, Vorgänge oder Zustände, die einem Beweis grundsätzlich zugänglich sind.

Hier haben wir die zitierte Aussage des Prof. Sörgel

Wenn ich zehn Sekunden Unterschied sehe: Die Leistung muss ja irgendwie zustande gekommen sein, nur durch Training allein würde ich eher nicht annehmen.“

Das ist aus unserer Sicht eine Tatsachenbehauptung, nämlich, dass die Leistungen von Klosterhalfen bei ihrem deutschen Rekord vor paar Wochen nicht nur durch Training erreicht wurden. Der Artikel als Ganzes zielt darauf ab, dass die Leistung der Mittelstreckenläuferin nicht durch legale Methoden erreicht wurde.

Allein in dem Abschnitt, in welchem es ausschließlich um Frau Klosterhalfen geht, wird mehrmals der Bezug zum Doping hergestellt, sodass sich der Leser durch den Duktus dazu hinreißen lässt, die Vermutung aufzustellen, dass die Athletin mit illegalen leistungssteigernden Dopingsubstanzen gearbeitet habe, um ihren eigenen deutschen Rekord zu verbessern.

Und das ist geeignet – das vorstehende Zitat des Prof. Sörgel – einen anderen verächtlich zu machen und/oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Daran bestehen keine Zweifel. Man wird gar fragen müssen, ob es beiden – der Journalistin und Prof. Sörgel – gerade darauf ankam, Konstanze Klosterhalfen herabzuwürdigen. Eine Tatsache ist zur Verächtlichmachung eines anderen geeignet, wenn sie diesen als eine Person hinstellt, die ihren ethischen, moralischen oder sozialen Pflichten nicht gerecht wird.

Klosterhalfen ist als Sportlerin, wenn sie Dopingmittel konsumieren würde, um ihre Leistung zu steigern, eine Person, die sowohl ihre ethischen, moralischen und sozialen Pflichten als Sportlerin missachten würde. Eine Sportlerin, des Dopings zu bezichtigen, ohne nähere Anhaltspunkte ist geeignet, sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Auch daran gibt es keinen vernünftigen Zweifel. „Behaupten“ heißt es im Gesetz bei § 186 StGB. Das ist etwas als nach eigener Überzeugung richtig hinstellen, auch wenn man es von dritten Personen erfahren hat. Es genügt, dass man sich den Tatsachengehalt zu Eigen macht.

Hier behauptet Prof. Sörgel, dass er annehme, dass die Leistung nicht durch Training allein zustande gekommen sei und das wird durch die Rheinische Post verbreitet, in dem die Äußerungen des Prof. Sörgel veröffentlicht werden.

Die Verurteilung eines Täters nach § 186 StGB setzt voraus, dass die Tatsachenbehauptung nicht erweislich wahr ist. Hier liegen keine Anhaltspunkte vor – etwa durch eine positive Dopingprobe oder andere Unregelmäßigkeiten im Verhalten der Athletin, die nur annährend einen Beleg oder Beweis bieten, dass die Leistung von Klosterhalfen nicht ausschließlich durch Training, sondern etwa durch den Einsatz illegaler Mittel zustande gekommen sei.

Insgesamt käme gar die Qualifikation des § 186 StGB in Betracht. Die Tatsache, die hier geeignet ist, Klosterhalfen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wurde öffentlich in einer Zeitung kundgetan. Das erfüllt den Qualifikationstatbestand der Üblen Nachrede.

Aus unserer Sicht spricht hier viel für ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Steffen Lask/ Severin Lask

Langjährige Haft für Doping-Dealer

Die große Strafkammer des Landgerichts München I hat mehrere Männer zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Dopingmittel illegal hergestellt und vertrieben hatten. Der Hauptangeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurden von ihm erhebliche Geldbeträge eingezogen. Ein weiterer Angeklagter, der als Zulieferer fungierte, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Auch gegen ihn ist die Einziehung eines hohen fünfstelligen Betrages angeordnet worden. Weitere Angeklagte sind mit Bewährungsstrafen davongekommen. Sie hatten Beihife geleistet, galten also nicht als Haupttäter. Das Landgericht folgte damit im Wesentlichen dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft. Die hier abgeurteilten Straftaten, sind strafrechtliche gesehen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und spielten sich ab in der Bodybuilder-/Fitnessszene.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil können die Verurteilten Revision zum Bundesgerichtshof einlegen innerhalb einer Woche nach Verkündung.

