Dopingmissbrauch und proaktiver Dopingkampf

 

Sprung II

Der Gebrauch unerlaubter Mittel in großem Stil im ProTeam Astana wird immer transparenter. Der fünfte positive Dopingbefund innerhalb weniger Monate lässt den kasachischen Radsportstall noch bedenklicher erscheinen, als er ohnehin war. Immerhin sagte Astana-Chef Alexandre Vinokourov diesem Treiben nun den Kampf an: „Die jungen Radsportler sind verrückt, wenn sie nicht begreifen, dass Doping keinen Platz mehr hat.“ Was für eine inhaltsschwere Aussage vor dem Hintergrund, dass Vinokourov selbst eine nicht unerhebliche Dopingvergangenheit hat. Derzeit bespricht sich die UCI in Bezug auf etwaige Konsequenzen für das Astana-Team. Noch im Dezember soll eine Stellungnahme erfolgen. Ob gar ein Lizenzentzug droht, bleibt abzuwarten.

Sportartwechsel. Die IBU hat unterdessen „positive“ Nachrichten zu vermelden. Dank einer neuen Analysemethode sei es nun möglich, in Nachtests synthetisches EPO nachzuweisen. Prompt wurden drei Doper ausfindig gemacht. Bei Irina Starych und Ekaterina Jurjeva bestätigten sich lediglich bereits nachgewiesene und geahndete Vergehen, bei Alexander Loginov hingegen handelt es sich um eine Neuentdeckung. Er wurde vorläufig suspendiert. Auffällig ist, dass in letzter Zeit eine Reihe von russischen Biathleten des Dopings überführt werden konnten. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass bei der Russischen Biathlon Union mehr gedopt wird als bei anderen Nationalverbänden. „Es gibt ja sehr viele verschiedene EPO-Sorten, die man nicht alle nachweisen kann. Was die Verfügbarkeit hoher technischer Mittel oder guter EPO-Präparate betrifft, ist Russland sicher ins Hintertreffen geraten. Russland hat auf diesem Sektor im Gegensatz zu früher einiges an Rückstand erlitten, was damit zusammenhängt, dass das Land technologisch nicht auf dem Stand ist wie die Industrieländer“, so der Dopingexperte Fritz Sörgel. Ob dies tatsächlich der Grund für die jüngsten Dopingresultate ist, kann nur gemutmaßt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Heute: Sachenbacher-Stehle vor dem CAS

Sachenbacher-Stehle – ein Opfer oder eine Dopingsünderin? Eine Frage, die die (deutsche) Sportwelt derzeit bewegt. „So möchte ich eigentlich nicht abtreten, als Dopingsünderin, als jemand, der aus seinem Job gejagt wird“, erklärt Sachenbacher-Stehle. Die Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wehrt sich derzeit mit allen ihr rechtlich zustehenden Mitteln gegen die ihr im Zusammenhang mit der Sotchi-Affäre erteilte Sperre vor dem CAS in Lausanne. Auch wenn ein sportliches Comeback eher unwahrscheinlich erscheint, möchte die 33-Jährige ihr bis dahin sauberes Image wieder aufleben lassen und wohl keinesfalls als Dopingsünderin in Erinnerung bleiben. „Ich habe mir dann keine weiteren Gedanken gemacht. Das war mein Fehler. Das hätte ich nicht machen dürfen“, erklärte die gebürtige Bayerin zuletzt selbstkritisch.

Ein Tee sei Grund für die positive Dopingprobe. Dieser soll ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel enthalten haben und ihr von ihrem damaligen Personaltrainer, gegen den die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete, zur Einnahme gegeben worden sein. Nach dem im Sport geltenden strict-liability-Prinzip hat sie diese Konstellation zu verantworten. Entscheidend ist allein, dass ihr Organismus ein unerlaubtes Mittel aufwies. Hoffnung geben Sachenbacher-Stehle die Fälle von Asafa Powell und Sherone Simpson. Beiden Athleten fielen ähnliche Dopingvergehen zur Last. Der CAS kürzte beide Sperren von 18 auf sechs Monate. „Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel genommen, das verunreinigt war. Ich wollte niemanden betrügen. Dass ich jetzt mit kriminellen Dopern in einen Topf geworfen werde, mit Leuten zum Beispiel, die sich EPO in die Venen spritzen, belastet mich sehr. Das ist fast noch schlimmer als die zwei Jahre Sperre“, betonte Sachenbacher-Stehle.

Heute soll das einstige Wintersportvorbild vor dem CAS angehört werden und Rede und Antwort stehen. Wir werden sehen, ob ihre Bemühungen von Erfolgt gekrönt sein werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freiburger Dopingvergangenheit

Immer mehr manifestiert sich in Freiburg ein organisiertes Dopingnetzwerk, dass wohl nicht nur dem Radsportteam Telekom zu Höchstleistungen verholfen hat. Dass systematisch gedopt wurde, ist Fakt. Doch wie weit ging dieses Treiben wirklich, westlichen Teil Deutschlands? Eine Aufarbeitung ist seit Jahren im Gange und scheint derzeit ins Stocken zu geraten. Letizia Paoli, die Leiterin der unabhängigen Kommission, die die Vergangenheit der Athletenschmiede im Breisgau an der Universität Freiburg erforschen soll, bringt schwere Vorwürfe ans Licht. Sie droht sogar mit Rücktritt. Die Universitätsklinik habe ihre Anstrengungen bewusst und massiv behindert.

Die Vorwürfe passen ins Bild. Das „Staatsdoping“ in der früheren DDR wurde ausnahmslos von allen Seiten – zu Recht- angeprangert. Aber seit der Wiedervereinigung hat man immer größten Wert darauf gelegt, die unstreitigen Dopingverstöße als Einzelfälle darzustellen. Eine Uniklinik, in der die führenden bundesdeutschen Sportmediziner Keul und Klümper tätig waren, vernetzt in Politik, Wirtschaft und Justiz, lässt erahnen, dass der westliche Teil Deutschlands am Wettrüsten mit unlauteren, verbotenen unterstützenden Mitteln im Sport beteiligt war und dem Doping in der ehemaligen DDR vermutlich in nichts nachstand.

Mit den beiden im Telekom-Skandal bekannt gewordenen Medizinern Schmid und Heinrich sollten zwei Bauernopfer durch die Uniklinik präsentiert werden. Wieder der Versuch, das System als Einzelfall darzustellen. Aber es sieht anders aus. Ganz offensichtlich!

Und es ist geradezu grotesk, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg 5 Jahre gegen Schmid und Heinrich ermittelt hat und nichts erkennen konnte, was eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.

Wir müssen abwarten, ob die Kommission zur Aufklärung des Dopingsumpfs ihre schlagkräftige Führung verliert, was sehr misslich und ein weiterer Beleg für erfolgreiches Vertuschen wäre.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Erneute Prüfung im Fall Kraus

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Der Freispruch durch die Anti-Doping-Kommission des DHB wird nunmehr einer erneuten Prüfung unterzogen. Die NADA legte vor dem zuständigen Schiedsgericht entsprechende Rechtsmittel ein. Sie sieht „das Kontrollsystem gefährdet.“

Kraus wurden ursprünglich drei Meldeverstoße vorgeworfen. Drei sog. Strikes haben in der Regel eine Sperre zur Folge. Das urteilssprechende Gremium des DHB sah allerdings in einem der drei vorgeworfenen Fehltritte kein Verschulden, sodass Kraus freigesprochen wurde. „Mit der Überprüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht strebt die NADA eine weitergehende Klärung des Einzelfalles an. Wenn Sportler sich in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde“, so die Begründung der NADA.

Daraus wird deutlich, dass scheinbar ein Missdeuten der DHB-Entscheidung vorliegen könnte. Im Fall Kraus lagen eben keine drei Verstöße vor, so entschied zumindest die Kommission des deutschen Handball-Dachverbands. Daher könnte sich ein ‚dreifacher Sünder‘ schon gar nicht auf das Kraus-Urteil berufen. In jedem Fall bleibt leider weiterhin ein wesentlicher, wenn nicht zentraler Punkt im Melde- und Kontrollsystem der Anti-Doping-Verfolgung unausgesprochen: die Grundrechtsbeschränkung des/der Spitzensportler/in. Sollte dieser einmal zur Debatte gelangen, könnten Prozesstorturen, wie die des ‚Mimi‘ Kraus, womöglich überflüssig werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Rigoroses Urteil im Skandalspiel

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Die UEFA hat geurteilt. Das Skandalspiel zwischen Serbien und Albanien wird für beide Beteiligten zur Niederlage. Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA entschied, dass das Spiel an sich 3:0 für Serbien gewertet wird. Zugleich werden Serbien allerdings drei Punkte abgezogen, sodass weder Heim- noch Gastteam in diesem Fall einen Punktgewinn aus der Partie ziehen können und gleichauf in der EM-Quali-Gruppe I bleiben. Lediglich die Tordifferenz soll in die Gesamtwertung eingehen.

Zusätzlich werden beide Verbände mit je 100 000 € zur Kasse gebeten. Obendrein wird die serbische Fußballnationalmannschaft ihre kommenden zwei Quali-Heimspiele vor leeren Rängen austragen müssen.

„Ich bin nicht zufrieden, mehr möchte ich jetzt nicht sagen“,
erklärte Goran Milanovic, der Vizepräsident des serbischen Verbands.

 

Gegen das Urteil können die Beteiligten Rechtsmittel einlegen. Dass diese Möglichkeit geltend gemacht werden könnte, kündigte zumindest die albanische Seite bereits an.

„Wir werden Einspruch dagegen einlegen und unsere Rechte einfordern“,
so Armand Duka, der albanische Verbandsboss.

 

Ob diese Begegnung tatsächlich in eine weitere Runde gehen wird, bleibt abzuwarten. Festzuhalten gilt jedoch, dass die UEFA ein scheinbar richtiges Signal gesetzt hat. Solche Vorfälle haben im Sport nichts zu suchen. Und kommen sie dennoch vor, können aus der Perspektive des Sports alle Beteiligten nur als Verlierer gesehen werden.

Dennis Cukurov