Sexuelle Nötigung einer 13-Jährigen

Der ehemalige französische Weltklasse-Schwimmer und zweimalige Olympiasieger von London, Yannick Angel, soll im Jahr 2016 eine sexuelle Beziehung zur Tochter seines damaligen Trainer geführt haben.

Das Mädchen war zu dem damaligen Zeitpunkt 13 Jahre alt  und Angel selbst 24. 
Daher erhob die Staatsanwaltschaft in Frankreich Anklage wegen „Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer minderjährigen Person unter 15 Jahren“. Yannick Angel soll wohl die wesentlichen Vorwürfe gegen ihn anerkannt haben. 
Er bereue, dass er damals nicht ausreichend über den Altersunterschied nachgedacht habe. Außerdem gab er an, keinerlei Zwang auf das Mädchen ausgeübt zu haben.

Die Staatsanwältin wird jedoch so zitiert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs in Frankreich erfüllt sei, da eine Beziehung mit einem oder einer Minderjährigen, der oder die 15 Jahre oder jünger ist, zwangsläufig unter diese Gesetz falle, wenn der Altersunterschied mehr als fünf Jahre betrage. Jedenfalls gehe das Gesetz bei einem solchen Altersunterschied von einer Nötigung aus, auch wenn kein (weiterer) Zwang vorliege.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Russland sperrt mehrere Athleten wegen Dopings

Laufband

Laut Medienberichten wurden heute auf Betreiben der Rusada zwei Leichtathleten, zwei Ringer, eine Gewichtheberin, eine Ruderin und der Viererbob-Olympiasieger von 2014, Dmitri Trunenkow, gesperrt. Bei Letzterem soll es sich um ein Vergehen aus dem Jahr 2016 handeln. Seine vierjährige Sperre, die rückwirkend vom 19.04.2016 an gelte, hat allerdings wenig Auswirkungen für Trunenkow, da dieser seine aktive Karriere bereits beendet hat. Alexander Subkow, erfolgreichster russischer Bobpilot und aktueller Leiter des russischen Bobverbandes, fuhr mit Trunenkow in Sotschi zu Gold und betonte im Hinblick auf die Sperre Trunenkows, dass die Maßnahme nichts mit den Olympischen Spielen im eigenen Land zu tun habe. Trunenkow selbst streitet die Vorwürfe vehement ab und bezeichnete den Vorfall als „eine der üblichen Provokationen gegen den ganzen russischen Sport“. Er erklärte weiterhin: „Dieses Präparat haben schon Sportler in den 80er Jahren eingenommen, und man müsste ein völliger Idiot sein, um es heute noch zu nehmen.“

Was zumindest auf den ersten Blick wie ein Frühjahrsputz im Winter aussieht, birgt in Wirklichkeit noch allerlei Unklarheiten. Zwar scheint die große Sportnation bemüht zu sein, sich seiner Dopingvergangenheit zu stellen, und zeigen zu wollen, dass nach den Dopingskandalen der letzten Zeit eine dopingfreie Zukunft angestrebt wird. Dies ist Russland und des Wettbewerbs willen, der gesamten Sportwelt zu wünschen. Jedoch bleibt noch sehr viel Arbeit, das beschmutzte Image wieder rein zu waschen. Ob dies überhaupt gelingen mag, ist abzuwarten.

Rechtliche Schritte gegen Olympia-Ausschluss der russischen Leichtathleten?

Leichtathletik III

Bei den Olympischen Spielen in Rio wird wohl kein russischer Athlet unter russischer Flagge starten dürfen. Am letzten Freitag bestätigte die IAAF die Sperre des russischen Leichtathletikverbandes, die seitens des IOC „vollständig respektiert“ werde, so heißt es. Selbstredend lösten diese Meldungen verschiedenartige Reaktionen und Meinungsäußerungen in der Sportwelt aus. Der DLV-Präsident Clemens Prokop etwa meint: „Das kann nur der Anfang und darf nicht der Endpunkt für einen weltweiten Kampf gegen Doping sein.“ Der Jurist regt zudem an, „über einen Gesamtausschluss Russlands nachzudenken“. Jelena Issinbajewa sieht hingegen in der Bestätigung des Ausschlusses einen „Verstoß gegen die Menschenrechte“. Selbst der Präsident der Russischen Föderation, Vladimir Putin, meldete sich zu Wort: „Wenn ein Familienmitglied eine Straftat begeht, ist es dann etwa gerecht, die ganze Familie zu bestrafen?“, fragte er und antworte zugleich: „Nein, das gibt es nirgendwo.“

Es ist nachvollziehbar, dass die Frage, ob die harte Sanktion gegen den russischen Leichtathletikverband angemessen ist, aus sportlich-moralischer Sicht gespaltene Meinungsbilder auslöst. Aus juristischer Sicht müsste sich indes ein eindeutiges Bild abzeichnen, so will man meinen. In naher Zukunft werden verschiedene Institutionen darüber zu befinden haben, denn es bahnt sich nun eine Lawine sportrechtlicher Prozesse an: Issinbajewa will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, der russische Leichtathletikverband wird die IAAF-Entscheidung wohl dem CAS zur Überprüfung vorlegen und Russland, so ein Sprecher Putins, plane ebenso die Betätigung juristischer Mittel. Es bleibt also spannend.

Friedek noch im Rennen um Schadensersatz

Wir berichteten im Dezember 2011, dass Charles Friedek mit seinem Schadensersatzbegehren wegen der Nichtnominierung für Olympia 2008 gegen den DOSB in erster Instanz siegreich war. Das OLG Frankfurt am Main hob dieses Urteil im Dezember 2013 jedoch wieder auf; eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BGH gab einer nachfolgenden Nichtzulassungsbeschwerde wiederum statt, sodass nunmehr vor dem höchsten ordentlichen Gericht verhandelt wurde; eine Entscheidung gab es gestern nicht.

Konkret geht es um 133 500 € für entgangene Start-, Sponsoren- und Preisgelder. Der 17-fache Deutsche Meister sprang kurz vor den Olympischen Spielen in Peking zweimal die vom DLV geforderte Weite von 17 Metern; allerdings in nur einem Wettkampf. Der DLV vertrat und vertritt offensichtlich bis heute die Ansicht, dass die Nominierungsweite von 17 Metern in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht werden müsste.

Einöde Entscheidung soll am 13. Oktober verkündet werden.

Dennis Cukurov /Prof. Dr. Steffen Lask

RUSADA sperrt fünf Olympiasieger und Weltmeister

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Erwischt hat es dieses Mal die Geher: Olympiasieger Olga Kaniskina, Sergej Kirdjapkin, Waleri Bortschin sowie Weltmeister Sergej Bakulin wurden für drei Jahre und zwei Monate bzw. acht Jahre gesperrt. Den einstigen Jugend- und Juniorenweltmeister Wladimir Kanajkin ereilte gar eine lebenslange Suspendierung.

Alle Maßnahmen wurden zum Oktober 2012 rückdatiert. Profitieren kann davon insbesondere Kirdjapkin, der dadurch seine Titelverteidigung über 50 Kilometer in Rio 2016 in Angriff nehmen darf. Dieser Umstand lässt die Debatte um die nunmehr abgesetzte Osaka-Regel aufleben: Wer eine zumindest sechsmonatige Sperre auferlegt bekam, fehlte automatisch bei den darauffolgenden Olympischen Spielen. Klang logisch. Allerdings wurde diese Handhabe bereits im Oktober 2011 vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne gekippt. Der CAS sah darin einen Verstoß gegen den WADA-Code. Eine Sperre sei Strafe genug; „ungültig und nicht durchsetzbar“, so die Richter. Zwar gilt im Strafrecht das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“), aber aus Glaubwürdigkeitserwägungen im Kampf gegen Doping machte die Osaka-Regel durchaus Sinn. Ein Szenario, in dem ggf. Kirdjapkin Doppelolympiasieger ’12 und ’16 ist und darüber hinaus ein überführter Dopingsünder, wirft wiederholt ein schlechtes Licht auf den Leistungssport; und das zu Recht.

Es ist an der Zeit, das der Sport selbst – ohne „Zwang“ von außen – eine härtere Gangart anschlägt, um einen begeisternden und bereichernden Sport der Zukunft zu sichern. Im Übrigen kann die Ausrede, ein Rio-Triumph Kirdjapkins sei aufgrund des Wettkampfrückstands unwahrscheinlich, kaum Gewicht haben. Wahrscheinlichkeiten dürfen nicht in die Waagschale geworfen werden; dies hat bereits das vorläufige Startenlassen Rehms und dessen Folgen gezeigt. Zu hoffen bleibt, dass IOC und WADA die angesprochenen Probleme kennt und demnächst anpackt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask