WM-Affäre: Niersbach tritt zurück!

Team III

„Das Amt des DFB-Präsidenten darf nicht belastet werden. Das Amt steht über der Person. Deshalb die Entscheidung, die mir unheimlich schwer gefallen ist. Der DFB ist mehr als ein Job für mich gewesen, sondern immer eine Herzensangelegenheit. Die WM 2006 war ein Highlight meines Lebens, den ich nie vergessen werde“, so Wolfgang Niersbach vor wenigen Minuten. Weiterhin erklärte der 64-Jährige, der Rücktritt sei nicht auf einen Vertrauensentzug der Landesverbände zurückzuführen, vielmehr habe er sich entschlossen, die politische Verantwortung zu übernehmen. Vorläufig sollen nach Medienberichten Reinhard Rauball und Rainer Koch das Amt des DFB-Präsidenten übernehmen. Es bleibt spannend. Interessant wird sein, welche Details der Präsidiumssitzung in den nächsten Stunden veröffentlicht werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Etixx-Quick-Step-Fahrer: Steuerhinterziehung?

Eine Reihe etablierter Radprofis ist in den Fokus belgischer Steuerfahnder gerückt. Neben Teammanager Patrick Lefevre soll Tom Boonen in die Affäre verstrickt sein. Es gehe laut Medienberichten um „hohe Beträge“. „Es geht um Steuerhinterziehung, wobei es die Absicht war, mithilfe eines komplexen Betrugssystems Einkünfte der Radrennfahrer vor dem Finanzamt zu verbergen“, so die Staatsanwaltschaft.

Boonen geriet bereits einmal mit der Steuerfahndung in Konflikt, einigte sich damals außergerichtlich. Der Sprintspezialist hat seinen Hauptwohnsitz in Monaco, soll sich aber überwiegend in Belgien aufhalten. Ob es dieses Mal tatsächlich zu einer Anklage kommt, bleibt abzuwarten.

Beim Thema Steuerhinterziehung wird es ernst. Spätestens der Fall Hoeneß hat gezeigt, dass die Justiz mit Freiheitsstrafen reagiert. Insbesondere bei den hohen Summen, die der kommerzialisierte Sport der Moderne verkörpert, sollten Athleten vorsichtig sein. Nicht immer ist ein Betrug der Hintergrund steuerrechtlicher Vergehen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sportvereine in Zugzwang

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nochmals die Frist zu einer ggf. notwendigen Satzungsänderung für eine Vielzahl gemeinnütziger Sportvereine bis zum 31.12.2009 verlängert.

Sportvereine waren in Bedrängnis geraten, weil sie von einer im Herbst 2007 eingeführten Freibetragsregelung des § 3 Nr. 26a EStG Gebrauch gemacht hatten. Für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen kommen pro Jahr bis zu € 500,00 steuerfrei ausgezahlt werden.
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