Steffen Lask

Nadal – Satz und Sieg vor Gericht

Rafael Nadal hat einen Sieg errungen. Nicht auf dem Centre Court, sondern vor einem Court.

Ein Gericht in Paris hat eine frühere französische Sportministerin, Roselyne Bachelot zu einer Geldstrafe und Schadensersatz in Höhe von € 10.000 wegen übler Nachrede verurteilt. Bachelot hatte im vergangenen Jahr behauptet, Nadal habe mit einer angeblichen Knieverletzung eine mehrmonatige Dopingsperre im Jahre 2012 kaschieren wollen. Nadal hatte bereits nach unmittelbarem Bekanntwerden der Verdächtigungen angekündigt, er sei nicht mehr bereit, diese immer wiederkehrenden Anschuldigungen, die völlig haltlos seien, hinzunehmen und er werde nunmehr rechtliche Schritte erwägen und prüfen lassen. Nadal hatte ursprünglich € 100.000 von Bachelot, die unter Sarkozy Ministerin für Jugend und Sport war, gefordert.

Nadal war in der Vergangenheit vielfach verdächtigt worden, u.a. von früheren Weltranglisten-Tenniskollegen Daniel Köllerer aus Österreich und von dem Belgier Christophe Rochus. Köllerer selbst ist wegen Spielmanipulationen lebenslang gesperrt. Er sieht sich als Bauernoppfer und hatte sich 2013 in einem Gespräch mit der „Sportwoche“ darüber beklagt. Köllerer wurde damals zitiert: „Dass Nadal nichts nimmt, glaubt doch keiner.“ Rochus spekulierte, ob der krankheitsbedingten langen Ausfälle einerseits und der starken Leistungen andererseits des Tennis-Superstars Nadal.

Angesichts ihrer halt- und substanzlosen Anschuldigungen können die beiden Vorgenannten „von Glück reden“, dass sie nicht von Rafael Nadal auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen worden sind. Eine solche Klage hätte sicher ebenfalls Aussicht auf Erfolg gehabt.

Steffen Lask

Lisa Roberts – Drittplatzierte 2017 in Roth – Verstoß gg. Anti-Doping-Regeln

Die US-amerikanische Triathletin Lisa Roberts hat nach Informationen der USADA vom Freitag eine öffentliche Verwarnung akzeptiert wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Roberts war beim legendären Langdistanztriathlon – Challenge Roth – in Roth diesen Jahres in einer Zeit von 8:57:14 h Dritte geworden und wurde offenbar nach dem Rennen positiv auf die verbotene Substanz Vilanterol getestet. Vilanterol (Bestandteil eines Asthmamittels) ist eine Substanz, die über einen Inhalator angewendet wird und zu jeder Zeit – auch außerhalb des Wettkampfs – verboten ist.

Hier ein Zitat aus dem Statement von Lisa Roberts veröffentlicht auf ihrer Internetseite:

On November 10 I accepted a public warning from USADA for not properly submitting a TUE application to use my prescribed and declared (meaning I listed the medication on my testing form and was not trying to hide it) asthma inhaler, Breo Ellipta.  This resulted in a positive test for low levels of vilanterol, a substance found within the inhaler.  Because the positive test was found in-competition at Challenge Roth, my result at that race will be disqualified in accordance with USADA’s rules.

Roberts (38) wird trainiert von Brett Sutton und hat zuletzt den IRONMAN Louisville am 15. Oktober in 9:06:06 h gewonnen.

Steffen Lask