Berufung im Fall Pistorius

Die Staatsanwaltschaft kündigte heute an, im Fall Pistorius in Berufung gehen zu wollen. Wider Erwarten würde damit der Strafprozess gegen den „Blade Runner“ vorerst doch kein Ende finden, sondern eine ungewisse Fortsetzung erfahren. Medienberichten zufolge soll die oberste Strafverfolgungsbehörde Südafrikas sowohl den Schuldspruch vom 12. September als auch das Strafmaß, das die Vorsitzende Richterin am 21. Oktober aussprach, anfechten wollen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Fünf Jahre Haft für Pistorius!

Leichtathletik II

Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem befand ihn die Richterin wegen rücksichtslosen Gebrauchs einer Waffe für schuldig und verurteilte ihn zu einer zusätzlichen dreijährigen Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der „Blade Runner“ wurde sofort abgeführt.

Pistorius akzeptiere das Urteil, so sein Onkel Arnold Pistorius. Der einstige Nationalheld darf laut südafrikanischen Experten bei guter Führung bereits nach zehn Monaten auf eine Umwandlung in einen Hausarrest hoffen.

Die Staatsanwaltschaft will die Möglichkeit einer Berufung prüfen.

Dennis Cukurov

Hausarrest oder zehn Jahre Haft?

Seil

Der aufsehenerregende Prozess gegen den Paralympics-Star Oscar Pistorius neigt sich dem Ende zu. Die Schlussplädoyers wurden verlesen. Der Strafverteidiger des beinamputierten Sprinters, Barry Roux, sieht Pistorius als Opfer, forderte Hausarrest. Roux hielt vor, die Gefängnisse seien nicht genügend ausgestattet, um der Behinderung des Angeklagten Rechnung zu tragen. Gerrie Nel, der Staatsanwalt, sieht die Sache anders. Er bestritt nochmals das Vorliegen wahrer Reue beim Täter und forderte eine zehnjährige Haftstrafe. Im Übrigen sei Pistorius kein Opfer: „Wir haben Opfer in dem Fall, aber Pistorius ist es nicht.“ Hinsichtlich der Ausstattung der Haftanstalten rief Nel bereits gestern den Chef des Strafvollzugs in den Zeugenstand. Dieser versicherte, dass Pretorias Haftanstalt auf Häftlinge wie Oscar Pistorius vorbereitet sei. Kritischen Fragen seitens Roux musste er allerdings ausweichen.

Es bleibt spannend. Das Strafmaß will die Richterin am Dienstag, den 21. Oktober um 9.30 Uhr bekanntgeben.

Dennis Cukurov

Schlussplädoyers im Pistorius-Prozess

Im Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten Paralympicsathleten Oscar Pistorius haben die für zwei Tage angesetzten Schlussplädoyers begonnen. Nach nunmehr 39 Verhandlungstagen und 36 Zeugen haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Gelegenheit, den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt darzustellen und rechtlich zu bewerten.

Kurze Rückblende: Der Mordprozess begann im März diesen Jahres. Er war geprägt durch zahlreiche Unterbrechungen und Verzögerungen. Zwischenzeitlich wurde Pistorius zur klinischen Untersuchung in eine Psychiatrie überstellt. Nach einer knapp 6-wöchigen Beobachtung stellten Gutachter fest, der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tathandlung voll schuldfähig gewesen.

Zurück zu den Plädoyers: Staatsanwalt Gerrie Nel läutete die Schlussreden ein. Er plädierte wie erwartet auf Mord. Nel bezichtigte den beinamputierten Sprinter mehrfacher Lügen und sprach von einem „Domino-Effekt“: Die vermeintliche Lüge, Reeva Steenkamp irrtümlich erschossen zu haben, soll die anschließenden Lügen losgelöst haben. „Euer Ehren, es sind einfach so viele Lügen. Es ist fast schon lächerlich“, so Nel. Die von der Verteidigung in der Hauptverhandlung angeführten Angstzustände, denen Pistorius ausgesetzt sei, betitelte der Staatsanwalt mit „Ängstlichkeit auf Abruf“. Schließlich ging er auf das Liebesverhältnis des Südafrikaners und Steenkamp ein. In 90% der ausgetauschten Nachrichten via WhatsApp habe es zwar Liebesbekundungen gegeben, was zähle, wären hingegen die restlichen 10%, betonte Gerrie Nel und verlas eine Nachricht, die kurz vor dem tragischen Ereignis seitens des Opfers kommuniziert wurde: „Manchmal habe ich Angst vor Dir.“

Pistorius‘ Verteidiger Barry Roux wird sein Schlussplädoyer am heutigen Nachmittag, voraussichtlich aber am morgigen Freitag halten. Ein Urteil wird Ende August erwartet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Oscar Pistorius voll schuldfähig

Der des Mordes angeklagte Paralympicsstar Oscar Pistorius ist nach Ansicht psychiatrischer Gutachter voll schuldfähig. Er habe zur Tatzeit an keinerlei psychischen Problemen gelitten, sodass er in der Nacht zum 14. Februar 2013 zurechnungsfähig gewesen sei.

Nachdem eine Zeugin dem 27-jährigen Südafrikaner eine „Angststörung“ bescheinigte, ordnete das Gericht im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung auf Pistorius‘ Schuld- und Verhandlungsfähigkeit an. Der beinamputierte Sprinter soll seine Freundin Reeva Steenkamp ermordet haben. Er erschoss sie durch die verschlossene Badezimmertür, nach Auffassung seines Verteidigers in Panik und der Vermutung, Einbrecher wären dahinter. Staatsanwalt Gerrie Nel hingegen plädiert auf Mord, beabsichtigte mit der psychiatrischen Untersuchung die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit und damit eine Verurteilung mit aller Härte des Gesetzes.

Nach der 6-wöchigen Unterbrechung geht der Prozess nun weiter. Interessant wird sein, welchen Einfluss das Gutachten der 3 Psychiater und eines klinischen Psychologen auf den weiteren Verlauf nehmen und welches Urteil letztlich gesprochen wird. Ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit ist nunmehr höchst unwahrscheinlich.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask