Oberverwaltungsgericht Bremen – Kostenbeteiligung der DFL bei Polizeieinsätzen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen sieht die DFL in der Pflicht, sich an den Mehrkosten für sog. Risikospiele zu beteiligen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hatte noch im vergangenen Jahr im Mai einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen aufgehoben und die DFL aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für Mehrkosten, die dem Land durch Polizeieinsätze entstehen, wenn sog. Risikospiele gesichert werden müssen, entlassen. Die DFL hatte argumentiert, das Sichern solcher Spiele, sei Aufgabe des Staates und entsprechende Kosten könne der Staat nicht abwälzen. Im Konkreten geht es in dem Rechtsstreit, der wegweisend ist, um ein Spiel dieser Höchst-Riskoklasse, nämlich um das Spiel Bremen gegen den Hamburger SV. Anlässlich des Spiels im April 2015 kam es zu einer Massenschlägerei zwischen den Fans der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Polizei war überobligatorisch im Einsatz. Die ansonsten regelmäßig anfallenden Einsatzstunden für die Beamten des Polizeidienstes von 200 bis 250 waren um ein Vielfaches auf 9.537 überschritten worden.

Auch das OVG sieht die Sorge für Ordnung und Sicherheit als eine Kernaufgabe des Staates an. Das entbinde aber nicht reflexartig die DFL bzw. den DFB e.V. von einer Kostenbeteiligung. Immerhin sei das Geschäft „Fußball“ wirtschaftlich für die Vereine, aber auch die DFL und den DFB e.V. so lukrativ, weil der Schutz in dem Maße gewährt werde, wie es der Staat tut.

Der Verband hat Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekündigt und argumentiert, dass nicht der Fußball „Schuld“ sei. Die Gewalt gehe originär nicht vom Sport aus, so u.a. der DFL-Präsident Dr. Rauball, der zitiert wird, dass der Fußball „nicht Verursacher von Gewalt“ sei.

Wir werden abwarten, wie das BVerwG  entscheidet.

Steffen Lask

Bremen vs. DFB

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) soll der Hansestadt Bremen das Gibraltar-Länderspiel im November entzogen haben. Grund hierfür sei das Bremer Vorhaben, die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen im Weserstadion zu beteiligen. Dies hatte die Bremer Landesregierung kürzlich beschlossen.

Ligapräsident Reinhard Rauball hatte im Vorfeld einen Antrag auf Länderspielentzug angekündigt: „Es kann nicht sein, dass wir Bremen etwas Gutes tun und im Umkehrschluss fürchten müssen, dass wir für bestimmte Kosten von dort aus in Anspruch genommen werden.“ Unterstützung erfuhr er von Wolfgang Niersbach. „Ich kann den Standpunkt der Liga absolut nachvollziehen und liege auch voll auf einer Linie mit Reinhard Rauball, was den Antrag betrifft, kein Länderspiel mehr nach Bremen zu vergeben“, so der DFB-Präsident. Zudem erklärte Niersbach: „Gerade der Fußball spült Jahr für Jahr Millionenbeträge in die öffentlichen Kassen und soll nun zusätzlich belastet werden für Leistungen, die ursächlich Angelegenheit der öffentlichen Hand sind. Faktisch ist dies eine Doppel- und Dreifachbesteuerung.“

In anderen Bundesländern soll die Kostenbeteiligung bei Risikospielen kein Thema sein. Hierfür fehle eine rechtliche Grundlage. Nicht nur die DFL argumentiert, die öffentliche Sicherheit sei allein Aufgabe des Staates. „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen Kassen Aufgabe des Staates“, so Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Das hessische Innenministerium lehnt den Vorstoß aus Bremen ab. Wir planen auch nicht eine solche Initiative“. Dem schloss sich des Weiteren das Innenministerium Nordrhein-Westfalens (NRW) an. „Die Vereine zur Kasse zu bitten, ist keine Lösung und entspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Grundlage“, betonte Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.

Klar ist, eine Rechnung ohne Gesetz kann es nicht geben. Dass Bremen ein solches Gesetz nun ausarbeitet, stößt auf viel Gegenwind. Welche juristischen Argumente die Parteien letztlich liefern werden, bleibt abzuwarten. Zumindest der Grundgedanke, die Liga und Vereine als Zweckveranlasser an den Kosten zu beteiligen, erscheint nachvollziehbar.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask