Bremen macht Ernst

Fußball V

Das Land Bremen hat in Sachen Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) den ersten Schritt getan. Die Bürgerschaft hat einen Gesetzesentwurf, nach dem sich die DFL an den Kosten für aufwendige Polizeieinsätze bei Ligaspielen beteiligen soll, in erster Lesung beraten und beschlossen. Zwar hat die Opposition dagegen gestimmt, dennoch könnte bereits in den kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz Gestalt annehmen.

„Für den Fall, dass dann das Gesetz verabschiedet wird und danach Gebührenbescheide auf der Grundlage der geänderten Regelungen ergehen, wird der Ligaverband wie angekündigt Rechtsmittel dagegen einlegen“, so die Stellungnahme des Zusammenschlusses der deutschen professionellen Fußballvereine. SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe hingegen sieht das Gesetzesvorhaben auf der rechtlich zulässigen Seite: „Schon vor 35 Jahren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den VfB dazu verurteilt, für Polizeieinsätze zu zahlen.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Schuldspruch im Fall Pistorius

Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Finanzprüfer festgenommen

Canover Watson, hochrangiger Funktionär des Weltfußballverbands (FIFA), wurde Ende vergangener Woche in seiner Heimat, den Cayman Islands, wegen Korruptions- und Geldwäscheverdachts festgenommen, ist inzwischen jedoch gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Watson ist Mitglied einer achtköpfigen Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und mit der Finanzaufsicht betraut. Scheint so, als wurde die Stelle falsch besetzt.

Grund der vorübergehenden Verhaftung soll ein Vertrag über ein Kartenabrechnungssystem in öffentlichen Krankenhäusern sein. Der Verdächtige bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sowohl der Vorsitzende der Finanzkommission, Domenico Scala, als auch die Nord- und Zentralamerikanische und karibische Fußballkonföderation (CONCACAF) haben zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert und erwarten eine „vollständige Überprüfung“.

Bleibt abzuwarten, ob Watson dem Verdacht trotzen und eine schlüssige Erklärung liefern kann. Dem besonders in letzter Zeit stark gebeutelten FIFA-Image tut die neuerliche Meldung in jedem Fall nicht gut.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Kraus

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbunds (DHB) hat Michael Kraus freigesprochen. Einstimmig wurde entschieden, dass kein Anti-Doping-Verstoß begangen wurde. Jedenfalls wurde der vorgeworfene Meldeverstoß vom 20. November 2013 annuliert, sodass „es keine Grundlage für eine Sperre“ gäbe, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Der 30-Jährige ist somit ab sofort wieder spielberechtigt.

Am besagten Tag stand ein NADA-Dopingkontrolleur an der Tür des Neubaus von „Mimi“ Kraus. Niemand öffnete. Da im Nachhinein keiner der Beteiligten, weder Kontrolleur noch Kraus oder seine Freundin, einen Klingelton wahrgenommen hätten bzw. dies bezeugen könnten, sei „Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen“, erklärte Matthies. Zudem hätten die Gesamtumstände für den Handballprofi gesprochen, hieß es. So seien zum Tatzeitpunkt u.a. zahlreiche Installationsarbeiten am frisch bezogenen Reihenhaus nicht abgeschlossen gewesen.

Erleichtert reagierte Bernhard Bauer, DHB-Präsident: „Unsere Nationalspielerinnen und Nationalspieler haben im Anti-Doping-Kampf Sorgfaltspflichten, denen sie im eigenen Interesse und dem des Handballsports nachkommen müssen. Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein, allerdings wird auch deutlich, dass alle Verantwortlichen überlegen müssen, wie das Melde- und Kontrollsystem optimiert werden kann.”

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) kann Einspruch einlegen. „Die NADA wird nun die Urteilsbegründung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes abwarten, um diese in Zusammenarbeit mit der WADA eingehend zu prüfen und dann entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden“, so Lars Mortsiefer, NADA-Vorstand. Bleibt abzuwarten, ob die Sache für „Mimi“ Kraus mit dem DHB-Urteil tatsächlich abgehackt ist und er sich nunmehr ausschließlich auf seinen Sport konzentrieren kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Umgang mit ehemaligen Dopingsündern

Die Startliste der Diamond League in Zürich führt mit Mike Rodgers, Asafa Powell und Tyson Gay 3 Sprinter, die in jüngster Vergangenheit in Sachen Doping auffällig und mit Sperrzeiten belegt wurden. Dass ehemalige Dopingsünder nach abgessesener Sperre wieder an ordentlichen Wettkämpfen teilnehmen, ist gang und gäbe. Dies entspricht grundsätzlich den geltenden Wettkampfordnungen vieler Veranstalter und dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Das moralische Empfinden Vieler steht dieser Prozedur entgegen. So auch das des deutschen Rekordhalters über die 100 Meter, Julian Reus.

Dieser zeigte sich hinsichtlich der Startberechtigung seiner oben genannten Konkurrenten empört. „Soll der Leichtathletik begeisterte Fan für dumm verkauft werden?“, so der 26-Jährige via Twitter: „Ich verstehe die Welt nicht mehr.“

Tatsächlich erklärte Patrick Magyar, Meeting-Direktor der Diamond League, kürzlich vollmundig: „Wir wollen unser Geld nicht an Athleten verteilen, die den Ruf der Sportart beschädigt haben.“
Damit bezog er an sich erfreulicherweise klar Stellung, wollte die betroffenen Athleten nicht einladen. Nun das Gegenteil.

Sicherlich spielte bei der Entscheidung Magyars die Werbestrahlkraft des jamaikanischen und der beiden US-amerikanischen Sportler eine entscheidende Rolle.

Doch auch unter rechtlichen Gesichtspunkten wäre ein Ausschluss kritisch. Einerseits stehen Berufssportlern Grundrechte zur Seite, insbesondere die Berufsfreiheit. Ein Startverbot bzw. die fehlende Einladung käme einem Berufsverbot gleich. Diskutabel ist hingegen, ob dies im Fall der Diamond League überhaupt zuträfe. Andererseits nämlich handelt es sich bei der Leichtathletikserie um einen privaten Veranstalter und es ist bei weitem nicht das einzige Wettkampfevent, das den Sportlern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts dient.

Ein weiteres Beispiel zum Umgang mit ehemaligen Dopingsündern stellt Antonio Colom dar. Als Profiradfahrer des Dopings überführt, gesperrt worden. Als Triathlet nunmehr dennoch erfolgreich unterwegs. Darf solch ein ehemals „unsauberer“ Athlet von Wettkämpfen ausgeschlossen werden? Wünschenswert wäre, dass ein Veranstalter mal Rückgrat beweist und unfairen Sportlern die Teilnahme verweigert. Solch ein Zeichen könnte einer rechtlichen Überprüfung standhalten und zudem größte Effektivität entfalten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask