Bewährungsstrafe für Cichon

Das Landgericht Bochum hat Thomas Cichon als ersten ehemaligen Bundesligaspieler wegen Verwicklung in den europaweiten Wettskandal im Jahr 2009 verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Betrug und versuchter Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und erhielt eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten. Der nunmehr 37-Jährige hatte gestanden, 20 000 EUR erhalten zu haben und dafür im Gegenzug als Spieler des VfL Osnabrück bei einer Zweitligapartie gegen den FC Augsburg am 17.04.2009 nicht die „volle Leistungsbereitschaft“ an den Tag gelegt zu haben. Die Geldgeber sollen wohl eine hohe Niederlage gefordert haben. Osnabrück verlor auswärts 0:3.

Die Sache tue dem einstigen Verteidiger heute Leid. „Ich habe mit Sicherheit nicht alles richtig gemacht“, so Cichon: „Dass ich dafür bestraft werden muss, ist klar.“ Zudem sei das Bestechungsgeld damals mit Wettschulden verrechnet worden, sodass er es nie überreicht bekommen habe. Bemerkenswert ist, dass Cichon bei der Begegnung relativ unauffällig spielte. Lediglich ein Fehler vor dem 0:1 aus Osnabrücker Sicht fiel auf: Cichon unterschätzte einen langen Diagonalball, sodass die gegnerische Offensive nahezu problemlos einnetzen konnte. Außer einer gelben Karte kamen Cichon keine weiteren großartig spielrelevanten Szenen zu. Absichtliche Fehler will er nicht produziert haben.

Dennis Cukurov

Sapina-Prozess nimmt kein Ende

Ante Sapina soll trotz Reduzierung seiner Haftstrafe erneut Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben. Demnach sei das Rechtsmittel bereits am 21. April, somit fristgerecht, eingelegt worden.

Feststellungen zu Tatsachen sind in der Revisionsinstanz nicht möglich. Geprüft wird lediglich, ob der Entscheidung des Bochumer Landgerichts vom 14. April, welches den geständigen Wettbetrüger zu 5 Jahren Haft verurteilte, ein Rechtsfehler zugrunde liegt. Laut Revisionsantrag sei nicht klar, wen der 38-jährige Kroate geschädigt habe und wer letztlich zu seiner Bande gehöre. Solange der BGH über die Revision nicht entschieden hat, ist das Bochumer Urteil nicht rechtskräftig.

Ursprünglich verurteilte das Landgericht Bochum Sapina zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft. Sapinas Verteidigung ging in Revision. Dieser wurde im Jahr 2011 stattgegeben und an das Landgericht zurückverwiesen. Bleibt abzuwarten, wie das erneute Revisionsverfahren endet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bayerns Forderung – Ein Anti-Doping-Gesetz muss her!

Mit markigen Worten fordert der bayerische Justizminister Prof. Bausback ein effektives Anti-Doping-Gesetz. Er spricht von „schlagkräftigen Gesetzen„, die geschaffen werden müssten, um im Kampf gegen Doping „viel erfolgreicher zu sein„. So richtig neu ist das nicht, was da aus Bayern kommt. Seine Vorgängerin im Amt, die Frau Merk sah sich ebenfalls in der Vorreiterrolle, wenn es um den Ruf nach schärferen Strafgesetzen gegen Dopingsünder ging. Geht es nach Bausback, dann müssen Spezialtatbestände ins Strafgesetzbuch, nämlich der Tatbestand des Sportbetruges sowie Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den Sport vor Dopern und Manipulation zu schützen. Auch die Besitzstrafbarkeit soll uneingeschränkt gelten. Damit will Bausback dem Sportler zu Leibe rücken, weil bislang lediglich nicht geringe Mengen eine Besitzstrafbarkeit zur Folge haben. Kleinstmengen, die Sportler an Dopingmitteln bzw. Wirkstoffen bei sich haben, sollen zur Strafbarkeit führen. Nach Mitteilung der FAZ wird Bauback zitiert: „Jetzt wird gehandelt!

Bislang war Alles und jeder Entwurf in dieser Richtung aus Bayern unausgegoren und von politischem Kalkül. Wir werden sehen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt